Tabellen
Unter ‣ Auskünfte ‣ Tabellen stehen Ihnen drei unabhängige Berechnungshilfen zur Verfügung: für die Einkommensteuer, den pfändbaren Betrag bei Lohnpfändungen und die günstigste Steuerklassenwahl bei Ehegatten.
Alle drei Dialoge berechnen das Ergebnis sofort, sobald Sie eine Angabe ändern – ein separates Bestätigen ist nicht erforderlich.
Einkommensteuer
Mit dieser Auskunft ermitteln Sie die Einkommensteuer für einen beliebigen Jahresbetrag – unabhängig von einem konkreten Mitarbeiter.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Jahr | Jahr, für das die Berechnung vorgenommen werden soll |
| Tabellenart | Grundtabelle (Einzelveranlagung) oder Splittingtabelle (Zusammenveranlagung) |
| Bundesland | Bundesland, nach dessen Kirchensteuersatz berechnet werden soll |
| Betrag | Zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Anzahl der Kinder | Anzahl der Kinderfreibeträge |
Das Ergebnis zeigt die errechnete Einkommensteuer auf Basis der gewählten Parameter.
Pfändung
Mit dieser Auskunft berechnen Sie den pfändbaren Nettobetrag bei Konsumpfändungen gemäß der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenzen.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Jahr / Monat | Berechnungszeitraum, der die maßgebliche Pfändungsfreitabelle bestimmt |
| Nettobetrag | Nettolohn des Schuldners, auf dessen Basis der pfändbare Betrag ermittelt wird |
| Unterhaltspflichtige Personen | Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen – ohne den Schuldner selbst |
Das Ergebnis zeigt den pfändbaren Betrag sowie den unpfändbaren Grundbetrag.
Steuerklassenwahl
Mit dieser Auskunft ermitteln Sie die steuerlich günstigste Steuerklassenkombination für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Jahr | Jahr, für das die Steuerklassenwahl erfolgen soll |
| Kinderfreibeträge | Anzahl der gemeinsamen Kinderfreibeträge |
| Brutto monatlich (Person / Partner) | Steuerpflichtiges Bruttoentgelt beider Personen |
| Steuertabelle (Person / Partner) | Allgemeine oder besondere Lohnsteuertabelle je Person |
| Freibetrag (Person / Partner) | Eingetragener Lohnsteuerfreibetrag je Person |
Die besondere Lohnsteuertabelle ist anzuwenden bei Pensionären, nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sowie weiterarbeitenden Pensionären. Bei dieser Tabelle entfällt der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung.
Das Ergebnis zeigt für alle sinnvollen Steuerklassenkombinationen die jeweilige monatliche Steuerbelastung und hebt die günstigste Kombination hervor.