Finanzamt

In der Entgeltabrechnung wird zwischen zwei Arten von Finanzämtern unterschieden: dem Betriebsstättenfinanzamt und dem Wohnsitzfinanzamt. Beide werden im Programm unterschiedlichen Beteiligten zugeordnet und erfüllen verschiedene Aufgaben.


Betriebsstättenfinanzamt

Das Betriebsstättenfinanzamt ist dem Betrieb zugeordnet. Es ist zuständig für:

  • den Empfang der Lohnsteueranmeldung,
  • die Entgegennahme der abzuführenden Lohnsteuern für den jeweiligen Abrechnungszeitraum,
  • die steuerlichen Belange des Betriebs.

Das Betriebsstättenfinanzamt wird im Programm bei der Anlage des Betriebs hinterlegt und muss korrekt eingetragen sein, damit Meldungen und Zahlungen an die richtige Behörde übermittelt werden.


Wohnsitzfinanzamt

Das Wohnsitzfinanzamt ist dem Beschäftigten zugeordnet. Es wird in DATALINE Lohnabzug automatisch anhand der im Programm hinterlegten Wohnadresse des Beschäftigten ermittelt und eingetragen.

Das Wohnsitzfinanzamt erscheint auf der Lohnsteuerbescheinigung des Beschäftigten und ist für dessen persönliche Einkommensteuererklärung relevant.


Dialogbeschreibung

Allgemein

Die meisten Stammdaten der Finanzämter werden automatisch vom Programm gepflegt und aktuell gehalten. Sie können jedoch ergänzende Angaben machen, zum Beispiel einen persönlichen Ansprechpartner hinterlegen.

Adresse

Dieser Bereich enthält die Adressangaben des Finanzamts. Zu jedem Finanzamt kann ein persönlicher Ansprechpartner mit Name und Kontaktdaten hinterlegt werden.

Bankverbindungen

Auflistung der Bankverbindungen des Finanzamts. Diese werden für die Überweisung der Lohnsteuer benötigt und sind in der Regel bereits vorausgefüllt.

Hinweis

Prüfen Sie die hinterlegten Bankverbindungen, bevor Sie Lohnsteuerzahlungen übermitteln. Änderungen an Finanzamtsdaten werden in der Regel automatisch aktualisiert, können aber in Einzelfällen eine manuelle Korrektur erfordern.


Weiterführende Informationen