Unterabschnitte von Institutionen
Finanzamt
In der Entgeltabrechnung wird zwischen zwei Arten von Finanzämtern unterschieden: dem Betriebsstättenfinanzamt und dem Wohnsitzfinanzamt. Beide werden im Programm unterschiedlichen Beteiligten zugeordnet und erfüllen verschiedene Aufgaben.
Betriebsstättenfinanzamt
Das Betriebsstättenfinanzamt ist dem Betrieb zugeordnet. Es ist zuständig für:
- den Empfang der Lohnsteueranmeldung,
- die Entgegennahme der abzuführenden Lohnsteuern für den jeweiligen Abrechnungszeitraum,
- die steuerlichen Belange des Betriebs.
Das Betriebsstättenfinanzamt wird im Programm bei der Anlage des Betriebs hinterlegt und muss korrekt eingetragen sein, damit Meldungen und Zahlungen an die richtige Behörde übermittelt werden.
Wohnsitzfinanzamt
Das Wohnsitzfinanzamt ist dem Beschäftigten zugeordnet. Es wird in DATALINE Lohnabzug automatisch anhand der im Programm hinterlegten Wohnadresse des Beschäftigten ermittelt und eingetragen.
Das Wohnsitzfinanzamt erscheint auf der Lohnsteuerbescheinigung des Beschäftigten und ist für dessen persönliche Einkommensteuererklärung relevant.
Dialogbeschreibung
Allgemein
Die meisten Stammdaten der Finanzämter werden automatisch vom Programm gepflegt und aktuell gehalten. Sie können jedoch ergänzende Angaben machen, zum Beispiel einen persönlichen Ansprechpartner hinterlegen.
Adresse
Dieser Bereich enthält die Adressangaben des Finanzamts. Zu jedem Finanzamt kann ein persönlicher Ansprechpartner mit Name und Kontaktdaten hinterlegt werden.
Bankverbindungen
Auflistung der Bankverbindungen des Finanzamts. Diese werden für die Überweisung der Lohnsteuer benötigt und sind in der Regel bereits vorausgefüllt.
Prüfen Sie die hinterlegten Bankverbindungen, bevor Sie Lohnsteuerzahlungen übermitteln. Änderungen an Finanzamtsdaten werden in der Regel automatisch aktualisiert, können aber in Einzelfällen eine manuelle Korrektur erfordern.
Weiterführende Informationen
Krankenkassen
Krankenkassen sowie die Minijob-Zentrale der Knappschaft nehmen in der Entgeltabrechnung eine Doppelfunktion ein:
- Als Einzugsstelle empfangen sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Umlagebeiträge.
- Als Meldestelle empfangen sie die DEÜV-Meldungen (Meldungen zur Sozialversicherung).
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die Beiträge zur:
- Krankenversicherung (KV)
- Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Insolvenzgeldumlage (U3)
- Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit)
- Umlage U2 (Erstattung bei Mutterschaft)
Verwendung
Auf Basis der hinterlegten Krankenkassendaten werden im Programm automatisch:
- die Sozialversicherungsbeiträge berechnet,
- die DEÜV-Meldungen erstellt und übermittelt,
- die Überweisungen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags vorbereitet.
Die meisten Stammdaten der Krankenkassen – insbesondere Beitragssätze und Bankverbindungen – werden automatisch vom Programm aktualisiert. Sie können jedoch ergänzende Angaben, wie einen persönlichen Ansprechpartner, manuell hinterlegen.
Dialogbeschreibung
Adresse
Dieser Bereich enthält die Adressangaben der Krankenkasse. Zu jeder Krankenkasse kann ein persönlicher Ansprechpartner mit Name und Kontaktdaten hinterlegt werden.
Bankverbindungen
Auflistung der Bankverbindungen der Krankenkasse, an die der Gesamtsozialversicherungsbeitrag überwiesen wird. Die Bankverbindungen werden in der Regel automatisch gepflegt.
Prüfen Sie die hinterlegten Bankverbindungen vor einer Überweisung auf Aktualität, insbesondere nach Kassenfusionen oder -umbenennungen.
Beitragssätze
Auflistung der aktuellen Beitragssätze der Krankenkasse, darunter der allgemeine und der ermäßigte Beitragssatz sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Beitragssätze werden über die Stammdatendatei automatisch aktualisiert.
Umlagesätze
Auflistung der Umlagesätze U1 und U2 der Krankenkasse. Die Umlagesätze sind kassenindividuell und werden ebenfalls automatisch über die Stammdatendatei eingespielt.
Annahmestelle
Anzeige der technischen Annahmestelle der Krankenkasse. Die Annahmestelle ist der technische Empfänger der elektronischen Meldungen (DEÜV) und weicht in manchen Fällen von der zuständigen Krankenkasse ab. Diese Angabe wird automatisch gepflegt und muss in der Regel nicht manuell angepasst werden.
Weiterführende Informationen
Versorgungsträger
Berufsständische Versorgungsträger übernehmen für Angehörige freier Berufe die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die von den jeweiligen Berufskammern organisiert werden.
Versorgungseinrichtungen bestehen unter anderem für folgende Berufsgruppen:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Apotheker
- Architekten und Ingenieure
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Rechtliche Grundlage
Angehörige dieser Berufsgruppen können sich unter den Voraussetzungen des § 6 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Die Befreiung muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden und gilt nur für die jeweilige Beschäftigung.
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer, der von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und einem Versorgungsträger angehört, ergeben sich folgende Besonderheiten:
| Sozialversicherungszweig | Empfänger |
|---|---|
| Rentenversicherung | Versorgungsträger (Beitragserhebung + DEÜV-Meldung) |
| Krankenversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
| Pflegeversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
| Arbeitslosenversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
Die Beiträge zur Rentenversicherung sowie die entsprechenden DEÜV-Meldungen werden also direkt an den Versorgungsträger übermittelt – nicht an die Krankenkasse. Alle anderen Sozialversicherungszweige verbleiben bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle.
Damit die Aufteilung korrekt erfolgt, muss die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Beschäftigtenstamm hinterlegt und der zuständige Versorgungsträger zugeordnet sein.
Dialogbeschreibung
Allgemein
Die meisten Stammdaten der Versorgungsträger werden automatisch vom Programm gepflegt. Sie können ergänzende Angaben, wie einen persönlichen Ansprechpartner, manuell hinterlegen.
Adresse
Dieser Bereich enthält die Adressangaben des Versorgungsträgers. Zu jedem Versorgungsträger kann ein persönlicher Ansprechpartner mit Name und Kontaktdaten hinterlegt werden.
Bankverbindungen
Auflistung der Bankverbindungen des Versorgungsträgers, an die die Rentenversicherungsbeiträge (Beitragserhebung) überwiesen werden.
Prüfen Sie die hinterlegten Bankverbindungen auf Aktualität, da Versorgungsträger ihre Bankdaten gelegentlich ändern. Fehlerhafte Überweisungen können zu Verzugszinsen führen.