Versorgungsträger
Berufsständische Versorgungsträger übernehmen für Angehörige freier Berufe die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die von den jeweiligen Berufskammern organisiert werden.
Versorgungseinrichtungen bestehen unter anderem für folgende Berufsgruppen:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Apotheker
- Architekten und Ingenieure
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Rechtliche Grundlage
Angehörige dieser Berufsgruppen können sich unter den Voraussetzungen des § 6 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Die Befreiung muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden und gilt nur für die jeweilige Beschäftigung.
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer, der von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und einem Versorgungsträger angehört, ergeben sich folgende Besonderheiten:
| Sozialversicherungszweig | Empfänger |
|---|---|
| Rentenversicherung | Versorgungsträger (Beitragserhebung + DEÜV-Meldung) |
| Krankenversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
| Pflegeversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
| Arbeitslosenversicherung | Zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) |
Die Beiträge zur Rentenversicherung sowie die entsprechenden DEÜV-Meldungen werden also direkt an den Versorgungsträger übermittelt – nicht an die Krankenkasse. Alle anderen Sozialversicherungszweige verbleiben bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle.
Damit die Aufteilung korrekt erfolgt, muss die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Beschäftigtenstamm hinterlegt und der zuständige Versorgungsträger zugeordnet sein.
Dialogbeschreibung
Allgemein
Die meisten Stammdaten der Versorgungsträger werden automatisch vom Programm gepflegt. Sie können ergänzende Angaben, wie einen persönlichen Ansprechpartner, manuell hinterlegen.
Adresse
Dieser Bereich enthält die Adressangaben des Versorgungsträgers. Zu jedem Versorgungsträger kann ein persönlicher Ansprechpartner mit Name und Kontaktdaten hinterlegt werden.
Bankverbindungen
Auflistung der Bankverbindungen des Versorgungsträgers, an die die Rentenversicherungsbeiträge (Beitragserhebung) überwiesen werden.
Prüfen Sie die hinterlegten Bankverbindungen auf Aktualität, da Versorgungsträger ihre Bankdaten gelegentlich ändern. Fehlerhafte Überweisungen können zu Verzugszinsen führen.