Betriebsdatenpflege

Sinn und Zweck

Die Meldung zur Betriebsdatenpflege (Kürzel “DSBD”) wurde ins Leben gerufen, weil die Daten im Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilweise so veraltet waren, dass viele Betriebe unter der Adresse und den Kontaktdaten nicht mehr erreichbar waren.

Um das Register wieder auf einen aktuellen Stand zu bringen und zu halten, wurden die Softwareersteller für die Entgeltabrechnung ins Boot geholt, da es hier zum einen ein sicheres Meldeverfahren gab und die Stammdaten für die Meldung vorhanden waren.

Bei einer Änderung der relevanten Daten aus dem Firmenstamm wird automatisch ein Datensatz Betriebsdatenpflege erzeugt und zum Versand bereitgestellt. Zuvor müssen Sie jedoch die Änderungen bestätigen, da systemseitig sichergestellt werden muss dass diese nicht aus Versehen geändert und dann falsche Daten gesendet werden würden. Zusätzlich muss ein Datum angegeben werden, ab dem die Änderungen wirksam werden sollen.

Relevante Betriebsdaten

Folgende Betriebsdaten erzeugen Meldungen zur Betriebsdatenpflege:

  • Name des Betriebs
  • Anschrift des Betriebs
  • Daten zur Korrespondenz (Ansprechpartner Lohn & Gehalt)
  • Unternehmensnummer
  • Betriebsaufgabe

Bitte beachten Sie, dass sowohl für Firmen als auch für Betriebsstätten Meldungen zur Betriebsdatenpflege erzeugt werden.

Bei Betriebsstätten mit identischen Betriebsnummern werden nur für die führende Betriebsstätte Meldungen zur Betriebsdatenpflege erzeugt, wie hier erläutert.

Ablauf

Wenn Sie unter ‣ Firmendaten ‣ Firma oder ‣ Firmendaten ‣ Grunddaten relevante Daten ändern, werden Sie beim Klick auf Speichern darauf aufmerksam gemacht, dass die Änderung eine Meldung der Betriebsdatenpflege erfordert.

Information Betriebsdatenpflege Information Betriebsdatenpflege

Sie müssen hier die jeweilige Änderung nochmals bestätigen und einen Gültigkeitszeitpunkt angeben, ab dem die Änderung gültig ist. Beim Klick auf Änderungen akzeptieren werden diese Änderungen dann gespeichert und im Abschluss eine entsprechende Meldung zur Betriebsdatenpflege abgelegt. Diese kann direkt versandt werden, wenn gewünscht.

Die Meldung der Betriebsdatenpflege nach Änderung von Firmendaten kann nicht unterdrückt werden. Sie sind dazu verpflichtet, solche Meldungen zeitig zu versenden, da über diese Meldung auch intern ein Firmenregister gepflegt wird. Die hier übermittelte postalische Anschrift kann im Schriftverkehr verwendet werden.

Weitere Auslöser

  • Bei initialer Anlage einer Firma bzw. Betriebsstätte wird eine Initialmeldung erzeugt. Diese kann direkt nach der Anlage versandt werden.
  • Bei einer Betriebsaufgabe wird eine abschließende Meldung der Betriebsdatenpflege erzeugt. Diese Meldung kann technisch nicht rückgängig gemacht werden.
  • Es werden durch die Bundesagentur für Arbeit, welche ein Firmenregister vorhält, in unregelmäßigen Abständen Standmitteilungen erfordert, welche den aktuellen Stand der Betriebsdaten melden. Diese gelten für alle Nutzer von DATALINE Lohnabzug und werden beim entsprechenden Monatswechsel automatisch erzeugt.

Manuelle Standmitteilung

In seltenen Fällen kann es sein, dass Sie dazu aufgefordert werden, manuell eine Meldung zur Betriebsdatenpflege zu erzeugen und zu verschicken. Hierfür stellen wir Ihnen eine Funktion bereit:

  1. Wechseln Sie in ‣ Firmendaten ‣ Firma.
  2. Wählen Sie die gewünschte Firma in der unteren Liste aus.
  3. Klicken Sie in der Seitenleiste auf Meldungen, dann auf Standmitteilung (DSBD).
  4. Geben Sie das Datum der Anforderung ein und klicken Sie auf Anfordern. Die Meldung wird direkt im Abschluss zum Versand bereitgestellt.