DASBV

Verfahren

Die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen) ist eine Annahmestelle für Meldungen an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.

Zur Berechnung der Beiträge benötigt die berufsständische Versorgungseinrichtung einen Großteil der Angaben, die auch an die Krankenkassen über die SV-Meldungen gemeldet werden. Darum geht neben der SV-Meldung in der Regel eine weitere Meldung an die DASBV. In dieser Meldung werden aber nur Daten übermittelt, die die berufsständische Versorgungseinrichtung auch tatsächlich benötigt.

DATALINE Lohnabzug ermittelt die anfallenden Meldungen automatisch und stellt sie im Abschluss zum Versand bereit.