KEA-Verfahren (Kurzarbeitergeld)

Überblick

Das KEA-Verfahren (Kurzarbeitergeld-elektronisches-Abrechnungsverfahren) ist das standardisierte elektronische Verfahren zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) und Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) mit der Bundesagentur für Arbeit.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Abrechnung über das KEA-Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die bisherigen Papierformulare wurden damit abgelöst.

Verbindliches Verfahren

Die Nutzung des KEA-Verfahrens ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Eine Abrechnung über Papierformulare ist nicht mehr möglich.

Zweck und Vorteile

Hauptzweck

Das KEA-Verfahren dient der:

  • Monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes
  • Beantragung der Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Jahresabrechnung der Kurzarbeiterleistungen

Vorteile des elektronischen Verfahrens

  • Schnellere Bearbeitung: Elektronische Datenübermittlung beschleunigt die Abwicklung
  • Geringere Fehlerquote: Automatische Plausibilitätsprüfungen vermeiden Fehler
  • Transparenz: Nachvollziehbare Abrechnung und Statusabfragen
  • Zeitersparnis: Keine manuelle Formularerstellung erforderlich
  • Direkte Schnittstelle: Nahtlose Integration in die Lohnabrechnung

Anwendungsbereiche

Kurzarbeitergeld (KUG)

Das reguläre Kurzarbeitergeld wird über das KEA-Verfahren abgerechnet bei:

  • Konjunkturellem Arbeitsausfall
  • Betrieblichen Umstrukturierungen
  • Wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen)

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

Speziell für das Baugewerbe und verwandte Branchen während der Schlechtwetterzeit (üblicherweise 1. Dezember bis 31. März):

  • Witterungsbedingter Arbeitsausfall
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Mehraufwendungen für Winterbaumaßnahmen

Technische Umsetzung

Datenübermittlung

Die Übermittlung der Daten erfolgt über Olümp.

Automatische Übermittlung

Das Programm erstellt die KEA-Dateien automatisch aus den erfassten Lohndaten und übermittelt diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Eine manuelle Dateneingabe ist nicht erforderlich.

Erforderliche Stammdaten

Für die korrekte Abrechnung über das KEA-Verfahren sind folgende Stammdaten erforderlich:

  • Betriebsnummer der beschäftigenden Betriebsstätte
  • Versicherungsnummer der Arbeitnehmer
  • Aktenzeichen der Kurzarbeit (von der Agentur für Arbeit)
  • Steuerklasse
  • Kinderfreibeträge
  • Personengruppenschlüssel
  • Sollarbeitszeiten

Monatliche Abrechnung

Abrechnungszeitraum

Die monatliche Abrechnung erfolgt für:

  • Den Abrechnungsmonat, in dem Kurzarbeit stattgefunden hat
  • Bis zum 15. des Folgemonats (Einreichungsfrist)
  • Nachträgliche Korrekturen sind durch Stornoabrechnungen möglich

Inhalt der monatlichen Abrechnung

Die KEA-Datei enthält folgende Informationen:

Arbeitgeberangaben:

  • Betriebsnummer
  • Aktenzeichen der Kurzarbeit
  • Abrechnungszeitraum
  • Bankverbindung für Erstattung

Arbeitnehmerangaben:

  • Versicherungsnummer
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Steuerklasse
  • Leistungsgruppe (mit/ohne Kind)
  • Personengruppenschlüssel

Entgeltangaben:

  • Soll-Entgelt (ohne Kurzarbeit)
  • Ist-Entgelt (mit Kurzarbeit)
  • Ausfallstunden
  • Kurzarbeitergeld
  • Sozialversicherungsbeiträge

Berechnung im System

Das Programm berechnet automatisch:

  1. Soll-Entgelt: Entgelt, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre
  2. Ist-Entgelt: Tatsächlich gezahltes Entgelt während Kurzarbeit
  3. Differenzentgelt: Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt
  4. Leistungsbetrag: 60% bzw. 67% des pauschalierten Nettodifferenzentgelts
  5. Erstattungsfähige SV-Beiträge: Fiktivlohn als Basis

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Grundprinzip

Der Arbeitgeber kann die von ihm getragenen Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen:

Beitragsberechnung während Kurzarbeit:

  • Grundlage: 80% des Differenzentgelts (sog. Fiktivlohn)
  • Normalerweise trägt der Arbeitgeber 50% der Gesamtbeiträge
  • Diese Arbeitgeberbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden

Erstattungsfähige Beiträge

Versicherungszweig Erstattungsfähig
Rentenversicherung Ja (Arbeitgeberanteil)
Krankenversicherung Ja (Arbeitgeberanteil)
Pflegeversicherung Ja (Arbeitgeberanteil)
Arbeitslosenversicherung Ja (Arbeitgeberanteil)
Insolvenzgeldumlage Nein
Umlagen U1/U2 Nein
Besonderheit bei S-KUG

Bei Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) werden bei Meistern und Polieren keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Dies ist im Stammdatensatz entsprechend zu kennzeichnen.

Erhöhte Erstattung bei Weiterbildung

Wenn Arbeitnehmer während der Kurzarbeit an qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen:

  • 100% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (statt nur hälftig)
  • Gilt für die Dauer der Weiterbildung
  • Weiterbildung muss mindestens 50% der Ausfallzeit umfassen
  • Kennzeichnung im Stammdatensatz erforderlich

Jahresabrechnung

Abgabefrist

Die Jahresabrechnung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.

Inhalt der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung fasst zusammen:

  • Alle monatlichen Abrechnungen des Kalenderjahres
  • Korrekturen und Nachberechnungen
  • Endgültige Feststellung der Leistungsansprüche
  • Ausgleich von Über- und Unterzahlungen

Praktische Anwendung im Programm

Einrichtung der Kurzarbeit

Schritt 1: Anzeige bei der Agentur für Arbeit

  • Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen
  • Aktenzeichen von der Agentur erhalten
  • Genehmigung abwarten

Schritt 2: Erfassung im Programm

  • Aktenzeichen im Betriebsstamm hinterlegen
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Kurzarbeit erfassen

Schritt 3: Arbeitnehmerstammdaten

  • Bei Bedarf: Weiterbildung während KUG markieren
  • Bei S-KUG: Meister/Polier-Kennzeichen setzen

Monatliche Erfassung

In der Entgeltabrechnung:

  1. Soll-Arbeitszeit hinterlegen
  2. Ist-Arbeitszeit erfassen (tatsächlich gearbeitet)
  3. Ausfallstunden werden automatisch berechnet
  4. Kurzarbeitergeld wird automatisch ermittelt
  5. SV-Beiträge werden automatisch berechnet

Erstellung der KEA-Datei:

  • Nach Abschluss der Lohnabrechnung
  • Automatische Generierung aus den Abrechnungsdaten
  • Prüfung der Plausibilität durch das Programm
  • Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit

Besonderheiten nach Kurzarbeitsarten

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG)

  • Erstattung SV-Beiträge: Hälftig oder vollständig bei Weiterbildung
  • Höchstdauer: 12 Monate (kann verlängert werden)
  • Geltungsbereich: Alle Branchen
  • Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

  • Geltungszeitraum: 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit)
  • Branchen: Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige
  • Besonderheit: Keine SV-Beitragserstattung bei Meistern/Polieren
  • Zusatzleistungen: Winterbeschäftigungsumlage, Mehraufwendungen

Transfer-Kurzarbeitergeld

  • Zweck: Beschäftigungssicherung bei Transfergesellschaften
  • Dauer: Bis zu 12 Monate
  • Besonderheit: Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen
  • Erstattung: Vollständige SV-Beitragserstattung bei Qualifizierung

Meldepflichten und Fristen

Monatliche Meldung

Vorgang Frist Bemerkung
Monatliche KEA-Abrechnung 15. des Folgemonats Für jeden Kurzarbeitsmonat
Korrekturen Jederzeit möglich Über Stornodateien
Änderungsmeldungen Bei Änderung Z.B. Leistungsgruppe
Verspätete Abrechnung

Verspätete oder fehlende KEA-Abrechnungen können zu Rückforderungen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. Halten Sie die Fristen unbedingt ein!

Aufbewahrungspflichten

Folgende Unterlagen sind aufzubewahren:

  • Arbeitszeitnachweise: 6 Jahre
  • KEA-Abrechnungen: 6 Jahre
  • Bewilligungsbescheide: 6 Jahre
  • Korrespondenz mit der BA: 6 Jahre
  • Jahresabrechnungen: 10 Jahre

Kontrolle und Prüfung

Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit kann:

  • Abrechnungen prüfen: Plausibilitätsprüfungen und Detailprüfungen
  • Vor-Ort-Prüfungen: Überprüfung der Arbeitszeitnachweise
  • Nachforderungen: Bei festgestellten Fehlern oder Unregelmäßigkeiten

Vorbereitung auf Prüfungen

  • Vollständige und korrekte Arbeitszeitnachweise führen
  • Dokumentation der Kurzarbeitsgründe
  • Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen
  • Korrespondenz mit Arbeitnehmern und Betriebsrat

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zum KEA-Verfahren finden Sie bei:

  • Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
  • GKV-Spitzenverband: Informationen zu sv.net
  • Deutsche Rentenversicherung: DSRV-Portal und technische Hinweise

Zusammenfassung

Das KEA-Verfahren ist das zentrale elektronische Abrechnungsverfahren für:

  • Kurzarbeitergeld (KUG): Bei konjunkturellem Arbeitsausfall
  • Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG): Für das Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit

Wichtigste Merkmale:

  • Elektronische Abrechnung über sv.net oder DSRV-Portal
  • Monatliche Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats
  • Automatische Berechnung und Übermittlung durch das Programm
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich

Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung und Auszahlung
  • Geringere Fehlerquote durch automatische Prüfungen
  • Transparente Abrechnung
  • Nahtlose Integration in die Lohnabrechnung