UV-Meldungen
Überblick - UV-Meldeverfahren
Das UV-Meldeverfahren (Unfallversicherungs-Meldeverfahren) dient der elektronischen Übermittlung von Lohndaten an die gesetzliche Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nutzen diese Daten zur exakten Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge und zur Verwaltung der versicherten Beschäftigten.
Zweck und Bedeutung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen und richten sich nach:
- Jahresarbeitsentgelt der Beschäftigten
- Gefahrenklasse der ausgeübten Tätigkeit
- Beitragsfuß der zuständigen Berufsgenossenschaft
Das UV-Meldeverfahren stellt sicher, dass die Berufsgenossenschaft alle erforderlichen Daten erhält, um die Beiträge korrekt zu berechnen und den Versicherungsschutz zu dokumentieren.
Rechtliche Grundlagen
- SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- Unfallversicherungs-Meldeverordnung (UVMV) - Regelungen zum elektronischen Meldeverfahren
- § 165 SGB VII - Pflichten des Unternehmers
- DEÜV - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (soweit anwendbar)
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Gewerbliche Berufsgenossenschaften:
- BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- BG ETEM - Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
- BG RCI - Rohstoffe und chemische Industrie
- BGN - Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- BGW - Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BGHM - Holz und Metall
- BGHW - Handel und Warenlogistik
- BG Verkehr
- VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Unfallkassen:
- Für den öffentlichen Dienst (Länder und Kommunen)
- Schüler- und Studenten-Unfallkassen
Voraussetzungen für das UV-Meldeverfahren
Bevor Sie mit dem UV-Meldeverfahren beginnen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mitgliedsdaten der Berufsgenossenschaft hinterlegen
Sie müssen die Stammdaten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft im System erfassen:
- Auswahl der Berufsgenossenschaft
- Eintragung der Unternehmensnummer
- PIN für die Legitimierung eintragen
Mitgliedsdaten Berufsgenossenschaft eintragen
2. Gefahrentarifstellen zuweisen
Jeder Beschäftigte muss einer Gefahrentarifstelle zugeordnet werden. Diese richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und bestimmt das Unfallrisiko.
Wichtige Hinweise:
- Die Gefahrentarifstellen werden von der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt
- Eine Tätigkeit kann mehreren Gefahrenklassen zugeordnet sein
- Bei wechselnden Tätigkeiten ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgeblich
- Die Zuordnung muss jährlich überprüft werden
3. Technische Voraussetzungen
- ITSG-Zertifikat
- Aktuelle Softwareversion
Ablauf des UV-Meldeverfahrens
Schritt 1: Anmeldung und Abfrage der Stammdaten
Der Prozess beginnt mit der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und der gleichzeitigen Abfrage der UV-Stammdaten.
Vorgehensweise:
- Erfassen Sie die Mitgliedsdaten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft im System
- Das System erstellt automatisch eine Meldung Abfrage Stammdaten UV (DSAS)
- Diese Meldung finden Sie in Ihrem Abschluss
- Versenden Sie die Meldung an die Berufsgenossenschaft
Zeitpunkt:
- Bei Neugründung eines Unternehmens
- Bei Wechsel der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Zu Beginn eines neuen Veranlagungsjahres
- Bei grundlegenden Änderungen im Unternehmen
Inhalt der DSAS-Meldung:
- Unternehmensdaten (Name, Anschrift, Mitgliedsnummer)
- Anforderung der gültigen Gefahrentarifstellen
- Anforderung weiterer stammdatenbezogener Informationen
- Zeitraum, für den die Daten benötigt werden
Schritt 2: Verarbeitung der Rückmeldung (UV-Stammdaten)
Nach dem Versand der Abfrage erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft eine Rückmeldung der UV-Stammdaten (DSSD).
Verarbeitung der DSSD-Rückmeldung:
- Die Rückmeldung wird elektronisch empfangen
- Lassen Sie die Rückmeldung automatisch verarbeiten
- Das System übernimmt die Daten in die Firmenstammdaten
Enthaltene Informationen:
- Gültige Gefahrentarifstellen für Ihr Unternehmen
- Gefahrenklassen mit den entsprechenden Kennziffern
- Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft
- Veranlagungszeitraum
- Mindestbeitrag (falls zutreffend)
Wichtige Aufgabe nach Erhalt der DSSD:
Weisen Sie allen Mitarbeitern die korrekte Gefahrentarifstelle für das jeweilige Abrechnungsjahr zu. Diese Zuordnung ist entscheidend für die korrekte Beitragsberechnung.
Hinweise zur Gefahrentarifstellenzuordnung:
- Prüfen Sie die Tätigkeitsbeschreibungen in den Arbeitsverträgen
- Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie die Berufsgenossenschaft
- Dokumentieren Sie die Zuordnungsentscheidungen
- Berücksichtigen Sie Tätigkeitswechsel während des Jahres
- Bei mehreren Tätigkeiten: Zuordnung nach überwiegender Tätigkeit
Schritt 3: UV-Jahreslohnnachweis erstellen
Nach dem Monatswechsel in den Januar des Folgejahres erstellt das Programm automatisch den UV-Jahreslohnnachweis (DSLN) für das abgelaufene Kalenderjahr.
Automatische Erstellung:
Das System generiert die Meldung ohne Ihr Zutun, sobald:
- Der Januar des Folgejahres erreicht ist
- Die Dezember-Abrechnung des Vorjahres abgeschlossen wurde
- Alle Mitarbeiter einer Gefahrentarifstelle zugeordnet sind
Inhalt des UV-Jahreslohnnachweises:
-
Personenbezogene Daten:
- Versichertennummer (soweit vorhanden)
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Anschrift
- Beschäftigungszeitraum im Meldejahr
-
Entgeltdaten:
- Jahresarbeitsentgelt (brutto)
- Zugeordnete Gefahrentarifstelle
- Arbeitsstunden
Versand der Meldung:
- Prüfen Sie die Meldung im Abschluss auf Vollständigkeit
- Kontrollieren Sie stichprobenartig die Gefahrentarifstellenzuordnung
- Versenden Sie die Meldung an die Berufsgenossenschaft
Fristen:
- Der Jahreslohnnachweis muss bis zum 16. Februar des Folgejahres bei der Berufsgenossenschaft eingehen
- Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge erhoben werden
Besondere Personengruppen
Auszubildende
- Sind grundsätzlich versichert
- Ausbildungsvergütung ist beitragspflichtiges Entgelt
- Zuordnung zur Gefahrentarifstelle nach der erlernten Tätigkeit
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Sind ebenfalls unfallversichert
- Das Arbeitsentgelt ist vollständig beitragspflichtig
- Keine Besonderheiten bei der Meldung
Geschäftsführer und Gesellschafter
- Angestellte Geschäftsführer: Grundsätzlich versichert
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Nur versichert, wenn sie wie Arbeitnehmer tätig sind (Einzelfallprüfung)
- Freiwillige Versicherung: Möglich für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige
Praktikanten
- Pflichtpraktika: Versichert, auch ohne Entgelt
- Freiwillige Praktika: Versichert bei Entgeltzahlung
- Bei unentgeltlichen Praktika: Fiktives Entgelt melden
Leiharbeitnehmer
- Werden vom Entleiher (Einsatzbetrieb) dem UV-Träger gemeldet
- Gefahrentarifstelle richtet sich nach der Tätigkeit beim Entleiher
- Entgelt wird vom Verleiher (Zeitarbeitsfirma) berücksichtigt
Beitragsberechnung durch die Berufsgenossenschaft
Nach Erhalt des UV-Jahreslohnnachweises berechnet die Berufsgenossenschaft die Beiträge:
Beitragsbescheid:
Die Berufsgenossenschaft erstellt einen Beitragsbescheid mit:
- Berechnung der Jahresbeiträge
- Verrechnung gezahlter Vorschüsse
- Nach- oder Erstattungsbetrag
- Fälligkeit der Zahlung
Vorschusszahlungen und Veranlagung
Beitragsvorschüsse
Während des laufenden Jahres zahlt der Arbeitgeber monatliche oder vierteljährliche Vorschüsse:
- Berechnung auf Basis des Vorjahres oder einer Schätzung
- Anpassung bei wesentlichen Änderungen möglich
- Fälligkeit in der Regel am 15. des Monats
Veranlagung (Jahresabrechnung)
Nach Übermittlung des Jahreslohnnachweises erfolgt die Veranlagung:
- Beitragsberechnung anhand der tatsächlichen Lohnsummen
- Vergleich mit den gezahlten Vorschüssen
- Nachzahlung bei zu geringen Vorschüssen
- Erstattung bei zu hohen Vorschüssen
- Festsetzung neuer Vorschüsse für das laufende Jahr
Korrektur- und Stornomeldungen
Korrekturen des Jahreslohnnachweises
Falls Fehler im UV-Jahreslohnnachweis festgestellt werden:
Gründe für Korrekturen:
- Fehlerhafte Gefahrentarifstellenzuordnung
- Vergessene Mitarbeiter
- Falsche Entgeltangaben
- Nachträglich bekannt gewordene Sachverhalte
Vorgehensweise:
- Korrektur im System vornehmen
- Neue DSLN-Meldung wird automatisch erstellt (als Korrekturmeldung gekennzeichnet)
- Versenden an die Berufsgenossenschaft
- Die BG erstellt einen korrigierten Beitragsbescheid
Frist: Korrekturen können bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen (Verjährungsfrist).
Stornierungen
Bei irrtümlich versendeten Meldungen:
- Kontaktieren Sie die Berufsgenossenschaft
- Storno-Meldung erstellen
- Korrekte Meldung nachsenden
Wechsel der Tätigkeit
Bei wesentlicher Änderung der Tätigkeit während des Jahres:
- Neue Gefahrentarifstelle zuordnen
- Anteilige Zuordnung der Entgelte
- Dokumentation der Tätigkeitswechsel
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Fehlerquelle 1: Falsche Gefahrentarifstelle
Problem: Mitarbeiter wird einer unzutreffenden Gefahrenklasse zugeordnet
Lösung:
- Tätigkeitsbeschreibung genau prüfen
- Gefahrtarifverzeichnis der BG konsultieren
- Bei Unsicherheit: BG kontaktieren
- Jährliche Überprüfung durchführen
Fehlerquelle 2: Unvollständige Entgeltangaben
Problem: Nicht alle beitragspflichtigen Entgeltbestandteile werden berücksichtigt
Lösung:
- Einmalige Zahlungen erfassen
- Sachbezüge bewerten und melden
- Vermögenswirksame Leistungen berücksichtigen
- Sonderzahlungen nicht vergessen
Fehlerquelle 3: Vergessene Mitarbeiter
Problem: Ausgeschiedene oder kurzfristig Beschäftigte werden nicht gemeldet
Lösung:
- Alle im Kalenderjahr Beschäftigten prüfen
- Auch unterjährig ein- und ausgetretene Mitarbeiter erfassen
- Systematische Kontrolle anhand der Personallisten
Fehlerquelle 4: Verspätete Meldung
Problem: Frist zum 16. Februar wird versäumt
Lösung:
- Fristen im Kalender vormerken
- Rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen
- Bei Problemen frühzeitig Kontakt zur BG aufnehmen
- Fristverlängerung beantragen, falls erforderlich
Fehlerquelle 5: Arbeitsstunden stimmen nicht
Problem: Fehlerhafte Steuerung / Nichterfassung
Lösung:
- Prüfung der Auswahl für die UV-Arbeitsstunden im Personalstamm
- Prüfung der Sollarbeitszeiten in Zeiten
- bei Auswahl Iststunden: wurden alle Iststunden erfasst?
- bei Auswahl Sollstunden: wurden die Sollarbeitszeiten richtig eingetragen?
- bei Auswahl Vollarbeiterrichtwert: wurde der Faktor in den Zeiten richtig eingetragen?
Integration in die Lohnabrechnung
Automatisierte Prozesse
Moderne Lohnabrechnungsprogramme automatisieren das UV-Meldeverfahren weitgehend:
Automatische Funktionen:
- Erfassung der UV-pflichtigen Entgelte während der laufenden Abrechnung
- Zuordnung zur Gefahrentarifstelle in den Mitarbeiterstammdaten
- Automatische Erstellung des Jahreslohnnachweises im Januar
- Elektronischer Versand über Olümp
- Protokollierung aller Vorgänge
Manuelle Tätigkeiten:
- Zuordnung der Gefahrentarifstelle zu jedem Mitarbeiter
- Prüfung und Freigabe des Jahreslohnnachweises
- Kontrolle auf Vollständigkeit und Plausibilität
Vorteile des elektronischen UV-Meldeverfahrens
Für Arbeitgeber:
- Zeitersparnis: Automatisierte Datenerfassung
- Fehlerreduktion: Weniger manuelle Übertragungen
- Transparenz: Nachvollziehbare Beitragsberechnung
- Effizienz: Schnellere Bearbeitung durch die BG
Für Berufsgenossenschaften:
- Datenqualität: Strukturierte und validierte Daten
- Schnelligkeit: Zeitnahe Beitragsveranlagung
- Standardisierung: Einheitliches Verfahren
- Auswertbarkeit: Bessere statistische Auswertungen
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die DSAS-Meldung versenden?
Bei Betriebsneugründung, zu Beginn eines neuen Veranlagungsjahres oder bei Wechsel der zuständigen BG.
Was passiert, wenn ich keine Gefahrentarifstelle zuordne?
Die Meldung kann nicht erstellt werden. Sie müssen jedem Mitarbeiter eine Gefahrentarifstelle zuweisen.
Muss ich für jeden Mitarbeiter einzeln melden?
Nein, der UV-Jahreslohnnachweis enthält alle Mitarbeiter gebündelt in einer Meldung.
Was ist mit Mitarbeitern, die nur 1 Tag beschäftigt waren?
Auch diese müssen gemeldet werden, wenn sie im Kalenderjahr beschäftigt waren.
Kann ich die Gefahrentarifstelle nachträglich ändern?
Ja, durch eine Korrekturmeldung. Die BG erstellt dann einen geänderten Beitragsbescheid.
Welches Entgelt ist für die UV-Beiträge maßgeblich?
Das Bruttoarbeitsentgelt, jedoch mit bestimmten Höchstgrenzen (Jahresarbeitsverdienst-Grenze der BG).
Was ist der Unterschied zwischen DSAS, DSSD und DSLN?
- DSAS: Abfrage der Stammdaten (Sie an BG)
- DSSD: Stammdaten-Rückmeldung (BG an Sie)
- DSLN: Jahreslohnnachweis (Sie an BG)
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum UV-Meldeverfahren finden Sie bei:
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): www.dguv.de
- Ihre zuständige Berufsgenossenschaft: Kontaktdaten in Ihrer Mitgliedschaftsbestätigung
- Gefahrtarife und Zuordnungshilfen: Auf der Website Ihrer BG