Betriebsstätten
Beschreibung
Als Betriebsstätten sind alle festen Geschäftseinrichtungen einer Firma zu verstehen.
Der Hauptsitz der Firma gehört per Definition zwar dazu, die Daten sind aber bereits in den Firmendaten hinterlegt,
wodurch sich eine eigenständige Betriebsstätte für den Hauptsitz erübrigt. Sie müssen diese also nicht explizit anlegen.
Sind bei einer Firma neben dem Hauptsitz weitere Geschäftseinrichtungen und dort tätigen Personen vorhanden, müssen diese als Betriebsstätten erfasst und den Mitarbeitern zugeordnet werden.
Zu einer Betriebsstätte gibt es eine Reihe von weiteren Angaben, die sich vom Hauptsitz unterscheiden können, aber nicht müssen. Ausnahme ist hier die Kurzbezeichnung.
Kurzbezeichnung
Angabe einer eindeutigen Bezeichnung der Betriebsstätte, z.B. Filiale Mitte, Lager 1, Produktion, …
Diese Angabe ist erforderlich, damit Sie wissen, mit welcher Betriebsstätte sie es zu tun haben.
Straße
Die Angabe der Straße der Betriebsstätte.
Land
Die Angabe des Landes der Betriebsstätte.
Postleitzahl
Die Angabe der Postleitzahl der Betriebsstätte.
Ort
Die Angabe des Orts der Betriebsstätte.
Bundesland
Die Angabe des Bundeslandes, in dem sich die Betriebsstätte befindet.
Rechtskreis
Die Angabe des Rechtskreis, in dem sich die Betriebsstätte befindet. Nur bei Berlin.
Stammnummer der Arbeitsagentur
Hier geben Sie die Stammnummer ein, die Ihnen die Agentur für Arbeit im Falle von KUG oder Saison-KUG zuweist.
Als führende Betriebsstätte festlegen
Auch Änderungen in den Betriebsstätten müssen dem Betriebnummernverzeichnis über die Betriebsdatenpflegemeldung mitgeteilt werden. Da dieses Verzeichnis die Daten aber nur über die Betriebsnummer zuordnet, muss das Programm wissen, welche Betriebsstätte es auf Änderungen überwachen muss, wenn die Betriebsnummern der Betriebsstätten identisch sind.
Die sogenannte führende Betriebsstätte kennzeichnen Sie mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche.
Postfach
Hier können Sie eine postalische Adresse hinterlegen.
eigener Ansprechpartner
Hier können Sie einen Ansprechpartner für die Betriebsstätte hinterlegen.
Stilllegung/Aufgabe zum
Wenn eine Betriebsstätte eingestellt wird, dann ist es u.U. erforderlich, dies dem Betriebnummernverzeichnis über die Betriebsdatenpflegemeldung mitzuteilen. Des Weiteren muss in einigen Fällen eine unterjährige Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen.
Alle dadurch notwendig gewordenen Meldungen erzeugt DATALINE Lohnabzug automatisch und stellt sie im Abschluss bereit.
AAG-Verrechnungsart
Bei der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U1/U2 können Sie hier auswählen, ob Sie eine Gutschrift oder Überweisung wünschen.
Zuständiges Arbeitsamt
An dieser Stelle können Sie die Daten des zuständigen Arbeitsamts für die Betriebsstätte hinterlegen.
Diese Angaben werden bei der Erstellung eines KUG-Antrags benötigt.
