Name der Firma

Verwendung

Der Name der Firma wird in allen Abrechnungen, Berichten und Meldungen verwendet und ist damit der Hauptbestandteil aller Ausgaben des Programms.

Der in den Stammdaten der Firma hinterlegte Firmenname wird insbesondere auch für die Meldung zur Betriebsdatenpflege benötigt.

Info

Der Name einer Firma wird nach vorgegebenen Kriterien auf seine Richtigkeit geprüft. Für diese Angabe haben Sie 3 Zeilen à 30 Zeichen Platz; dies hatte seinen Ursprung in der DIN 5008 für die korrekte Gestaltung eines Anschriftenfeldes.
Leider ist dies für andere Zwecke nicht so praktisch, z.B. wenn der Firmenname sehr lang ist.
Bitte teilen Sie den Firmennamen sinnvoll auf, und trennen Sie insbesondere keine ganzen Wörter.

Nutzung des Namens mit Rechtsform

Der Name des Beschäftigungsbetriebs inklusive der Rechtsform dient der Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs eines Arbeitgebers durch die SV-Träger.
In Anschreiben wird der Name zur Adressierung verwendet. Damit der Name in das Adressfeld eines Briefes passt, wird er in drei Zeilen dargestellt.

Regeln zum Inhalt

Anzugeben ist der vollständige Name inklusive der Rechtsform, unter dem der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr auftritt.
Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist hier den handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechend die Firma im Sinne des § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) incl. des Rechtsformzusatzes anzugeben. Ein eingetragenes Einzelunternehmen hat zum Firmenbegriff den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ zu erfassen.

Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen muss der Name des Beschäftigungsbetriebs den Grundsätzen der Namensklarheit und -wahrheit genügen.
Er muss zur Kennzeichnung des Beschäftigungsbetriebs geeignet sein, ausreichende Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten.
Einschlägige Vorschriften (insb. Bürgerliches Gesetzbuch und Gewerbeordnung) sind zu beachten.
Es muss der Vor- und Nachname des Inhabers, Gesellschafters oder Partners angegeben werden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss im Rechtsverkehr mit einer Unternehmensbezeichnung auftreten, welche mindestens aus den Nachnamen der Gesellschafter und dem Rechtsformkürzel „GbR“ besteht. Der im Vereinsregister eingetragene Name ist bei eingetragenen Vereinen mit dem Zusatz „e.V.“ anzugeben.
Der Name eines nicht eingetragenen Vereins muss den Grundsätzen der Namensklarheit und Namenswahrheit genügen.

Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist der i.d.R. gesetzlich festgelegte Name anzugeben.

Fehlerhafter Firmenname Fehlerhafter Firmenname DATALINE Lohnabzug weist Sie darauf hin, sollte der Firmenname nicht den Regeln entsprechen und verhindert bei einem größerem Verstoß das Speichern des Namens.

Quelle: Auszug aus der Verfahrensanforderung DSBD V2.0

Info

Der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit wird unter entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit abgeleitet (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2000 - 20 W 192/2000 und Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27.02.1992, BReg 3 Z205/91).

Betriebsinterne Begriffe oder Ziffern beispielsweise zur Unterscheidung einzelner Unternehmensteile, Niederlassungen oder auch Mandanten dürfen nicht enthalten sein.