Betriebsnummer
Verwendung
Die Betriebsnummer der Firma wird in allen Meldungen an die Sozialversicherung verwendet und ist ein Haupt-Ordnungsmerkmal.
Grundlegendes zur Betriebsnummer
Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe.
Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar.
Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service nach bestimmten Grundsätzen. Quelle:
Info
Die Betriebsnummer hat eine feste Länge von 8 Ziffern und wird bei der Eingabe auf ihre Richtigkeit geprüft.
Tragen Sie hier nur die Ihnen zugeteilte Betriebsnummer für die Firma ein.
Fremde Betriebsnummern (z.B. eine Krankenkassenbetriebsnummer) werden unweigerlich zu Fehlern beim Meldungsversand führen.
Wenn Sie für Ihre Firma noch keine Betriebsnummer beantragt haben, können Sie dies auf dieser Seite tun:
Neue Betriebsnummer beantragen
Betriebsbeginn
Verwendung
Der Betriebsbeginn ist das Datum, an dem die Firma gegründet wurde.
Der Abrechnungsbeginn darf nicht vor diesem Datum liegen.
Wenn das Datum des Betriebsbeginns in der Vergangenheit liegt und bereits Abrechnungen in einem anderen Programm / per Hand / durch ein beauftragtes Fremdunternehmen erfolgt sind, dann tragen Sie bitte zusätzlich das Datum des Systemwechsels zu DATALINE Lohnabzug ein.
Tragen Sie nicht das Datum des Systemwechsels als Betriebsbeginn ein!
Info
Das Datum des Systemwechsels ist wichtig für die Abgrenzung der Melde- und Abrechnungszeiträume; zu diesem Datum können Vorträge hinterlegt werden, um eine korrekte Bestimmung der Jahresbemessungsgrenzen zu ermöglichen.
Berufsgenossenschaft
Einführung
Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
DATALINE Lohnabzug erstellt nach der Eingabe der erforderlichen Daten eine Abfrage der Stammdaten im Rahmen des Meldeverfahrens UV.
Was ist zu tun?
Als Erstes wählen Sie das aktuelle Abrechnungsjahr aus.
Bei der Neuanlage einer Firma müssen Sie die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft auswählen.
Info
Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800-6050404) erkundigen.
Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.
Weitere Angaben sind die Unternehmensnummer mit PIN, die hier eingetragen werden müssen.
Infos dazu finden Sie hier: Was ist die Unternehmensnummer?
Umlagen
Umlage 1
Die Umlage 1 (U1) ist ein Beitrag, den der Arbeitgeber in die Umlagekasse einzahlt, damit er im Falle einer Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers in Folge von einer
Krankheit, eines Unfalls oder Beschäftigungsverbots nicht den vollen Entgeltfortzahlungsanspruch selber tragen muss.
Die Teilnahme am Umlageverfahren U1 ist davon abhängig, wie viele Arbeitnehmer die Firma regelmäßig beschäftigt.
Bei bis zu 30 Arbeitnehmern sind Arbeitgeber zur Teilnahme verpflichtet, darüber nehmen sie nicht (mehr) am Umlageverfahren U1 teil.
Bereits bei der Anlage einer Krankenkasse haben Sie die Auswahl des Beitrags- und Erstattungssatzes für die Umlage U1 treffen können. Die Beiträge werden automatisch für alle Arbeitnehmer ermittelt, die das Kennzeichen U1 gesetzt bekommen haben und auf der Beitragsabrechnung und dem -nachweis ausgewiesen.
Die Erstattungsansprüche werden über das AAG-Verfahren abgewickelt, welches ebenfalls vollautomatisch die Meldungen bereitstellt.
Weitere Informationen
Bestimmung der Umlagepflicht zur Umlage 1
Für die Feststellung, welche Arbeitgeber für die Dauer eines Kalenderjahres am Umlageverfahren U1 teilnehmen, ist die Anzahl der Arbeitnehmer zu ermitteln,
die in dem der Feststellung vorangegangenem Kalenderjahr beschäftigt waren. Stichtag für die Beurteilung ist immer der 1. des Kalendermonats.
Grundsätzlich zählen alle Beschäftigten außer
- Auszubildenden,
- Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben,
- Volontären,
- Teilnehmern an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder an einem Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,
- schwerbehinderten Menschen im Sinne des SGB IX und ihnen gleichgestellte Personen,
- Heimarbeitern,
- Vorstandsvorsitzenden, Vorstandsmitgliedern sowie GmbH-Geschäftsführern (auch Gesellschafter-Geschäftsführer),
- bei Insolvenz des Unternehmens von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer,
- Beziehern von Vorruhestandsgeld,
- Personen in Eltern- oder Pflegezeit bei vollständiger Freistellung.
Teilzeitkräfte werden dabei wie folgt berücksichtigt:
| Arbeitszeit |
Anrechnung mit Faktor |
| bis zu 10 Stunden |
0,25 |
| bis zu 20 Stunden |
0,50 |
| bis zu 30 Stunden |
0,75 |
| mehr als 30 Stunden |
1,00 |
Info
Arbeitgeber, die vom gesetzlichen Ausgleichsverfahren nicht erfasst werden, haben keine Möglichkeit, dem U1-Verfahren freiwillig beizutreten.
Ausgeschlossene Unternehmen
Folgende Arbeitgeber sind vom Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ausgeschlossen:
- öffentliche Arbeitgeber
- Dienststellen/Einrichtungen militärischer Einrichtungen
- Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
Umlage 2
Die Umlage 2 (U2) ist ein Beitrag, den der Arbeitgeber in die Umlagekasse einzahlt, damit er im bei der Zahlung
von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld einen Erstattungsanspruch gegenüber der Umlagekasse hat, und die Kosten
nicht alleine tragen muss
Die Teilnahme am Umlageverfahren U2 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Die Erstattungsansprüche werden über das AAG-Verfahren abgewickelt, welches ebenfalls vollautomatisch die Meldungen bereitstellt.
Weitere Informationen
Insolvenzgeldumlage
Fast alle Unternehmen sind verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage abzuführen.
Davon ausgenommen sind Privathaushalte, Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Insolvenzverwalter.
Die Insolvenzgeldumlage wird an die Krankenkasse abgeführt und von dieser an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.