Unterabschnitte von Grunddaten

Betriebsnummer

Verwendung

Die Betriebsnummer1 der Firma wird in allen Meldungen an die Sozialversicherung verwendet und ist ein Haupt-Ordnungsmerkmal.

Grundlegendes zur Betriebsnummer

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe.
Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar.
Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service nach bestimmten Grundsätzen. Quelle: 2

Info

Die Betriebsnummer hat eine feste Länge von 8 Ziffern und wird bei der Eingabe auf ihre Richtigkeit geprüft.
Tragen Sie hier nur die Ihnen zugeteilte Betriebsnummer für die Firma ein.
Fremde Betriebsnummern (z.B. eine Krankenkassenbetriebsnummer) werden unweigerlich zu Fehlern beim Meldungsversand führen.

Wenn Sie für Ihre Firma noch keine Betriebsnummer beantragt haben, können Sie dies auf dieser Seite tun:
Neue Betriebsnummer beantragen

Betriebsbeginn

Verwendung

Der Betriebsbeginn ist das Datum, an dem die Firma gegründet wurde.
Der Abrechnungsbeginn darf nicht vor diesem Datum liegen.

Wenn das Datum des Betriebsbeginns in der Vergangenheit liegt und bereits Abrechnungen in einem anderen Programm / per Hand / durch ein beauftragtes Fremdunternehmen erfolgt sind, dann tragen Sie bitte zusätzlich das Datum des Systemwechsels zu DATALINE Lohnabzug ein. Tragen Sie nicht das Datum des Systemwechsels als Betriebsbeginn ein!

Info

Das Datum des Systemwechsels ist wichtig für die Abgrenzung der Melde- und Abrechnungszeiträume; zu diesem Datum können Vorträge hinterlegt werden, um eine korrekte Bestimmung der Jahresbemessungsgrenzen zu ermöglichen.

Berufsgenossenschaft

Einführung

Die Berufsgenossenschaften1 sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

DATALINE Lohnabzug erstellt nach der Eingabe der erforderlichen Daten eine Abfrage der Stammdaten im Rahmen des Meldeverfahrens UV.

Was ist zu tun?

Als Erstes wählen Sie das aktuelle Abrechnungsjahr aus.
Bei der Neuanlage einer Firma müssen Sie die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft auswählen.

Info

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800-6050404) erkundigen.
Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.

Weitere Angaben sind die Unternehmensnummer mit PIN, die hier eingetragen werden müssen.
Infos dazu finden Sie hier: Was ist die Unternehmensnummer?

Steuernummer

Verwendung

De Steuernummer1 der Firma ist ein Haupt-Ordnungsmerkmal für eine Firma.
Sie wird im Rahmen des ELSTER-Verfahrens in allen Meldungen von und an die Oberfinanzdirektion verwendet.

Info

Die Länge und der Aufbau der Steuernummer variiert nach Bundesland. Bitte tragen Sie hier die Steuernummer nach Ihrem Landesschema ein, wie sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid steht.

Warnung

Verwenden Sie keinesfalls die Steuernummern aus den Beispielen!

Bundesland Standardschema der Länder Beispiel
Baden-Württemberg FFBBB/UUUUP z. B. 93815/08152
Bayern FFF/BBB/UUUUP z. B. 181/815/08155
Berlin FF/BBB/UUUUP z. B. 21/815/08150
Brandenburg FFF/BBB/UUUUP z. B. 048/815/08155
Bremen FF BBB UUUUP z. B. 75 815 08152
Hamburg FF/BBB/UUUUP z. B. 02/815/08156
Hessen 0FF BBB UUUUP z. B. 013 815 08153
Mecklenburg-Vorpommern FFF/BBB/UUUUP z. B. 79/815/08151
Niedersachsen FF/BBB/UUUUP z. B. 24/815/08151
Nordrhein-Westfalen FFF/BBBB/UUUP z. B. 133/8150/8159
Rheinland-Pfalz FF/BBB/UUUUP z. B. 22/815/08154
Saarland FFF/BBB/UUUUP z. B. 10/815/08182
Sachsen FFF/BBB/UUUUP z. B. 201/123/12340
Sachsen-Anhalt FFF/BBB/UUUUP z. B. 101/815/08154
Schleswig-Holstein FF/BBB/UUUUP z. B. 29/815/08158
Thüringen FFF/BBB/UUUUP z. B. 151/815/08156

Unternehmensnummer

Verwendung

Die Unternehmensnummer1 der Firma ist ein Haupt-Ordnungsmerkmal für eine Firma.
Sie hat 2023 die bisherige Mitgliedsnummer bei der Unfallversicherung abgelöst.

Info

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern.
Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen.
Die Ihnen zugeteilte Unternehmensnummer finden Sie auf dem Schreiben Ihrer zuständigen Unfallversicherung.

Weitere Infos finden Sie hier: Einführungsschreiben der Unternehmensnummer

Umlagen

Umlage 1

Die Umlage 1 (U1) ist ein Beitrag, den der Arbeitgeber in die Umlagekasse einzahlt, damit er im Falle einer Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers in Folge von einer Krankheit, eines Unfalls oder Beschäftigungsverbots nicht den vollen Entgeltfortzahlungsanspruch selber tragen muss.

Die Teilnahme am Umlageverfahren U1 ist davon abhängig, wie viele Arbeitnehmer die Firma regelmäßig beschäftigt.

Bei bis zu 30 Arbeitnehmern sind Arbeitgeber zur Teilnahme verpflichtet, darüber nehmen sie nicht (mehr) am Umlageverfahren U1 teil.

Bereits bei der Anlage einer Krankenkasse haben Sie die Auswahl des Beitrags- und Erstattungssatzes für die Umlage U1 treffen können. Die Beiträge werden automatisch für alle Arbeitnehmer ermittelt, die das Kennzeichen U1 gesetzt bekommen haben und auf der Beitragsabrechnung und dem -nachweis ausgewiesen.

Die Erstattungsansprüche werden über das AAG-Verfahren abgewickelt, welches ebenfalls vollautomatisch die Meldungen bereitstellt.

Weitere Informationen

Bestimmung der Umlagepflicht zur Umlage 1

Für die Feststellung, welche Arbeitgeber für die Dauer eines Kalenderjahres am Umlageverfahren U1 teilnehmen, ist die Anzahl der Arbeitnehmer zu ermitteln, die in dem der Feststellung vorangegangenem Kalenderjahr beschäftigt waren. Stichtag für die Beurteilung ist immer der 1. des Kalendermonats.

Grundsätzlich zählen alle Beschäftigten außer

  • Auszubildenden,
  • Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben,
  • Volontären,
  • Teilnehmern an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder an einem Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,
  • schwerbehinderten Menschen im Sinne des SGB IX und ihnen gleichgestellte Personen,
  • Heimarbeitern,
  • Vorstandsvorsitzenden, Vorstandsmitgliedern sowie GmbH-Geschäftsführern (auch Gesellschafter-Geschäftsführer),
  • bei Insolvenz des Unternehmens von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer,
  • Beziehern von Vorruhestandsgeld,
  • Personen in Eltern- oder Pflegezeit bei vollständiger Freistellung.

Teilzeitkräfte werden dabei wie folgt berücksichtigt:

Arbeitszeit Anrechnung mit Faktor
bis zu 10 Stunden 0,25
bis zu 20 Stunden 0,50
bis zu 30 Stunden 0,75
mehr als 30 Stunden 1,00
Info

Arbeitgeber, die vom gesetzlichen Ausgleichsverfahren nicht erfasst werden, haben keine Möglichkeit, dem U1-Verfahren freiwillig beizutreten.

Ausgeschlossene Unternehmen

Folgende Arbeitgeber sind vom Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ausgeschlossen:

  • öffentliche Arbeitgeber
  • Dienststellen/Einrichtungen militärischer Einrichtungen
  • Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Umlage 2

Die Umlage 2 (U2) ist ein Beitrag, den der Arbeitgeber in die Umlagekasse einzahlt, damit er im bei der Zahlung von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld einen Erstattungsanspruch gegenüber der Umlagekasse hat, und die Kosten nicht alleine tragen muss

Die Teilnahme am Umlageverfahren U2 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Die Erstattungsansprüche werden über das AAG-Verfahren abgewickelt, welches ebenfalls vollautomatisch die Meldungen bereitstellt.

Weitere Informationen

Insolvenzgeldumlage

Fast alle Unternehmen sind verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage abzuführen.
Davon ausgenommen sind Privathaushalte, Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Insolvenzverwalter.
Die Insolvenzgeldumlage wird an die Krankenkasse abgeführt und von dieser an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.