Kinderkrankengeld

Anspruch

In vielen Unternehmen ist es üblich, für eine festgelegte Anzahl von Arbeitstagen, die ausfallen, weil ein Elternteil ein erkranktes zuhause Kind pflegt, die Entgeltfortzahlung (EFZ) aufrechtzuerhalten.

Geregelt wird das in § 616 BGB.

Sind diese Tage aufgebraucht, oder existiert eine solche Regelung im Unternehmen nicht, kann für den betroffenen Elternteil Kinderkrankengeld beantragt werden.

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in zwei Fällen:

  • Häusliche Betreuung (§ 45 Abs. 1 SGB V): Der Elternteil muss der Arbeit fernbleiben, um das erkrankte Kind zu Hause zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen.
  • Stationäre Mitaufnahme (§ 45 Abs. 1a SGB V): Der Elternteil wird aus medizinischen Gründen während einer stationären Behandlung (Krankenhaus, Vorsorge- oder Reha-Maßnahme) des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen. Die stationäre Einrichtung stellt hierfür eine Bescheinigung aus.
Tipp

Für Auszubildende, für die das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt, besteht nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ein Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für bis zu 6 Wochen. Das Kinderkrankengeld ruht während dieser Zeit; es ist keine EEL-Meldung zu erstellen. Für Ausbildungsberufe, auf die das BBiG keine Anwendung findet (z. B. Krankenpflege, Gesundheitsfürsorge), ist hingegen eine Meldung abzugeben.

Die Anspruchstage auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung sind zeitlich begrenzt: Seit dem 01. Januar 2024 hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil einen Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Kind und Jahr, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist (nicht zwingend bei derselben Krankenkasse).

Die Gesamtzahl der Anspruchstage bei mehr als zwei Kindern beträgt 35 Tage im Jahr. Für Alleinerziehende gilt ein Anspruch von 30 Arbeitstagen pro Kind; maximal 70 Arbeitstage im Jahr.

Info

Bei stationärer Mitaufnahme ist die Anzahl der Anspruchstage nicht begrenzt. Gehen häusliche Betreuung und stationäre Mitaufnahme nahtlos ineinander über, empfiehlt es sich, für jeden Zeitraum eine separate Abwesenheit anzulegen, damit die Krankenkasse die anrechenbaren Tage bei häuslicher Betreuung korrekt ermitteln kann.

Ist eine EFZ (siehe oben) ausgeschlossen, oder sind die EFZ-Tage bereits ausgeschöpft, wird eine EEL-Meldung Kinderkrankengeld erzeugt.
Vor Erstellen der Meldung müssen folgende Kriterien abgeprüft werden:

  • Eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21) liegt vor, die bescheinigt, dass das betroffene Elternteil zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss — oder eine Bescheinigung der stationären Einrichtung über die Mitaufnahme liegt vor
  • Diese Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes kann nicht von einem anderen Elternteil übernommen werden
  • Das erkrankte Kind hat das 12. Lebensjahr zum Meldezeitpunkt noch nicht erreicht.
Tipp

Diese Einschränkung auf Kinder < 12 Jahre entfällt im Regelfall bei einem behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kind.

Warnung

Liegt eine Schwersterkrankung des Kindes im Sinne des § 45 Abs. 4 SGB V vor, erfolgt die EEL-Meldung nicht mit dem Abgabegrund „Kinderkrankengeld", sondern analog zum Krankengeld mit dem Abgabegrund „Krankengeld".

Höhe

Die Höhe des Kinderkrankengeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Arbeitsentgelt des beantragenden Elternteils, welches von DATALINE Lohnabzug bei Erstellung der Meldung aus den relevanten Abrechnungen der Person ermittelt wird.

Voraussetzungen

Um eine EEL-Meldung ‘Kinderkrankengeld’ erzeugen zu können, benötigen Sie für die Person eine Abwesenheit mit dem folgenden Grund:

  • Kinderkrankengeld/-verletztengeld

Die Abwesenheit deckt beide Fälle ab — häusliche Betreuung und stationäre Mitaufnahme. Sie dient mit ihrem Beginn und Ende, der Angabe des erkrankten Kindes (kann anonym erfolgen), dem Kennzeichen zur Art der Freistellung (stationäre Mitaufnahme) und der Klärung einer [optionalen] bezahlten Freistellung als Basis für den zu meldenden Zeitraum des Bezuges von Entgeltersatzleistung.

Tipp

Für eine vollständige Meldung sollten, neben den grundlegenden Daten wie Name und Anschrift, Beschäftigungsbeginn, etc., für die Person das Entgelt (Monatsgehalt/Stunden- oder Akkordlohn) festgelegt sein, sowie die Fehlzeitvorgaben (zu pflegen in der Verwaltung der Abwesenheiten).

Ablauf

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung der EEL-Anforderung für eine EEL-Meldung mit dem Abgabegrund ‘Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld wegen häuslicher Betreuung und Mitaufnahme bei stationärer Behandlung’ erläutert:

Nach Auswahl von Abgabegrund & passender Abwesenheit (siehe ‘Neue EEL-Anforderung anlegen’) folgen weitere Angaben.

Unten auf diesem ersten Reiter muss für eine korrekte EEL-Meldung bestätigt werden, dass das betroffene erkrankte Kind gesetzlich versichert ist. Außerdem ist anzugeben, ob es sich um eine stationäre Mitaufnahme handelt.

Abgabegrund etc. Abgabegrund etc.
Dialogreiter zur Eingabe/Auswahl der Daten für “Kinderkrankengeld”

Im letzten Reiter zeigt das System eine einfache Zusammenfassung und bietet die Möglichkeit, parallel zur eigentlichen EEL-Meldung ‘Kinderkrankengeld’ eine EEL-Meldung zu erzeugen, die eine Rückmeldung der Krankenkasse mit der Information zum Datum des erwarteten Endes der Entgeltersatzleistung bei der Krankenkasse anfordert. Darüber hinaus kann auf diesem Reiter eine Rückmeldung der Krankenkasse zur von ihr errechneten Höhe der Entgeltersatzleistung der betroffenen Person abgefordert werden.

Zusammenfassung Zusammenfassung
Dialogreiter mit der Zusammenfassung einer EEL-Anforderung “Kinderkrankengeld”

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern der EEL-Anforderung erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende EEL-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann (siehe oben).

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste