Mutterschaftsgeld
Anspruch
Mutterschaftsgeld wird für werdende Mütter gezahlt, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und bei einer Arbeitsunfähigkeit generell Anspruch auf Krankengeld haben.
Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld innerhalb der letzten sechs Wochen vor dem errechneten/mutmaßlichen Entbindungstermin und während der ersten acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung.
Handelt es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt, verlängert sich die Zahlungsdauer nach der Geburt auf 12 Wochen.
Liegt der tatsächliche Entbindungstermin nach dem errechneten, der auch in der Abwesenheit angegeben wurde, so verlängert sich die gewährte Bezugsdauer analog dazu.
Höhe
Die Höhe des zu zahlenden Mutterschaftsgeldes definiert sich pro Kalendertag und basiert auf einer Berechnung, die auf dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsengelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist fußt. Wird das Arbeitsentgelt wöchentlich bezogen, treten an die Stelle der drei Kalendermonate die letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Schutzfrist.
Generell beträgt das maximale Mutterschaftsgeld pro Tag 13,00 €.
Bezieht die [werdende] Mutter während der Schutzfristen betragspflichtiges Arbeitsentgelt und/oder Urlaubsabgeltung, entfällt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Voraussetzungen
Um eine EEL-Meldung mit dem Abgabegrund Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld erzeugen zu können, benötigen Sie für die Person eine Abwesenheit mit dem folgenden Grund:
- Mutterschaftsgeld
Sie dient mit ihrem Beginn und Ende der Schutzfrist, die sich aus dem mutmaßlichen Entbindungstermin ergibt, als Basis für den zu meldenden Zeitraum des Bezuges von Entgeltersatzleistung.
Für eine vollständige Meldung sollten, neben den grundlegenden Daten wie Name und Anschrift, Beschäftigungsbeginn, etc., für die Person das Entgelt (Monatsgehalt/Stunden- oder Akkordlohn) festgelegt sein, sowie die Fehlzeitvorgaben (zu pflegen in der Verwaltung der Abwesenheiten).
Ablauf
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung der EEL-Anforderung für eine EEL-Meldung mit dem Abgabegrund Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld erläutert:
Nach Auswahl von Abgabegrund & passender Abwesenheit (siehe ‘Neue EEL-Anforderung anlegen’) sind hier keine weiteren Angaben notwendig.

Dialogreiter zur Abgabe der Basisdaten einer EEL-Anforderung “Mutterschaftsgeld”
Auf dem folgenden Reiter Allgemeines ist lediglich auszuwählen, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt der Meldung an einem Arbeitsmodell teilnimmt.
Die Angaben, bis wann vom Arbeitgeber EFZ gezahlt wird/wurde, und ob das Beschäftigungsverhältnis mit der Person beendet wurde vor dem Zeitpunkt der Meldung, dienen lediglich der Information und werden aus den Stammdaten der Person ermittelt.
Dialogreiter “Allgemeines” für die Anlage der EEL-Anforderung “Mutterschaftsgeld”
Der vorletzte Reiter des Erstellungsdialoges informiert über die Entgeltart der Person.
Ist diese in den Stammdaten festgelegt, kann hier keine Auswahl getroffen werden. Finden sich im Stamm keine Angaben zur Entgeltart, muss sie dagegen hier zwingend festgelegt werden.
Handelt es sich um die Entgeltart Festes Monatsgehalt und variieren alle(!) der letzten drei Bruttogehälter der Person, muss ein vereinbartes Bruttoarbeitsentgelt für die Person eingegeben werden. Alternativ bestätigt man hier, dass eines der (max.) drei angezeigten SV-Bruttos diesem vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt entspricht.

Dialogreiter “Arbeitsentgelt” für die Anlage der EEL-Anforderung “Mutterschaftsgeld”
Im letzten Reiter zeigt das System eine einfache Zusammenfassung und bietet die Möglichkeit, parallel zur eigentlichen EEL-Meldung Mutterschaftsgeld eine EEL-Meldung zu erzeugen, die eine Rückmeldung der Krankenkasse mit der Information zum Datum des erwarteten Endes der Entgeltersatzleistung bei der Krankenkasse anfordert.
Des weiteren kann auf diesem Reiter eine Rückmeldung der Krankenkasse zur von ihr errechneten Höhe der Entgeltersatzleistung der betroffenen Person abgefordert werden.

Dialogreiter mit der Zusammenfassung einer EEL-Anforderung “Mutterschaftsgeld”
Eine solche Rückmeldung zur Höhe der Entgeltersatzleistung wird automatisch angefordert, sollte bei der Meldungserstellung vom System erkannt werden, dass für die betroffene Person eine Weiterzahlung von Arbeitsentgelt > 50 € (nach §23c SGB IV) während des Bezuges von Entgeltersatzleistung besteht. Oft ist das bei Nutzung eines Firmenfahrzeuges der Fall, die auch während des Erhalts von Entgeltersatzleistung gewährt wird.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern der EEL-Anforderung erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende EEL-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann (siehe oben).
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste