SV-Meldungen

Überblick - SV-Meldungen

Die SV-Meldungen (Sozialversicherungsmeldungen) gehören zu den etabliertesten und wichtigsten Meldeverfahren in der deutschen Sozialversicherung. Sie bilden das Rückgrat der elektronischen Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung.

Zweck und Bedeutung

SV-Meldungen erfüllen mehrere wesentliche Funktionen im Sozialversicherungssystem:

Ursprüngliche Hauptzwecke:

  • Aufbau des Rentenkontos: Dokumentation der versicherungspflichtigen Zeiten und Entgelte für jeden Arbeitnehmer
  • Information der Sozialversicherungsträger: Mitteilung über Beginn, Ende und Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen
  • Meldung des verbeitragten Entgelts: Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenkassen und Rentenversicherung

Erweiterte Funktionen (heute):

  • Arbeitslosenversicherung: Nachweis von Versicherungszeiten für Leistungsansprüche
  • Krankengeldbemessung: Berechnung von Entgeltersatzleistungen
  • Statistik: Grundlage für arbeitsmarkt- und sozialpolitische Analysen
  • Statusfeststellung: Prüfung der Versicherungspflicht
  • Prävention von Schwarzarbeit: Kontrolle der ordnungsgemäßen Beschäftigung
  • Rentenauskünfte: Basis für Rentenberechnungen und -prognosen
  • Insolvenzgeldumlage: Berechnung der Umlagebeiträge

Die Gründe und Verwendungszwecke für SV-Meldungen sind über die Jahre um ein Vielfaches angestiegen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 28a SGB IV - Meldepflichten des Arbeitgebers
  • § 28b SGB IV - Sofortmeldung
  • § 28e SGB IV - Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung
  • § 28p SGB IV - Prüfung bei den Arbeitgebern
  • Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) - Technische und inhaltliche Ausgestaltung des Meldeverfahrens
  • § 194 SGB VI - Gesonderte Meldung (GML57)

Automatisierung durch die Software

Das Gute für Sie: Die erworbene Software erledigt die komplexe Arbeit der SV-Meldungen automatisch.

Ihre Aufgaben beschränken sich auf:

  • Pflege des Personalstamms (Eintritte, Austritte, Änderungen)
  • Erfassung von Abwesenheiten (Krankheit, Elternzeit, etc.)
  • Versand der im Abschluss bereitgestellten Meldungen

Die Software übernimmt:

  • Automatische Erstellung aller erforderlichen Meldungen
  • Korrekte Zuordnung zu Meldegründen und Empfängern
  • Berechnung der meldepflichtigen Entgelte
  • Bereitstellung im Abschluss zum Versand
  • Stornierung und Neuerstellung bei rückwirkenden Änderungen

Generelles Vorgehen und Ablauf

Die häufigsten SV-Meldungen

1. Anmeldungen

  • Ausgelöst durch den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Bei Krankenkassenwechsel
  • Bei Wechsel der Beitragsgruppen
  • Bei Beginn der Elternzeit (mit sozialversicherungsrechtlicher Relevanz)

2. Abmeldungen

  • Ausgelöst durch das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Bei Krankenkassenwechsel
  • Bei Wechsel der Beitragsgruppen
  • Bei Ende der Elternzeit
  • Im Todesfall

3. Unterbrechungsmeldungen

  • Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld)
  • Bei Elternzeit
  • Bei gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst

4. Jahresmeldungen

  • Jährlich im Januar für alle Beschäftigten des Vorjahres
  • Automatische Erstellung ohne Ihr Zutun

Auslöser für Meldungen

Meldungen werden ausgelöst durch:

Änderungen an der Beschäftigung:

  • Eintritt eines neuen Mitarbeiters
  • Austritt eines Mitarbeiters
  • Wechsel der Krankenkasse
  • Änderung der Steuerklasse (bei Auswirkung auf Beitragsgruppen)
  • Änderung des Beschäftigungsstatus (z.B. von Vollzeit zu Teilzeit mit Auswirkung auf die Versicherungspflicht)

Bestimmte Abwesenheiten:

  • Beginn einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug
  • Beginn der Elternzeit
  • Ende der Elternzeit
  • Beginn des Mutterschutzes
  • Wehrdienst oder Dienstpflicht

Zeitliche Auslöser:

  • Jahreswechsel (automatische Jahresmeldung)
  • Quartalsende (bei GKV-Monatsmeldungen für bestimmte Personengruppen)

Meldeinhalte und -zeiträume

Automatische Befüllung der Meldedaten:

Die genauen Inhalte der Meldungen wie Entgelte und Meldezeiträume werden durch entsprechende Steuerungen automatisch ausgefüllt. Diese sind stark abhängig von:

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit, Teilzeit, geringfügig, Mehrfachbeschäftigung
  • Personengruppe: Sozialversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig, versicherungsfrei
  • Beitragsgruppen: Kombination der Versicherungspflichten in KV, RV, ALV, PV
  • Art der Abwesenheit: Krankengeld, Elternzeit, Mutterschutz, unbezahlter Urlaub

Mehrfachmeldungen:

Unter Umständen müssen identische Meldungen an mehrere Empfänger versendet werden:

  • An die Krankenkasse (als Einzugsstelle)
  • An die Minijob-Zentrale (bei geringfügiger Beschäftigung)
  • An die Datenstelle der Rentenversicherung
  • An die Künstlersozialkasse (bei versicherungspflichtigen Künstlern)

In diesem Fall stehen diese Meldungen auch mehrfach im Abschluss zur Verfügung.

Korrekturen und Stornierungen

Rückwirkende Änderungen:

Bei rückwirkenden Änderungen am Personalstamm oder an Abrechnungsdaten kann es erforderlich sein, bereits versendete Meldungen zu korrigieren.

Automatischer Korrekturprozess:

  1. Die Software erkennt die rückwirkende Änderung
  2. Es wird automatisch eine Stornomeldung für die ursprüngliche Meldung erzeugt
  3. Es wird eine neue, korrigierte Meldung mit den aktualisierten Daten erstellt
  4. Beide Meldungen stehen im Abschluss zum Versand bereit

Wichtig: Versenden Sie sowohl die Stornierung als auch die neue Meldung, damit die Sozialversicherungsträger den korrekten Datenstand erhalten.

Kontrolle der Meldungen

Prüfung im Abschluss:

Es ist wichtig, dass Sie alle im Abschluss bereitgestellten SV-Meldungen versenden. Vor dem Versand sollten Sie:

  1. Die Meldungen im Abschluss durchsehen
  2. Unerwartete oder unklare Meldungen identifizieren
  3. Den Meldegrund prüfen

Meldegrund anzeigen:

Falls Sie sich über den Grund einer SV-Meldung im Unklaren sind:

  1. Doppelklicken Sie auf die Meldung im Abschluss
  2. Im Feld Grund sehen Sie den genauen Grund für die Erzeugung der Meldung
  3. Zusätzliche Details werden angezeigt (z.B. welche Datenänderung die Meldung ausgelöst hat)

Die wichtigsten Meldungsarten im Detail

Anmeldungen (Meldegründe 10-20)

Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn (Meldegrund 10):

  • Erste Meldung für einen neuen Mitarbeiter
  • Muss spätestens zur ersten Entgeltabrechnung erstellt werden
  • Enthält: Personendaten, Beschäftigungsbeginn, Krankenkasse, Beitragsgruppen, ggf. erstes Entgelt

Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel (Meldegrund 11):

  • Bei Wechsel der Krankenkasse während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses
  • Ausgelöst durch neue Mitgliedsbescheinigung des Arbeitnehmers
  • Parallel wird eine Abmeldung bei der alten Krankenkasse erstellt (Meldegrund 31)

Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel (Meldegrund 12):

  • Bei Änderung der Versicherungspflicht in einem oder mehreren Sozialversicherungszweigen
  • Beispiele:
    • Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (KV wird frei)
    • Vollendung des 23. Lebensjahres (PV ohne Kinder)
    • Wechsel von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Sofortmeldung (Meldegrund 20):

  • In bestimmten Branchen verpflichtend (Baugewerbe, Gastronomie, Personenbeförderung, etc.)
  • Muss vor Arbeitsaufnahme oder spätestens bei Tätigkeitsbeginn erstattet werden
  • Kann elektronisch über das Programm oder per Telefon-Hotline erfolgen 📞 Hotline: 01801 / 20 50 20
  • Ziel: Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Abmeldungen (Meldegründe 30-49)

Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 30):

  • Bei regulärem Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Enthält das tatsächliche Ende der Beschäftigung und das Entgelt bis zum Austritt
  • Wichtig für Arbeitslosengeld-Ansprüche des Mitarbeiters

Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel (Meldegrund 31):

  • Parallel zur Anmeldung bei der neuen Krankenkasse (Meldegrund 11)
  • An die bisherige Krankenkasse

Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel (Meldegrund 32):

  • Bei Änderung der Versicherungspflicht
  • Parallel zur Anmeldung mit neuem Beitragsgruppenschlüssel (Meldegrund 12)

Gleichzeitige An- und Abmeldung (Meldegrund 40):

  • Sonderfall für kurzfristige Beschäftigungen
  • Wenn An- und Abmeldung in derselben Meldung erfolgen können
  • Vereinfachtes Verfahren bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen

Abmeldung wegen Tod (Meldegrund 49):

  • Bei Versterben eines Beschäftigten
  • Wichtig für Hinterbliebenenrenten und Sterbegeld
  • Kann auch rückwirkend erfolgen

Jahres- und Unterbrechungsmeldungen (Meldegründe 50-58)

Jahresmeldung (Meldegrund 50):

  • Wird automatisch jährlich im Januar für alle Beschäftigten des Vorjahres erstellt
  • Enthält die Summe der beitragspflichtigen Entgelte des gesamten Kalenderjahres
  • Basis für die Rentenberechnung
  • Auch für unterjährig ein- oder ausgetretene Mitarbeiter

Unterbrechung wegen Entgeltersatzleistungen (Meldegrund 51):

  • Bei Bezug von oder Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, etc.
  • Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung
  • Wichtig für die korrekte Versicherungshistorie

Unterbrechung wegen Elternzeit (Meldegrund 52):

  • Bei Beginn einer Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung oder mit reduzierter Teilzeit
  • Dokumentiert den Zeitraum der Elternzeit
  • Wichtig für Rentenanwartschaften (Kindererziehungszeiten)

Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt - Sondermeldung (Meldegrund 54):

  • Bei einmaligen Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen
  • Wird erstellt, wenn die einmalige Zahlung nicht in der regulären Abrechnung enthalten ist
  • Sichert korrekte Beitragsbemessung bei besonderen Zahlungszeitpunkten

GKV-Monatsmeldung (Meldegrund 58):

  • Monatliche Meldung der Beiträge nach elektronischer Anforderung für das Vorjahr
  • Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen zur Vermeidung der Überverbeitragung
  • Liefert der Sozialversicherung die notwendigen Daten zur nachträglichen Beitragsreduzierung durch den Arbeitgeber

Meldungen in Insolvenzfällen (Meldegründe 70-72)

Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte (Meldegrund 70):

  • Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis trotz Insolvenz
  • Für Arbeitnehmer, die freigestellt sind, aber noch zum Unternehmen gehören

Meldung des Vortags der Insolvenz/Freistellung (Meldegrund 71):

  • Stichtag für die Berechnung des Insolvenzgeldes
  • Dokumentiert den letzten Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 72):

  • Bei tatsächlicher Beendigung während des Insolvenzverfahrens
  • Abgrenzung zwischen Insolvenzgeld-Zeitraum und regulärem Arbeitsverhältnis

Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI (GML57)

Die GML57 (Gesonderte Meldung 57) ist eine spezielle SV-Meldung mit besonderem Zweck und Verfahren.

Zweck und Anwendungsfälle

Die GML57 dient der Meldung der beitragspflichtigen Einnahmen seit der letzten Jahresmeldung in besonderen Situationen:

Hauptanwendungsfälle:

  • Rentenbeginn: Bei Beantragung einer Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
  • Versorgungsausgleich: Bei Scheidung zur Ermittlung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
  • Kontenklärung: Bei Klärung des Versicherungsverlaufs durch die Rentenversicherung
  • Rentenberechnung: Wenn aktuelle Entgeltdaten für die Berechnung benötigt werden

Rechtliche Grundlage: § 194 Abs. 1 SGB VI

Name und Schlüssel: Der Name “GML57” stammt vom internen Schlüssel “57” für diesen speziellen Meldetatbestand.

Automatisches Anforderungsverfahren

Heutzutage ist die GML57 ein weitestgehend automatisches Verfahren, für das Sie automatisch registriert sind.

Ablauf bei automatischer Anforderung:

  1. Anforderung durch die Rentenversicherung:

    • Die Deutsche Rentenversicherung stellt elektronisch eine Anforderung
    • Sie erhalten diese Anforderung in den Rückmeldungen
  2. Anzeige im System: Anforderung GML57 Anforderung GML57

  3. Bearbeitung der Anforderung:

    • Klicken Sie auf Übernehmen
    • Die angeforderte Meldung wird automatisch erzeugt
    • Die Meldung erscheint im Abschluss zum Versand
  4. Alternative: Ablehnung mit Hinderungsgrund:

    • Sie können die Anforderung auch ablehnen
    • Geben Sie einen Hinderungsgrund an (z.B. “Beschäftigung bereits beendet”)
    • Der Hinderungsgrund wird stattdessen an die Rentenversicherung gemeldet
    • Wichtig: Dies sollten Sie nur begründet tun; im Normalfall sollte die Meldung regulär erzeugt werden

Manuelle Anforderung der GML57

Obwohl die manuelle Anforderung heutzutage nicht mehr nötig sein sollte, müssen zertifizierte Lohnabrechnungsprogramme diese Option weiterhin bereitstellen.

Gründe für manuelle Anforderung:

  • Auf ausdrückliche schriftliche Anforderung der Rentenversicherung
  • Bei technischen Problemen mit dem automatischen Verfahren
  • In besonderen Ausnahmefällen

Vorgehensweise für manuelle Anforderung:

  1. Wechseln Sie in ‣ Personaldaten ‣ Person
  2. Wählen Sie den gewünschten Arbeitnehmer in der unteren Liste aus
  3. Klicken Sie in der Seitenleiste auf Meldungen, dann RV, dann Anforderung GML57
  4. Bestätigen Sie die Rückfrage mit Ja
  5. Die Meldung wird direkt im Abschluss zum Versand bereitgestellt

Inhalt der GML57

Die GML57 enthält:

  • Zeitraum: Vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Stichtag der Anforderung
  • Beitragspflichtige Entgelte: Alle seit Jahresbeginn erzielten sozialversicherungspflichtigen Entgelte
  • Beschäftigungszeiten: Genaue Zeiträume der Beschäftigung
  • Unterbrechungen: Zeiten ohne Entgelt (z.B. unbezahlter Urlaub, Elternzeit)

Empfänger von SV-Meldungen

SV-Meldungen werden an verschiedene Stellen übermittelt:

Krankenkassen (als Einzugsstellen)

  • Hauptempfänger der meisten SV-Meldungen
  • Leiten relevante Daten an andere Sozialversicherungsträger weiter
  • Zuständig für die Weiterleitung an die Rentenversicherung

Minijob-Zentrale

  • Für geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobs, kurzfristige Beschäftigung)
  • Separate Meldungen zusätzlich zur regulären Krankenkasse (bei mehreren Beschäftigungen)

Deutsche Rentenversicherung

  • Erhält Daten über die Krankenkassen
  • Direktempfänger bei bestimmten Meldungen (z.B. GML57)
  • Baut das Rentenkonto auf

Künstlersozialkasse (KSK)

  • Bei Beschäftigung von versicherungspflichtigen Künstlern und Publizisten
  • Eigene Meldewege und Besonderheiten

Bundesagentur für Arbeit

  • Erhält Daten über die Krankenkassen für die Arbeitslosenversicherung
  • Wichtig für Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit

Fristen und Termine

Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn:

  • Spätestens zur ersten Entgeltabrechnung
  • Bei Sofortmeldepflicht: Vor oder spätestens bei Arbeitsaufnahme

Abmeldung bei Beschäftigungsende:

  • Innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung
  • Bei bestehender Abrechnungspflicht: Mit der nächsten Entgeltabrechnung

Jahresmeldung:

  • Automatisch im Januar des Folgejahres
  • Frist: Bis zum Ende Februar des Folgejahres

Unterbrechungsmeldungen:

  • Mit der nächsten fälligen Entgeltabrechnung nach Beginn der Unterbrechung

Sofortmeldung:

  • Vor Beginn der Tätigkeit oder spätestens bei Tätigkeitsbeginn
  • In Branchen mit Sofortmeldepflicht zwingend

Besondere Personengruppen

Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)

450-Euro-Minijobs:

  • Meldung an die Minijob-Zentrale
  • Pauschale Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
  • Arbeitnehmer kann sich von RV-Pflicht befreien lassen

Kurzfristige Beschäftigung:

  • Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr
  • Versicherungsfrei in allen Zweigen
  • Meldung an die Minijob-Zentrale erforderlich

Mehrfachbeschäftigte

  • Zusammenrechnung aller Entgelte für die Beitragsbemessung
  • Besondere Meldepflichten bei Überschreiten von Grenzen
  • Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber alle Beschäftigungen mitteilen

Aushilfen und Saisonkräfte

  • Reguläre Meldepflicht wie bei allen Beschäftigten
  • Auch bei sehr kurzer Beschäftigungsdauer
  • Meldegrund 40 (gleichzeitige An- und Abmeldung) bei sehr kurzen Einsätzen

Praktikanten

Pflichtpraktikanten:

  • In der Regel versicherungsfrei
  • Meldung trotzdem erforderlich (mit entsprechenden Personengruppenschlüsseln)

Freiwillige Praktikanten:

  • Sozialversicherungspflichtig wie reguläre Arbeitnehmer
  • Normale Meldepflicht

Auszubildende

  • Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
  • Reguläre Meldepflicht
  • Besondere Personengruppe in der Meldung
  • Wichtig für spätere Rentenansprüche

Häufige Fehler und deren Vermeidung

Fehler: Verspätete oder fehlende Meldungen

Problem: Meldungen werden nicht rechtzeitig oder gar nicht versendet

Folgen:

  • Bußgelder durch die Sozialversicherungsträger
  • Verzögerungen bei Leistungsansprüchen der Arbeitnehmer
  • Probleme bei Betriebsprüfungen

Lösung:

  • Regelmäßige Kontrolle des Abschlusses
  • Versand aller bereitgestellten Meldungen
  • Fristenkalender führen

Fehler: Falsche Personengruppen oder Beitragsgruppen

Problem: Falsche Zuordnung der Versicherungspflicht

Folgen:

  • Falsche Beitragsberechnung
  • Nachforderungen oder Erstattungen
  • Lücken im Versicherungsverlauf des Arbeitnehmers

Lösung:

  • Sorgfältige Prüfung bei Einstellung
  • Verwendung der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Beratung bei Unsicherheiten
  • Regelmäßige Schulungen

Fehler: Fehlende Sofortmeldung

Problem: In sofortmeldepflichtigen Branchen wird keine Sofortmeldung abgegeben

Folgen:

  • Bußgeld bis zu 25.000 Euro pro Fall
  • Verdacht auf Schwarzarbeit
  • Betriebsprüfung

Lösung:

  • korrekte Hinterlegung der Branche in den Firmendaten
  • Nutzung der Telefon-Hotline bei technischen Problemen

Fehler: Fehlende oder falsche Angaben zur Elternzeit

Problem: Elternzeiten werden nicht oder falsch gemeldet

Folgen:

  • Falsche Rentenanwartschaften
  • Probleme bei späteren Rentenanträgen
  • Nachforderungen von Beiträgen

Lösung:

  • Elternzeiten im Personalstamm korrekt erfassen
  • Unterbrechungsmeldungen prüfen
  • Dokumentation der Elternzeiten

Best Practices

Empfehlungen für die tägliche Praxis:

  1. Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie täglich oder zumindest wöchentlich den Abschluss auf neue Meldungen
  2. Zeitnahes Versenden: Versenden Sie Meldungen zeitnah, nicht erst kurz vor Fristablauf
  3. Vollständigkeitsprüfung: Versenden Sie alle bereitgestellten Meldungen, auch wenn Sie den Grund nicht sofort verstehen
  4. Dokumentation: Archivieren Sie Versandprotokolle und Rückmeldungen
  5. Plausibilitätsprüfung: Kontrollieren Sie stichprobenartig, ob die richtigen Meldungen für die richtigen Anlässe erstellt wurden
  6. Schulung: Halten Sie sich über Änderungen im Meldewesen auf dem Laufenden
  7. Fehleranalyse: Untersuchen Sie zurückgewiesene Meldungen und beheben Sie die Ursachen
  8. Stammdatenpflege: Pflegen Sie Personalstammdaten sorgfältig und zeitnah

Technische Aspekte

Übermittlung der Meldungen

Elektronische Übertragung:

  • Ausschließlich elektronisch über zertifizierte Übertragungswege
  • Hauptsächlich über sv.net (Kommunikationsnetz der Sozialversicherung)
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Authentifizierung durch Absendernummer

Rückmeldungen:

  • Annahmeprotokoll der Krankenkasse
  • Fehlermeldungen bei fehlerhaften Daten
  • Ablehnungen mit Begründung
  • Sollten zeitnah geprüft und bearbeitet werden

Datenformat

  • Standardisiertes Format nach DEÜV
  • XML-basierte Struktur
  • Validierung vor dem Versand
  • Prüfung auf Pflichtfelder und Plausibilität

Umfang der SV-Meldungen - Vollständige Schlüsselzahlen

Schlüsselzahlen zu Anmeldungen

Meldegrund Schlüssel Beschreibung
Beginn der Beschäftigung 10 Erste Meldung für einen neuen Arbeitnehmer
Krankenkassenwechsel 11 Anmeldung bei neuer Krankenkasse
Beitragsgruppenwechsel 12 Änderung der Versicherungspflicht
Sonstige Gründe 13 Sonstige anmeldepflichtige Sachverhalte
Beginn der Elternzeit 17 Bei Beginn einer Elternzeit
Sofortmeldung 20 In bestimmten Branchen verpflichtend

Schlüsselzahlen zu Abmeldungen

Meldegrund Schlüssel Beschreibung
Ende der Beschäftigung 30 Reguläres Ende des Arbeitsverhältnisses
Krankenkassenwechsel 31 Abmeldung bei bisheriger Krankenkasse
Beitragsgruppenwechsel 32 Änderung der Versicherungspflicht
Sonstige Gründe 33 Sonstige abmeldepflichtige Sachverhalte
Ende des Fortbestehens (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) 34 Ende des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitskampf über einen Monat 35 Streik oder Aussperrung länger als ein Monat
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems 36 Systemwechsel mit Meldepflicht
Ende der Elternzeit 37 Bei Ende einer Elternzeit
Gleichzeitige An- und Abmeldung 40 Bei sehr kurzen Beschäftigungen
Tod 49 Versterben des Beschäftigten

Schlüsselzahlen zu Jahres-, Unterbrechungs- und sonstigen Entgeltmeldungen

Meldegrund Schlüssel Beschreibung
Jahresmeldung 50 Jährliche Meldung der Jahresentgelte
Unterbrechung - Entgeltersatzleistungen 51 Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.
Unterbrechung - Elternzeit 52 Während der Elternzeit ohne Teilzeitarbeit
Unterbrechung - Dienstpflicht/Wehrdienst 53 Gesetzliche Dienstpflicht oder freiwilliger Wehrdienst
Sondermeldung - Einmalzahlung 54 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Gesonderte Meldung (GML57) 57 Nach § 194 Abs. 1 SGB VI
GKV-Monatsmeldung 58 Monatliche Meldung für bestimmte Personengruppen

Schlüsselzahlen zu Meldungen in Insolvenzfällen

Meldegrund Schlüssel Beschreibung
Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte 70 Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis in Insolvenz
Meldung Vortag Insolvenz/Freistellung 71 Stichtag für Insolvenzgeldberechnung
Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende 72 Ende während des Insolvenzverfahrens

Schlüsselzahlen zu UV-Meldungen

Meldegrund Schlüssel Beschreibung
UV-Jahresmeldung 92 Jahreslohnnachweis an Berufsgenossenschaft

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jede Meldung einzeln versenden?

Nein, moderne Lohnabrechnungsprogramme fassen Meldungen in Sammeldateien zusammen. Sie versenden typischerweise eine Datei, die alle Meldungen enthält.

Was passiert, wenn ich eine Meldung vergesse?

Die Sozialversicherungsträger können Bußgelder verhängen. Zudem kann der Arbeitnehmer Probleme bei Leistungsansprüchen haben. Versenden Sie fehlende Meldungen umgehend nach.

Wie erkenne ich, ob eine Meldung erfolgreich war?

Sie erhalten Rückmeldungen (Annahmeprotokolle) von den Krankenkassen. Prüfen Sie diese regelmäßig auf Fehler oder Ablehnungen.

Was bedeutet eine Stornomeldung?

Eine Stornomeldung macht eine frühere Meldung rückgängig. Sie muss immer zusammen mit der neuen, korrekten Meldung versendet werden.

Wann wird eine Jahresmeldung erstellt?

Automatisch im Januar für alle Beschäftigten, die im Vorjahr mindestens einen Tag beschäftigt waren - auch bei unterjährigem Ein- oder Austritt.

Muss ich auch für Minijobber SV-Meldungen erstellen?

Ja, auch für geringfügig Beschäftigte sind Meldungen erforderlich. Diese gehen an die Minijob-Zentrale.

Was ist bei der Sofortmeldung zu beachten?

In bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, etc.) muss die Meldung vor Arbeitsaufnahme erfolgen. Bei technischen Problemen nutzen Sie die Telefon-Hotline.

Kann ich Meldungen auch rückwirkend erstellen?

Ja, fehlende Meldungen können nachträglich erstellt werden. Je nach Zeitraum können jedoch Bußgelder anfallen.


Weiterführende Informationen

Detaillierte und aktuelle Informationen zum SV-Meldewesen finden Sie bei: