Einzugsstelle

Beschreibung

Die Einzugsstelle ist in der Regel die Krankenkasse, an die die Beiträge zur KV, AV, RV und PV abgeführt werden müssen oder die diese Beiträge einzieht. In der Regel ist das die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, also Leistungen im Krankheitsfall erhält.

Bei Aushilfen (Personengruppe 109) ist dies jedoch die Knappschaft-Bahn-See, auch wenn die Aushilfe über eine Familienversicherung versichert ist. Für diese Personengruppen gibt es eine weitere Angabe der Krankenkasse, von der die Leistungen erfolgen. Diese Angabe wird für das eAU-Verfahren benötigt.

Verwendung

Für die Einzugsstelle wird ein Beitragsnachweis und eine Beitragsabrechnung mit den ermittelten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen erstellt.