Kurzarbeit

Überblick

Kurzarbeit (KUG) bezeichnet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Das Kurzarbeitergeld dient dazu, Beschäftigung zu erhalten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten oder andere unvermeidbare Ereignisse den Betrieb temporär belasten.

Rechtliche Grundlagen

Voraussetzungen für Kurzarbeit

Für die Einführung von Kurzarbeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens 10% der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% betroffen sein
  • Rechtliche Grundlage: Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Regelung
  • Anzeige bei der Agentur für Arbeit: Der Betrieb muss Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen
  • Vermeidbarkeit: Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und nicht vermeidbar sein

Vereinbarung mit Arbeitnehmern

Für die Einführung von Kurzarbeit ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich:

  • Mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden)
  • Durch Tarifvertrag
  • Durch einzelvertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer

Kurzarbeitergeld (KUG)

Berechnung und Höhe

In der Regel verringert sich die Arbeitszeit des Arbeitnehmers während der Kurzarbeit, und dadurch mindert sich auch sein Arbeitsentgelt. Die Nettominderung wird teilweise durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen.

Höhe des Kurzarbeitergeldes:

  • 60% des pauschalierten Nettoentgeltausfalls für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 67% des pauschalierten Nettoentgeltausfalls für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind

Antragstellung

Vom Betrieb ist ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Die Kurzarbeit muss zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden.

Verwendung im Programm

Die Angaben in diesem Bereich dienen der korrekten Berechnung von Leistungsansprüchen im Rahmen der Kurzarbeit sowie der Erstellung der erforderlichen Meldungen.

Nebeneinkommen

Hier ist das Einkommen aus weiterer Beschäftigung während der Kurzarbeit anzugeben, da dieses den Leistungsanspruch reduziert.

Anrechnung von Nebeneinkommen:

  • Einkommen aus Nebenbeschäftigungen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet
  • Ausnahme: Nebeneinkommen, das bereits vor Beginn der Kurzarbeit erzielt wurde
  • Die Anrechnung erfolgt auf Grundlage des Nettoeinkommens

Weiterbildung während Kurzarbeit

Wenn sich der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiterbildet, kann er zusätzliche Leistungen erhalten.

Vorteile der Weiterbildung während KUG:

  • Erhöhung des Kurzarbeitergeldes möglich
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Förderung der Qualifikation und bessere Beschäftigungsperspektiven

Markieren Sie die Option In Weiterbildung während KUG, wenn der Arbeitnehmer an qualifizierenden Maßnahmen teilnimmt.

Meister, Polier

Wenn der Arbeitnehmer als Meister oder Polier beschäftigt ist, ist dieses Kennzeichen zu setzen.

Besonderheit bei Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Meistern und Polieren werden bei Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Diese Regelung gilt speziell für das Baugewerbe.

Arten von Kurzarbeitergeld

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug)

Das reguläre Kurzarbeitergeld wird bei vorübergehendem, erheblichem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gezahlt. Es ist das am häufigsten genutzte Instrument.

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

Speziell für das Baugewerbe und verwandte Branchen während der Schlechtwetterzeit (in der Regel vom 1. Dezember bis 31. März). Es gleicht witterungsbedingte Arbeitsausfälle aus.

Transfer-Kurzarbeitergeld

Wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft wechseln, um während der Suche nach einer neuen Beschäftigung finanziell abgesichert zu sein.

Sozialversicherung während Kurzarbeit

Beitragspflicht

Während der Kurzarbeit bleiben Arbeitnehmer sozialversichert:

  • Beiträge werden auf Basis von 80% der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt berechnet
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden normal geteilt
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber kann eine Erstattung der von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge beantragen:

  • Vollständige Erstattung: Bei Weiterbildung während der Kurzarbeit
  • Hälftige Erstattung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei länger andauernder Kurzarbeit)

Wichtige Hinweise

Meldepflichten

  • Monatliche Abrechnung: Das Kurzarbeitergeld muss monatlich bei der Bundesagentur für Arbeit abgerechnet werden
  • Jahresabrechnung: Bis zum 31. März des Folgejahres ist eine Jahresabrechnung erforderlich
  • Änderungsmeldungen: Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Arbeitnehmer sind umgehend zu melden

Höchstdauer

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 12 Monate. In besonderen Situationen (z.B. während der Corona-Pandemie) kann die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängert werden.

Mindestarbeitszeit

Während der Kurzarbeit muss die verbleibende Arbeitszeit mehr als null betragen. Eine vollständige Arbeitseinstellung ist nicht zulässig.

Zusammenfassung

Aspekt Details
Leistungssatz ohne Kind 60% (erhöht bis zu 80%)
Leistungssatz mit Kind 67% (erhöht bis zu 87%)
Höchstdauer 12 Monate (regulär)
SV-Beitragsgrundlage 80% der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt
Anzeigepflicht Vor Beginn der Kurzarbeit