Beitragsabschlag PV
Beschreibung
Seit 01.07.2023 ist die Berücksichtigung von Kindern bei der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung zu berücksichtigen.
Hat ein Arbeitnehmer zwei oder mehr Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so reduziert sich der Arbeitnehmeranteil ab dem zweiten Kind um 0,25 % je Kind. Diese Beitragsreduktion gilt für das zweite bis fünfte Kind, so dass je Kind eine Beitragsherabsetzung um 0,25 % – auf maximal 1,0 % – für den Arbeitnehmerbeitrag zu berücksichtigen ist.
Wichtig hierbei ist, dass nur Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigungsfähig sind.
Ältere Kinder führen zu keiner Beitragsherabsetzung.
Im Lohnbüro muss daher geschaut werden, dass nur Kinder bis 25 Jahre angerechnet werden können.
In DATALINE Lohnabzug wird über die Anzahl der Kinder unter 25 Jahre die Beitragsberechnung automatisch gesteuert und bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.
Der Nachweis der berücksichtigungsfähigen Kinder erfolgt über die Geburtsurkunde der Kinder.
Voraussichtlich ab April 2025 soll es dann ein elektronisches Verfahren für den Kindernachweis durch die Deutsche Rentenversicherung geben. Ob dies termingerecht von der Rentenversicherung umgesetzt werden kann, bleibt sicher abzuwarten.
In der Übergangszeit bis dahin, reicht ein vereinfachter Nachweis aus, wenn der Arbeitnehmer seine „berücksichtigungsfähige Kinderanzahl“ schriftlich bestätigt.
Beitragsreduzierung
Von der Beitragsreduzierung profitieren nur die Arbeitnehmer, denn nur der Arbeitnehmerbeitragsanteil reduziert sich.
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 1,7 % Beitragsanteil.
Es gelten somit folgende Beitragssätze seit Juli 2023:
| Anzahl Kinder | Beitragssatz |
|---|---|
| Mitglieder ohne Kinder | 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
| Mitglieder mit 1 Kind | 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
| Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 | 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
| Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 | 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,20%) |
| Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 | 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95%) |
| Mitglieder mit 5 Kindern unter 25 | 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,70%) |
Privatversicherte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, profitieren nicht von der Beitragsreduzierung.
Allerdings erhöht sich für den Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung auf 1,7 %.
Es gilt auch weiterhin die Maximalgrenze, dass der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen beträgt.