eStatistik
Tarifbindungsart
Es ist zu unterscheiden zwischen:
- Branchentarifverträgen
- Firmentarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen bzw. Anerkennungstarifverträgen
Wird im Betrieb hinsichtlich der Verdienste ein Branchentarifvertrag angewandt, ohne dass der Betrieb durch Mitgliedschaft in der Arbeitgebervereinigung daran gebunden ist, so ist Kein Tarifvertrag, Orientierung an einem Branchentarifvertrag anzugeben.
Außergewöhnliche Umstände
Falls besondere Umstände die Beschäftigten-/Verdienstentwicklung im Berichtsmonat beeinflusst haben, geben Sie dies bitte an. Dies trifft insbesondere bei
- konjunktureller Kurzarbeit
- saisonaler Kurzarbeit
- Streik
- Fusion oder Aufspaltung zu.
Die ersten 3 Punkte haben Sie bereits durch die Anlage von Abwesenheiten erledigt. Für den Punkt Fusion oder Aufspaltung können Sie hier das Feld markieren.
Ist Fusion oder Aufspaltung?
Wenn sich die Betriebsgröße durch eine Fusion oder Aufspaltung ergeben hat, markieren Sie dieses Feld.
Sonstige Gründe
Wenn sonstige Gründe vorliegen, tragen Sie dies im Freitextfeld ein.