Name der Person

Aufbau

Der Name einer Person besteht aus mehreren Bestandteilen.
Da der Name ein sehr persönliches Ordnungsmerkmal in allen Zweigen der Personalabrechnung und des Meldewesens ist, sollte er in korrekter Schreibweise hinterlegt werden.

Die Namensbestandteile Vorsatzwort, Namenszusatz und Titel wählen Sie bitte aus der jeweiligen Auswahl aus.

Die Reihenfolge der Bestandteile ist Titel Vorname Namenszusatz Vorsatzwort Nachname.

Ein korrekter Name würde also lauten: “Dr. Alexander Baron von Dataline”.
Jetzt lässt sich darüber streiten, ob in einer Mitarbeiterliste die Person als “Dataline, Alexander von” oder als “von Dataline, Alexander” einsortiert werden soll und ob die Angabe des Titels und des Namenszusatzes hier einen Gewinn bringt.

Für den Aufbau der Meldungen ist dies jedoch unerheblich, da die Werte einzeln vorliegen.

Vorname

Der Vorname einer Person ist abhängig von dem Namensrecht im Geburtsland.
In Deutschland gibt es Kriterien, die ein Vorname erfüllen muss. So galt lange, dass sich das Geschlecht aus dem Vornamen bestimmen lassen soll. Mittlerweile gilt das als überholt.

Dennoch wird die Zeichenfolge “§$%&/” nicht als Vorname zugelassen werden.

Das Programm muss hier ebenfalls eine Prüfung durchführen, damit genau solche Eingaben nicht als Vorname der Person in den Meldungen auftauchen.

Die Länge des Vornamens ist auf 30 Stellen begrenzt.

Nachname

Der Nachname einer Person wird durch die Eltern vererbt, also entweder vom Vater oder der Mutter, und bestimmt den Geburtsnamen der Person.
Doppelnamen sind beim Geburtsnamen in Deutschland nicht möglich.

Bei einer späteren Heirat ändert sich der Nachname gegebenenfalls. Hier können dann Kombinationen wie “Müller-Schulze” entstehen.
Das Programm muss hier ebenfalls eine Prüfung durchführen, damit fehlerhafte Eingaben nicht als Nachname der Person in den Meldungen auftauchen.

Die Länge des Nachnamens ist auf 30 Stellen begrenzt.

Vorsatzwort

Vorsatzworte wie “von” und “zu” sind Bestandteile des Nachnamens.
Sie weisen nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft, da sie regional verschieden verwendet wurden.
Im norddeutschen Raum wurde früher z.B. einfach der Herkunftsort an den Namen angefügt und ein “von” davor gesetzt.

Später wurde das “von” zu einer Nacherhebung in den Adelsstand verwendet, z.B. bei Johann Wolfgang von Goethe.

Namenszusatz

Die bekanntesten Namenszusätze sind Baron, Baronin, Freiherr und Freifrau.
Obwohl längst abgeschafft, können die ehemaligen Adelstitel seither als Zusatz im Namen angeführt werden und gelten sodann als Namensbestandteil, wobei der vormalige Titel nicht vorangestellt, sondern als Zwischenname hinter dem Vornamen erscheint, z.B. Carl Prinz zu Dataline.

Titel

Titel stellen einen erworbenen akademischen Grad dar, allerdings wurde nur der Doktortitel (“Dr.”) in den Rang eines Namensbestandteils erhoben und kann im Personalausweis eingetragen werden.

Es obliegt also der Höflichkeit, ob man diesen Titel voranstellt oder weglässt.