Pfändung

Beschreibung

Nicht immer kommen Arbeitnehmer Ihren Zahlungsverpflichtungen nach und so ist der Arbeitgeber auf Beschluss eines Gerichts angewiesen, einen gewissen Teil des Einkommens zu pfänden.

Damit dem Arbeitnehmer aber noch genug Geld zum Leben bleibt, muss der Arbeitgeber die Höhe des pfändbaren Betrags unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren ermitteln.

Bezeichnung

Frei wählbarer Text zur Beschreibung der Pfändung.

Zugestellt am

Datum der Zustellung des Pfändungsbeschlusses.
Tragen Sie hier bitte das Datum zur Dokumentation ein.

Rang

Wenn mehrere Pfändungen vorhanden sind, wird die Reihenfolge durch den Rang bestimmt.
Bei gleichrangigen Pfändungen erfolgt eine Verteilung des pfändbaren Betrags auf die Pfändungen.

Amtsgericht

Angabe des Namens des den Pfändungsbeschluss ausstellenden Amtsgerichts.

Aktenzeichen

Angabe des Aktenzeichens des Pfändungsbeschlusses.

Gesamtforderung

Höhe des insgesamt zu pfändenden Betrags.
Wenn dieser Betrag erreicht ist, wird nicht weiter gepfändet.

Bereits gepfändet

Höhe des bereits gepfändeten Entgelts.

Individueller Freibetrag

In der Regel wird der nicht pfändbare Betrag automatisch vom Programm ermittelt.
Auf Beschluss des Gerichts kann dieser Freibetrag jedoch höher oder niedriger ausfallen.

Dieser Freibetrag ist hier anzugeben und übersteuert die automatische Berechnung.

Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen

Für die automatische Berechnung des pfändbaren Betrags wird auch die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (Lebenspartner, Kinder) benötigt.

Monatlicher Pfändungsbetrag

Wenn die Pfändung monatlich gleichbleibend sein soll, muss hier der Pfändungsbetrag eingetragen werden.
Wenn die automatische Berechnung markiert ist, dann wird das gesamte Netto oberhalb des unpfändbaren Nettos gepfändet.

Zahlungsempfänger

Der Zahlungsempfänger für die Pfändung ist der Gläubiger, der auf dem Pfändungsbeschluss vermerkt ist.
Bitte geben Sie hier die Bankverbindung an.

Kontoinhaber

Angabe des Kontoinhabers (Gläubiger)

IBAN

Angabe der IBAN des Gläubigers

BIC

entfällt

Bank

Name der Bank