A1-Antrag für Grenzgänger

Im Unterschied zu Personen, die von ihrem Arbeitgeber für einen definierten Zeitraum ins EU-Ausland entsandt werden, kehren Grenzgänger, also Personen, die in einem EU-Staat leben und in einem anderen arbeiten, regelmäßig zu ihrem Wohnort zurück. Eine A1-Bescheinigung ist dafür grundsätzlich nicht verpflichtend.

Allerdings kann es Gründe geben, dass die betroffene Person entweder im Wohnstaat oder im Tätigkeitsstaat nachweisen muss, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt.
Ab 2025 können hierfür im Rahmen von A1 „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV" elektronisch beantragt werden.

Ablauf der Erstellung

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages für Grenzgänger erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag Grenzgänger, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge für Grenzgänger bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Antrag Grenzgänger Neuer A1-Antrag Grenzgänger und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag für Grenzgänger (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in vier Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.

Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag

Angaben zur Beschäftigung Angaben zur Beschäftigung
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag

Die Personengruppe der betroffenen Person ist im Regelfall vorbelegt. Es wird bei DATALINE Lohnabzug davon ausgegangen, dass die betroffene Person abhängig beschäftigt ist und keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht. Ein Antrag durch eine Selbständige Person kann hier also nicht erzeugt werden kann (wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an das Portal SV-Net).

Die weiteren Angaben auf dieser Dialogseite sind selbsterklärend und von Ihnen auszufüllen.

3. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Angaben zur Beschäftigung Angaben zur Beschäftigung
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Die Angaben zum Arbeitgeber werden direkt aus den Stammdaten der Firma ermittelt und dienen im Dialog lediglich zur Ansicht.

4. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste