A1-Anträge
A1-Anträge werden gestellt, um eine Bescheinigung für zeitlich begrenzt im EU-Ausland beschäftigte Personen zu erhalten. Damit wird bescheinigt, dass die Person nur vorübergehend im Ausland arbeitet und während dieser Zeit weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. 1
A1 als Verfahren unterteilt sich in mehrere Unterverfahren, von denen die folgenden mit DATALINE Lohnabzug erstellt werden können:
- A1-Antrag auf Ausnahmevereinbarung
- A1-Antrag auf Entsendung
- A1-Antrag auf Entsendung (Beamte/ÖD)
- A1-Antrag für Grenzgänger
- A1-Antrag GME1
DATALINE Lohnabzug unterstützt Sie bei der Erstellung der der obigen A1-Anträge und minimiert die notwendigen Eingaben, indem die in den Stammdaten vorhandenen Informationen zu Person und Arbeitgeber automatisch übernommen werden. Sie müssen lediglich die Angaben zu Dauer und Ziel der Entsendung ergänzen und einige Fragen beantworten.
Jeder A1-Antrag, der die Kernprüfung fehlerlos durchlaufen hat und versendet wurde, wird durch den SV-Träger beantwortet, indem eine A1-Bescheinigung oder eine Ablehnung übersendet wird, die von DATALINE Lohnabzug verarbeitet wird. Bitte stellen Sie das Dokument nach Erhalt der zu entsendenden Person zur Verfügung.