eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 01.01.2023 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.

Ablauf

Im Falle einer Arbeitunfähigkeit meldet der Arbeitnehmer unverzüglich das Datum und die vorausichtliche Dauer der Abwesenheit. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter hinterlegt diese Daten im Programm unter den Abwesenheiten des Arbeitnehmers.

Soweit bekannt gibt der Anwender auch die weiteren Daten an (…)

Nach der Anlage der Abwesenheit stellt das Programm im Abschluss eine eAU-Anfrage bei der Krankenkasse zum Versand bereit. Diese enthält Steuerungsdaten und die Daten zur Abwesenheit. Diese Meldung muss von Ihnen versendet werden.

Info

Der Versand der Anfrage sollte zeitversetzt erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die Krankenkasse die Daten auch vorliegen hat. Dies ist i.d.R. erst einen Werktag nach dem Besuch des Arztes bzw. der Ausstellung der AU-Bescheinigung der Fall.

Hinweise

Abrufbar für gesetzlich Versicherte sind Bescheinigungen von/über:

  • Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt/ -zahnarzt
  • Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsunfall
  • Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus

Nicht abrufbar sind Bescheinigungen von/über:

  • Privatärzten
  • Ärzten im Ausland
  • Rehabilitationsleistungen
  • Privat krankenversicherten Arbeitnehmern
  • Beschäftigungsverbote
  • Erkrankung des Kindes
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Erkrankung im Ausland