Beitragserhebungen
Sinn und Zweck
Die Beitragserhebung dient dem Versorgungswerk zur Ermittlung der fälligen Beiträge des Versicherungsnehmers. Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgeber die von den Berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigten Daten monatlich elektronisch an diese übermitteln. Dies gilt sowohl für die Daten der Selbst- als auch die der Firmenzahler, bei denen der Arbeitgeber den Zahlungsverkehr für den Gesamt-Pflichtbeitrag abwickelt.
Verfahren
Der Datenaustausch erfolgt in dem gesicherten Verfahren der gesetzlichen Sozialversicherung. Der richtigen Zuordnung der Arbeitgebermeldungen dient die für dieses Verfahren erweiterte Mitgliedsnummer bei der BV. Sie kann alphanumerisch 5 bis 17stellig sein. Das zuständige berufsständische Versorgungswerk vergibt die Nummer und teilt sie den Versicherten - auch zur Weitergabe an deren Arbeitgeber - mit.
Die erforderlichen Angaben für die berufsständische Versicherung hinterlegen Sie unter
Personaldaten > Beschäftigung > SV-Daten > berufsständische Versorgung
Das Programm erstellt dann monatlich eine Beitragserhebungsmeldung, die Sie im Abschluss ausdrucken und versenden können.