BABEA-Verfahren

Info

Das BA in BABEA steht für ‘Bundesagentur für Arbeit’, während BEA das Kürzel für Bescheinigungen elektronisch annehmen darstellt.

Arbeitgeberinen / Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu melden, wenn

  • ein Beschäftigungsverhältnis einer angestellten Person endet
  • ein Arbeitsloser weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt wird

Im ersten Fall wird eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt, im letzteren eine Nebeneinkommensbescheinigung.

Ein Sonderfall stellt die Arbeitsbescheinigung EU dar, die benötigt wird, deutsche Arbeitslosenversicherungszeiten einer Person in einem EU-Migliedsstaat (plus EWR-Staaten1 und die Schweiz) nachzuweisen und detailliert vorlegen zu können.

Info

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Weitere Infos finden Sie unter Pflicht zu digitalen Bescheinigungen bei der Bundesagentur für Arbeit.

DATALINE Lohnabzug unterstützt Sie bei der Ausstellung dieser Dokumente, indem das Programm alle für die jeweilige Meldung benötigten Stamm- und Bewegungsdaten im System ermittelt und lädt, sodass Sie mit wenigen Klicks und Eingaben eine BABEA-Meldung erstellen und an die BA versenden können.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesen Meldungen und detaillierte Anleitungen zu ihrer Erstellung: