ELSTER
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten. Über ELSTER übermitteln Sie unter anderem Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen direkt an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
Lohnsteueranmeldungen
Was ist eine Lohnsteueranmeldung?
Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steueranmeldung, mit der Sie die einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuern sowie den Solidaritätszuschlag gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt erklären und abführen. Sie wird für jeden Abrechnungszeitraum elektronisch übermittelt.
Anmeldezeiträume
Der Anmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr abgeführten Lohnsteuer:
| Lohnsteuer im Vorjahr | Anmeldezeitraum |
|---|---|
| bis 1.080 Euro | jährlich |
| 1.081 Euro bis 5.000 Euro | quartalsweise |
| mehr als 5.000 Euro | monatlich |
Übermittlungsfrist
Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt eingegangen sein.
Bei verspäteter Übermittlung oder Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag. Stellen Sie sicher, dass die Meldung rechtzeitig eingereicht wird.
Automatische Erstellung
Die Lohnsteueranmeldung wird automatisch aus den Abrechnungsdaten des jeweiligen Zeitraums erzeugt. Sie enthält die Summen aller Abrechnungen, die im Abschluss ausgewiesen sind. In Monaten ohne Abrechnungen wird automatisch eine Lohnsteueranmeldung mit dem Wert null erstellt und übermittelt.
Berichtigte Lohnsteueranmeldung
Werden Abrechnungen nach der Übermittlung der Lohnsteueranmeldung geändert oder ergänzt – zum Beispiel durch eine nachträgliche Entgeltkorrektur oder die Anlage eines neuen Mitarbeiters –, ist die Lohnsteueranmeldung erneut zu übermitteln. Die korrigierte Meldung wird automatisch mit dem Kennzeichen „Berichtigte Lohnsteueranmeldung" versehen.
Lohnsteuerbescheinigungen
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert die im Kalenderjahr einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers. Sie dient dem Arbeitnehmer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und wird elektronisch an das Betriebsstättenfinanzamt übermittelt.
Wann wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt?
Eine Lohnsteuerbescheinigung wird in folgenden Fällen automatisch erzeugt:
- Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer scheidet aus dem Unternehmen aus.
- Der in den Firmenstammdaten hinterlegte Monat für die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist erreicht.
Übermittlungsfrist
Die Jahreslohnsteuerbescheinigung ist spätestens bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres elektronisch an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln.
Eine bereits übermittelte Jahreslohnsteuerbescheinigung kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr korrigiert werden. Wir empfehlen daher, die Übermittlung erst nach vollständigem Abschluss aller Abrechnungen im Januar des Folgejahres vorzunehmen.
Weiterführende Informationen
- ELSTER-Portal
- Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt