Aktivrente

Aktivrente ab 2026

Die Aktivrente tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ermöglicht es Arbeitnehmern, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, steuerfrei zur Rente hinzuzuverdienen.

Die wichtigsten Punkte

Menschen können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Das entspricht bis zu 24.000 Euro pro Jahr.

Wichtig: Der steuerfreie Betrag gilt pro Monat, nicht anteilig übers Jahr. Wer beispielsweise nur 6 Monate arbeitet, kann dennoch 6 x 2.000 Euro = 12.000 Euro steuerfrei verdienen.

Was passiert bei höherem Einkommen? Nur der Betrag bis 2.000 Euro ist steuerfrei. Der darüber liegende Betrag wird normal versteuert.

Voraussetzungen

  • Gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt
  • Kein Progressionsvorbehalt – der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen
  • Auch Teilzeitbeschäftigte können die Aktivrente nutzen

Hinweis zur Regelaltersgrenze: Die Regelaltersgrenze beträgt nicht für alle Jahrgänge 67 Jahre. Für vor 1964 Geborene liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren (schrittweise Anhebung).

Nicht begünstigt sind

  • Selbstständige
  • Minijobber
  • Beamte
  • Land- und Forstwirte

Sozialabgaben

Trotz Steuerfreiheit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Praktisches Beispiel

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.500 Euro brutto nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

  • Steuerfreier Betrag: 2.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Betrag: 1.500 Euro
  • Die 2.000 Euro werden bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt

Abgrenzung zu anderen Regelungen

Die Aktivrente ist nicht zu verwechseln mit:

  • Der Flexirente (flexible Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersgrenze)
  • Dem regulären Hinzuverdienst zur Altersrente (der ist seit 2023 unbegrenzt möglich)

Besonderheit: Die Aktivrente bietet den zusätzlichen Vorteil der Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro monatlich.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Trotz Steuerbefreiung werden weiterhin Rentenbeiträge gezahlt. Diese erhöhen die laufende Rente durch:

  • Jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres
  • Die Beitragszahlungen führen zu zusätzlichen Entgeltpunkten

Ziel der Regelung

Die Bundesregierung möchte Anreize schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.

💡 Tipp für Arbeitgeber Die Aktivrente kann ein attraktives Argument sein, um erfahrene Fachkräfte über die Regelaltersgrenze hinaus im Unternehmen zu halten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter aktiv über diese Möglichkeit.

Steuerung in der Software

Aktivierung

  1. Öffnen Sie die Personalstammdaten des Mitarbeiters
  2. Wechseln Sie zur Registerseite “Steuer”
  3. Setzen Sie ein Häkchen bei “Aktivrente”
  4. Die Steuerbefreiung wird ab diesem Zeitpunkt automatisch berücksichtigt

Voraussetzungsprüfung

Die Software prüft automatisch:

  • Ob das Geburtsdatum die Regelaltersgrenze erreicht hat
  • Ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt

Besonderheit bei Einmalzahlungen

Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Boni, Jahresprämien) werden bei der Aktivrente nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Person bereits zur Aktivrente berechtigt war.

Vorgehensweise

  1. Prüfen Sie den Berechtigungszeitraum der Einmalzahlung
  2. Wenn die Einmalzahlung (ganz oder teilweise) in den Zeitraum der Aktivrentenberechtigung fällt:
    • Setzen Sie das Häkchen “Aktivrente” bei der Erfassung der Einmalzahlung
  3. Die Software berechnet dann die anteilige Steuerbefreiung

Beispiel

  • Mitarbeiter erreicht Regelaltersgrenze am 15.06.2026
  • Weihnachtsgeld wird im Dezember 2026 für das gesamte Jahr gezahlt
  • Nur der anteilige Betrag ab 15.06.2026 ist über die Aktivrente begünstigt

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn das Einkommen über 2.000 Euro liegt? Nur der Betrag bis 2.000 Euro ist steuerfrei. Der darüber liegende Betrag wird normal versteuert.

Gilt die Aktivrente auch für Teilzeitbeschäftigte? Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können die Aktivrente nutzen, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Muss die Aktivrente beantragt werden? Nein, die Aktivrente wird automatisch über das Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, sobald sie in der Software aktiviert wurde.

Kann die Aktivrente rückwirkend angewendet werden? Die Regelung gilt ab 1. Januar 2026. Eine rückwirkende Anwendung für frühere Zeiträume ist nicht möglich.

Wirkt sich die Aktivrente auf meine spätere Rente aus? Ja, positiv! Die während der Aktivrente gezahlten Rentenbeiträge erhöhen Ihre zukünftigen Rentenansprüche.