Arbeitgeberkonten
Verfahren
Jede gesetzliche Krankenkasse, bei der eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig gemeldet ist, führt für den jeweiligen Arbeitgeber ein Beitragskonto, oder auch Arbeitgeberkonto, unter der Hauptbetriebsnummer.
Darüber läuft der gesamte Zahlungsverkehr.
Das Konto wird bei der ersten Anmeldung eines oder einer Beschäftigten eingerichtet.
Auf dem Arbeitgeberkonto verbucht die Krankenkasse alle Beitragsnachweise, Umlagen und entsprechenden Zahlungen.
Die Regelung, dass Arbeitgeber alle Meldungen zur Sozialversicherung unter der Hauptbetriebsnummer abzugeben haben, gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 und ist im § 28a Absatz 3b SGB IV geregelt. 1
Wenn eine Krankenkasse einen Beitragsweis oder eine SV-Anmeldung von einer ihr unbekannten Firma erhält, schickt sie eine Anforderung der Arbeitgeberdaten.
Über den Eingang dieser Meldung werden Sie im Infocenter informiert.
Sie finden diese Anforderung in DATALINE Lohnabzug auch im Dialog > Abrechnungen > Rückmeldungen
Siehe dazu auch: Empfangene Rückmeldungen
Übernahme der Rückmeldung
Versand der Anmeldung
Nach der Übernahme und Verarbeitung der Anforderung der Krankenkasse erstellt das Programm eine Anmeldung für das Arbeitgeberkonto. Die Arbeitgeberkonto-Meldung steht danach im Abschluss zum Versand bereit.