Urlaubstage
Beschreibung
Bei der Angabe der Urlaubstage ist zu unterscheiden, wie diese berechnet werden.
Bei Angestellten, Polieren und Auszubildenden wird der Anspruch der Urlaubstage für den gesamten Abrechnungszeitraum innerhalb des Kalenderjahres eingetragen. Wenn der Arbeitnehmer das gesamte Jahr beschäftigt ist, werden die gesamten im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstage eingetragen.
Bei Arbeitnehmern, die nur einen Teil des Jahres beschäftigt waren, und bei jenen, die eine Änderung der Urlaubstage hatten, ist der für den gesamten Abrechnungszeitraum bestehende Urlaubsanspruch einzutragen.
Urlaubsanspruch pro Jahr: 24 Tage
Beschäftigung ab: 01.04.
einzutragen sind: 18 Tage
Bei Gewerblichen wird der Anspruch für das gesamte Jahr eingetragen. Diese Angabe kann dem entsprechenden Tarifvertrag entnommen werden.
Für das Bauhauptgewerbe gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen, bei schwerbehinderten Arbeitnehmern 35 Urlaubstage.