Beitragsgruppenschlüssel
Aufbau
Der Beitragsgruppenschlüssel besteht aus einer 4stelligen Ziffernfolge mit jeweils einer Ziffer für die Einordnung in die Beitragsgruppe der
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Verwendung
Mit Hilfe des Beitragsgruppenschlüssels können die Beiträge für die vier o.g. Versicherungszweige ermittelt werden.
Wenn Sie bei der Bestimmung der Beitragsgruppe Hilfe benötigen können Sie sich an den Betriebsservice Ihrer bevorzugten Krankasse wenden.
Beitragsgruppen
| Schlüssel | Beitragsgruppe |
|---|---|
| Krankenversicherung | |
| 0 | kein Beitrag |
| 1 | allgemeiner Beitrag |
| 3 | ermäßigter Beitrag (kein Anspruch auf Krankentagegeld) |
| 4 | Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (gilt nur für die landwirtschaftliche Beschäftigung) |
| 5 | Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung |
| 6 | Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte |
| 9 | Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung – Firmenzahler |
| Rentenversicherung | |
| 0 | kein Beitrag |
| 1 | voller Beitrag |
| 3 | halber Beitrag (nur der AG zahlt den Beitrag) |
| 5 | Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte |
| Arbeitslosenversicherung | |
| 0 | kein Beitrag |
| 1 | voller Beitrag |
| 2 | halber Beitrag (nur der AG zahlt den Beitrag) |
| Pflegeversicherung | |
| 0 | kein Beitrag |
| 1 | voller Beitrag |
| 2 | halber Beitrag |
Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel „0” oder „9” verwendet wird – immer mit „1“ oder „2“ zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht.
Der Schlüssel „0“ kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder geringfügig beschäftigt sind.
Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.