A1-Antrag auf Entsendung
Für reguläre Angestellte gilt im Normalfall, dass eine Entsendung ins EU-Ausland nicht länger als 24 Monate dauern darf. Eine Ausnahme wurde während der Corona-Pandemie (ab 2020) geschaffen, als diese Grenze aufgeweicht wurde, sodass auch längere Arbeitsaufenthalte möglich wurden.
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des ’einfachen’ A1-Antrages erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag auf Entsendung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge auf Entsendung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in sechs Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.
Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Angaben zur Entsendung

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Entsendung und den Aufgaben der Person im Entsendungsstaat
In diesem Abschnitt legen Sie u.a. fest, in welchen Mitgliedsstaat die Person entsendet werden soll und welchen Zeitrahmen diese Entsendung umfassen wird.
Hier beantworten Sie auch, ob die Person eine andere Person im Mitgliedsstaat ablösen wird und wenn ja, um welche Person es sich handelt.
3. Beschäftigungsstellen

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zu den Beschäftigungsstellen im Entsendungsstaat
Die zu entsendende Person kann im Mitgliedsstaat ihre Arbeit entweder
- ohne feste Beschäftigungsstelle
- mit fester Beschäftigungsstelle oder
- auf einem Schiff
verichten.
Handelt es sich um eine feste Beschäftigungsstelle oder ein Schiff, haben entsprechend weitere Angaben zu erfolgen.
4. Angaben zur Beschäftigung in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland
Bei diesem Schritt beantworten Sie bitte einige Fragen zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland mit Ja oder Nein.
5. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden, sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.
6. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste