RV-BEA

rvBEA steht für Rentenversicherung Bescheinigungen elektronisch anfordern. Mit diesem Verfahren wurde eine elektronische Kommunikation zwischen Arbeitgebern, der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden eingeführt. Es beschleunigt den Datenaustausch für alle Beteiligten und trägt zur Digitalisierung des Meldewesens bei.

Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an rvBEA ist für Arbeitgeber verpflichtend. Anforderungen müssen über das Entgeltabrechnungsprogramm beantwortet werden.


Verwendungszwecke

rvBEA wird für die elektronische Anforderung von Entgeltdaten in folgenden Fällen genutzt:

Anwendungsfall Beschreibung
Rehabilitationsmaßnahmen Prüfung einer Zuzahlungsbefreiung
Rentenberechnung Gesonderte Meldung (GML 57) für rentenrelevante Entgeltdaten
Elterngeld (rvBEA-BEEG) Anforderung durch Elterngeldstellen gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Technischer Ablauf

Die Anforderungen werden über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) an den Arbeitgeber übermittelt. Der Arbeitgeber beantwortet diese direkt über sein Entgeltabrechnungsprogramm – ein manueller Postweg entfällt.

1. Anforderung empfangen

Eingehende Anforderungen der DSRV werden automatisch im Programm bereitgestellt.

2. Daten prüfen und ergänzen

Datenübernahme aus der Lohnabrechnung

Soweit die relevanten Zeiträume in der Lohnabrechnung erfasst sind, werden die Entgeltdaten automatisch übernommen. Prüfen Sie dennoch alle Angaben vor der Übermittlung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Folgende Angaben sind besonders zu prüfen:

  • Beschäftigungszeitraum und Entgelthöhe
  • Unterbrechungszeiten (z. B. Krankheit, unbezahlter Urlaub)
  • Bei Teilzeit: vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden

3. Antwort übermitteln

  1. Wechseln Sie in den Menüpunkt Abschluss
  2. Wählen Sie die zu übermittelnde Meldung
  3. Klicken Sie auf versenden.
  4. Die Daten werden verschlüsselt an die DSRV übertragen.

Fristen

Anforderungen sind unverzüglich zu beantworten. Bearbeiten Sie eingehende Anforderungen daher zeitnah nach Eingang.

Bußgeld bei Versäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Übermittlung können Bußgelder gemäß § 111 SGB IV verhängt werden.


Häufige Fehlerquellen

  • Fehlende Unterbrechungszeiten: Nicht in der Lohnabrechnung erfasste Fehlzeiten müssen manuell nachgetragen werden.
  • Falsche Leistungsart: Die korrekte Zuordnung der Entgeltersatzleistung ist für die Rentenberechnung maßgeblich.
  • Unvollständige Arbeitszeitangaben: Bei Teilzeitbeschäftigung sind die vertraglichen Stunden vollständig anzugeben.

Weiterführende Informationen