SV-Meldungen
Überblick - SV-Meldungen
Die SV-Meldungen (Sozialversicherungsmeldungen) gehören zu den etabliertesten und wichtigsten Meldeverfahren in der deutschen Sozialversicherung. Sie bilden das Rückgrat der elektronischen Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung.
Zweck und Bedeutung
SV-Meldungen erfüllen mehrere wesentliche Funktionen im Sozialversicherungssystem:
Ursprüngliche Hauptzwecke:
- Aufbau des Rentenkontos: Dokumentation der versicherungspflichtigen Zeiten und Entgelte für jeden Arbeitnehmer
- Information der Sozialversicherungsträger: Mitteilung über Beginn, Ende und Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen
- Meldung des verbeitragten Entgelts: Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenkassen und Rentenversicherung
Erweiterte Funktionen (heute):
- Arbeitslosenversicherung: Nachweis von Versicherungszeiten für Leistungsansprüche
- Krankengeldbemessung: Berechnung von Entgeltersatzleistungen
- Statistik: Grundlage für arbeitsmarkt- und sozialpolitische Analysen
- Statusfeststellung: Prüfung der Versicherungspflicht
- Prävention von Schwarzarbeit: Kontrolle der ordnungsgemäßen Beschäftigung
- Rentenauskünfte: Basis für Rentenberechnungen und -prognosen
- Insolvenzgeldumlage: Berechnung der Umlagebeiträge
Die Gründe und Verwendungszwecke für SV-Meldungen sind über die Jahre um ein Vielfaches angestiegen.
Rechtliche Grundlagen
- § 28a SGB IV - Meldepflichten des Arbeitgebers
- § 28b SGB IV - Sofortmeldung
- § 28e SGB IV - Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung
- § 28p SGB IV - Prüfung bei den Arbeitgebern
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) - Technische und inhaltliche Ausgestaltung des Meldeverfahrens
- § 194 SGB VI - Gesonderte Meldung (GML57)
Automatisierung durch die Software
Das Gute für Sie: Die erworbene Software erledigt die komplexe Arbeit der SV-Meldungen automatisch.
Ihre Aufgaben beschränken sich auf:
- Pflege des Personalstamms (Eintritte, Austritte, Änderungen)
- Erfassung von Abwesenheiten (Krankheit, Elternzeit, etc.)
- Versand der im Abschluss bereitgestellten Meldungen
Die Software übernimmt:
- Automatische Erstellung aller erforderlichen Meldungen
- Korrekte Zuordnung zu Meldegründen und Empfängern
- Berechnung der meldepflichtigen Entgelte
- Bereitstellung im Abschluss zum Versand
- Stornierung und Neuerstellung bei rückwirkenden Änderungen
Generelles Vorgehen und Ablauf
Die häufigsten SV-Meldungen
1. Anmeldungen
- Ausgelöst durch den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
- Bei Krankenkassenwechsel
- Bei Wechsel der Beitragsgruppen
- Bei Beginn der Elternzeit (mit sozialversicherungsrechtlicher Relevanz)
2. Abmeldungen
- Ausgelöst durch das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
- Bei Krankenkassenwechsel
- Bei Wechsel der Beitragsgruppen
- Bei Ende der Elternzeit
- Im Todesfall
3. Unterbrechungsmeldungen
- Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld)
- Bei Elternzeit
- Bei gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
4. Jahresmeldungen
- Jährlich im Januar für alle Beschäftigten des Vorjahres
- Automatische Erstellung ohne Ihr Zutun
Auslöser für Meldungen
Meldungen werden ausgelöst durch:
Änderungen an der Beschäftigung:
- Eintritt eines neuen Mitarbeiters
- Austritt eines Mitarbeiters
- Wechsel der Krankenkasse
- Änderung der Steuerklasse (bei Auswirkung auf Beitragsgruppen)
- Änderung des Beschäftigungsstatus (z.B. von Vollzeit zu Teilzeit mit Auswirkung auf die Versicherungspflicht)
Bestimmte Abwesenheiten:
- Beginn einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug
- Beginn der Elternzeit
- Ende der Elternzeit
- Beginn des Mutterschutzes
- Wehrdienst oder Dienstpflicht
Zeitliche Auslöser:
- Jahreswechsel (automatische Jahresmeldung)
- Quartalsende (bei GKV-Monatsmeldungen für bestimmte Personengruppen)
Meldeinhalte und -zeiträume
Automatische Befüllung der Meldedaten:
Die genauen Inhalte der Meldungen wie Entgelte und Meldezeiträume werden durch entsprechende Steuerungen automatisch ausgefüllt. Diese sind stark abhängig von:
- Art der Beschäftigung: Vollzeit, Teilzeit, geringfügig, Mehrfachbeschäftigung
- Personengruppe: Sozialversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig, versicherungsfrei
- Beitragsgruppen: Kombination der Versicherungspflichten in KV, RV, ALV, PV
- Art der Abwesenheit: Krankengeld, Elternzeit, Mutterschutz, unbezahlter Urlaub
Mehrfachmeldungen:
Unter Umständen müssen identische Meldungen an mehrere Empfänger versendet werden:
- An die Krankenkasse (als Einzugsstelle)
- An die Minijob-Zentrale (bei geringfügiger Beschäftigung)
- An die Datenstelle der Rentenversicherung
- An die Künstlersozialkasse (bei versicherungspflichtigen Künstlern)
In diesem Fall stehen diese Meldungen auch mehrfach im Abschluss zur Verfügung.
Korrekturen und Stornierungen
Rückwirkende Änderungen:
Bei rückwirkenden Änderungen am Personalstamm oder an Abrechnungsdaten kann es erforderlich sein, bereits versendete Meldungen zu korrigieren.
Automatischer Korrekturprozess:
- Die Software erkennt die rückwirkende Änderung
- Es wird automatisch eine Stornomeldung für die ursprüngliche Meldung erzeugt
- Es wird eine neue, korrigierte Meldung mit den aktualisierten Daten erstellt
- Beide Meldungen stehen im Abschluss zum Versand bereit
Wichtig: Versenden Sie sowohl die Stornierung als auch die neue Meldung, damit die Sozialversicherungsträger den korrekten Datenstand erhalten.
Kontrolle der Meldungen
Prüfung im Abschluss:
Es ist wichtig, dass Sie alle im Abschluss bereitgestellten SV-Meldungen versenden. Vor dem Versand sollten Sie:
- Die Meldungen im Abschluss durchsehen
- Unerwartete oder unklare Meldungen identifizieren
- Den Meldegrund prüfen
Meldegrund anzeigen:
Falls Sie sich über den Grund einer SV-Meldung im Unklaren sind:
- Doppelklicken Sie auf die Meldung im Abschluss
- Im Feld Grund sehen Sie den genauen Grund für die Erzeugung der Meldung
- Zusätzliche Details werden angezeigt (z.B. welche Datenänderung die Meldung ausgelöst hat)
Die wichtigsten Meldungsarten im Detail
Anmeldungen (Meldegründe 10-20)
Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn (Meldegrund 10):
- Erste Meldung für einen neuen Mitarbeiter
- Muss spätestens zur ersten Entgeltabrechnung erstellt werden
- Enthält: Personendaten, Beschäftigungsbeginn, Krankenkasse, Beitragsgruppen, ggf. erstes Entgelt
Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel (Meldegrund 11):
- Bei Wechsel der Krankenkasse während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses
- Ausgelöst durch neue Mitgliedsbescheinigung des Arbeitnehmers
- Parallel wird eine Abmeldung bei der alten Krankenkasse erstellt (Meldegrund 31)
Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel (Meldegrund 12):
- Bei Änderung der Versicherungspflicht in einem oder mehreren Sozialversicherungszweigen
- Beispiele:
- Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (KV wird frei)
- Vollendung des 23. Lebensjahres (PV ohne Kinder)
- Wechsel von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Sofortmeldung (Meldegrund 20):
- In bestimmten Branchen verpflichtend (Baugewerbe, Gastronomie, Personenbeförderung, etc.)
- Muss vor Arbeitsaufnahme oder spätestens bei Tätigkeitsbeginn erstattet werden
- Kann elektronisch über das Programm oder per Telefon-Hotline erfolgen 📞 Hotline: 01801 / 20 50 20
- Ziel: Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Abmeldungen (Meldegründe 30-49)
Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 30):
- Bei regulärem Ende des Arbeitsverhältnisses
- Enthält das tatsächliche Ende der Beschäftigung und das Entgelt bis zum Austritt
- Wichtig für Arbeitslosengeld-Ansprüche des Mitarbeiters
Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel (Meldegrund 31):
- Parallel zur Anmeldung bei der neuen Krankenkasse (Meldegrund 11)
- An die bisherige Krankenkasse
Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel (Meldegrund 32):
- Bei Änderung der Versicherungspflicht
- Parallel zur Anmeldung mit neuem Beitragsgruppenschlüssel (Meldegrund 12)
Gleichzeitige An- und Abmeldung (Meldegrund 40):
- Sonderfall für kurzfristige Beschäftigungen
- Wenn An- und Abmeldung in derselben Meldung erfolgen können
- Vereinfachtes Verfahren bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen
Abmeldung wegen Tod (Meldegrund 49):
- Bei Versterben eines Beschäftigten
- Wichtig für Hinterbliebenenrenten und Sterbegeld
- Kann auch rückwirkend erfolgen
Jahres- und Unterbrechungsmeldungen (Meldegründe 50-58)
Jahresmeldung (Meldegrund 50):
- Wird automatisch jährlich im Januar für alle Beschäftigten des Vorjahres erstellt
- Enthält die Summe der beitragspflichtigen Entgelte des gesamten Kalenderjahres
- Basis für die Rentenberechnung
- Auch für unterjährig ein- oder ausgetretene Mitarbeiter
Unterbrechung wegen Entgeltersatzleistungen (Meldegrund 51):
- Bei Bezug von oder Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, etc.
- Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung
- Wichtig für die korrekte Versicherungshistorie
Unterbrechung wegen Elternzeit (Meldegrund 52):
- Bei Beginn einer Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung oder mit reduzierter Teilzeit
- Dokumentiert den Zeitraum der Elternzeit
- Wichtig für Rentenanwartschaften (Kindererziehungszeiten)
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt - Sondermeldung (Meldegrund 54):
- Bei einmaligen Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen
- Wird erstellt, wenn die einmalige Zahlung nicht in der regulären Abrechnung enthalten ist
- Sichert korrekte Beitragsbemessung bei besonderen Zahlungszeitpunkten
GKV-Monatsmeldung (Meldegrund 58):
- Monatliche Meldung der Beiträge nach elektronischer Anforderung für das Vorjahr
- Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen zur Vermeidung der Überverbeitragung
- Liefert der Sozialversicherung die notwendigen Daten zur nachträglichen Beitragsreduzierung durch den Arbeitgeber
Meldungen in Insolvenzfällen (Meldegründe 70-72)
Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte (Meldegrund 70):
- Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis trotz Insolvenz
- Für Arbeitnehmer, die freigestellt sind, aber noch zum Unternehmen gehören
Meldung des Vortags der Insolvenz/Freistellung (Meldegrund 71):
- Stichtag für die Berechnung des Insolvenzgeldes
- Dokumentiert den letzten Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 72):
- Bei tatsächlicher Beendigung während des Insolvenzverfahrens
- Abgrenzung zwischen Insolvenzgeld-Zeitraum und regulärem Arbeitsverhältnis
Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI (GML57)
Die GML57 (Gesonderte Meldung 57) ist eine spezielle SV-Meldung mit besonderem Zweck und Verfahren.
Zweck und Anwendungsfälle
Die GML57 dient der Meldung der beitragspflichtigen Einnahmen seit der letzten Jahresmeldung in besonderen Situationen:
Hauptanwendungsfälle:
- Rentenbeginn: Bei Beantragung einer Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
- Versorgungsausgleich: Bei Scheidung zur Ermittlung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Kontenklärung: Bei Klärung des Versicherungsverlaufs durch die Rentenversicherung
- Rentenberechnung: Wenn aktuelle Entgeltdaten für die Berechnung benötigt werden
Rechtliche Grundlage: § 194 Abs. 1 SGB VI
Name und Schlüssel: Der Name “GML57” stammt vom internen Schlüssel “57” für diesen speziellen Meldetatbestand.
Automatisches Anforderungsverfahren
Heutzutage ist die GML57 ein weitestgehend automatisches Verfahren, für das Sie automatisch registriert sind.
Ablauf bei automatischer Anforderung:
-
Anforderung durch die Rentenversicherung:
- Die Deutsche Rentenversicherung stellt elektronisch eine Anforderung
- Sie erhalten diese Anforderung in den Rückmeldungen
-
Bearbeitung der Anforderung:
- Klicken Sie auf Übernehmen
- Die angeforderte Meldung wird automatisch erzeugt
- Die Meldung erscheint im Abschluss zum Versand
-
Alternative: Ablehnung mit Hinderungsgrund:
- Sie können die Anforderung auch ablehnen
- Geben Sie einen Hinderungsgrund an (z.B. “Beschäftigung bereits beendet”)
- Der Hinderungsgrund wird stattdessen an die Rentenversicherung gemeldet
- Wichtig: Dies sollten Sie nur begründet tun; im Normalfall sollte die Meldung regulär erzeugt werden
Manuelle Anforderung der GML57
Obwohl die manuelle Anforderung heutzutage nicht mehr nötig sein sollte, müssen zertifizierte Lohnabrechnungsprogramme diese Option weiterhin bereitstellen.
Gründe für manuelle Anforderung:
- Auf ausdrückliche schriftliche Anforderung der Rentenversicherung
- Bei technischen Problemen mit dem automatischen Verfahren
- In besonderen Ausnahmefällen
Vorgehensweise für manuelle Anforderung:
- Wechseln Sie in ‣ Personaldaten ‣ Person
- Wählen Sie den gewünschten Arbeitnehmer in der unteren Liste aus
- Klicken Sie in der Seitenleiste auf Meldungen, dann RV, dann Anforderung GML57
- Bestätigen Sie die Rückfrage mit Ja
- Die Meldung wird direkt im Abschluss zum Versand bereitgestellt
Inhalt der GML57
Die GML57 enthält:
- Zeitraum: Vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Stichtag der Anforderung
- Beitragspflichtige Entgelte: Alle seit Jahresbeginn erzielten sozialversicherungspflichtigen Entgelte
- Beschäftigungszeiten: Genaue Zeiträume der Beschäftigung
- Unterbrechungen: Zeiten ohne Entgelt (z.B. unbezahlter Urlaub, Elternzeit)
Empfänger von SV-Meldungen
SV-Meldungen werden an verschiedene Stellen übermittelt:
Krankenkassen (als Einzugsstellen)
- Hauptempfänger der meisten SV-Meldungen
- Leiten relevante Daten an andere Sozialversicherungsträger weiter
- Zuständig für die Weiterleitung an die Rentenversicherung
Minijob-Zentrale
- Für geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobs, kurzfristige Beschäftigung)
- Separate Meldungen zusätzlich zur regulären Krankenkasse (bei mehreren Beschäftigungen)
Deutsche Rentenversicherung
- Erhält Daten über die Krankenkassen
- Direktempfänger bei bestimmten Meldungen (z.B. GML57)
- Baut das Rentenkonto auf
Künstlersozialkasse (KSK)
- Bei Beschäftigung von versicherungspflichtigen Künstlern und Publizisten
- Eigene Meldewege und Besonderheiten
Bundesagentur für Arbeit
- Erhält Daten über die Krankenkassen für die Arbeitslosenversicherung
- Wichtig für Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit
Fristen und Termine
Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn:
- Spätestens zur ersten Entgeltabrechnung
- Bei Sofortmeldepflicht: Vor oder spätestens bei Arbeitsaufnahme
Abmeldung bei Beschäftigungsende:
- Innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung
- Bei bestehender Abrechnungspflicht: Mit der nächsten Entgeltabrechnung
Jahresmeldung:
- Automatisch im Januar des Folgejahres
- Frist: Bis zum Ende Februar des Folgejahres
Unterbrechungsmeldungen:
- Mit der nächsten fälligen Entgeltabrechnung nach Beginn der Unterbrechung
Sofortmeldung:
- Vor Beginn der Tätigkeit oder spätestens bei Tätigkeitsbeginn
- In Branchen mit Sofortmeldepflicht zwingend
Besondere Personengruppen
Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
450-Euro-Minijobs:
- Meldung an die Minijob-Zentrale
- Pauschale Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
- Arbeitnehmer kann sich von RV-Pflicht befreien lassen
Kurzfristige Beschäftigung:
- Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr
- Versicherungsfrei in allen Zweigen
- Meldung an die Minijob-Zentrale erforderlich
Mehrfachbeschäftigte
- Zusammenrechnung aller Entgelte für die Beitragsbemessung
- Besondere Meldepflichten bei Überschreiten von Grenzen
- Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber alle Beschäftigungen mitteilen
Aushilfen und Saisonkräfte
- Reguläre Meldepflicht wie bei allen Beschäftigten
- Auch bei sehr kurzer Beschäftigungsdauer
- Meldegrund 40 (gleichzeitige An- und Abmeldung) bei sehr kurzen Einsätzen
Praktikanten
Pflichtpraktikanten:
- In der Regel versicherungsfrei
- Meldung trotzdem erforderlich (mit entsprechenden Personengruppenschlüsseln)
Freiwillige Praktikanten:
- Sozialversicherungspflichtig wie reguläre Arbeitnehmer
- Normale Meldepflicht
Auszubildende
- Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
- Reguläre Meldepflicht
- Besondere Personengruppe in der Meldung
- Wichtig für spätere Rentenansprüche
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Fehler: Verspätete oder fehlende Meldungen
Problem: Meldungen werden nicht rechtzeitig oder gar nicht versendet
Folgen:
- Bußgelder durch die Sozialversicherungsträger
- Verzögerungen bei Leistungsansprüchen der Arbeitnehmer
- Probleme bei Betriebsprüfungen
Lösung:
- Regelmäßige Kontrolle des Abschlusses
- Versand aller bereitgestellten Meldungen
- Fristenkalender führen
Fehler: Falsche Personengruppen oder Beitragsgruppen
Problem: Falsche Zuordnung der Versicherungspflicht
Folgen:
- Falsche Beitragsberechnung
- Nachforderungen oder Erstattungen
- Lücken im Versicherungsverlauf des Arbeitnehmers
Lösung:
- Sorgfältige Prüfung bei Einstellung
- Verwendung der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Beratung bei Unsicherheiten
- Regelmäßige Schulungen
Fehler: Fehlende Sofortmeldung
Problem: In sofortmeldepflichtigen Branchen wird keine Sofortmeldung abgegeben
Folgen:
- Bußgeld bis zu 25.000 Euro pro Fall
- Verdacht auf Schwarzarbeit
- Betriebsprüfung
Lösung:
- korrekte Hinterlegung der Branche in den Firmendaten
- Nutzung der Telefon-Hotline bei technischen Problemen
Fehler: Fehlende oder falsche Angaben zur Elternzeit
Problem: Elternzeiten werden nicht oder falsch gemeldet
Folgen:
- Falsche Rentenanwartschaften
- Probleme bei späteren Rentenanträgen
- Nachforderungen von Beiträgen
Lösung:
- Elternzeiten im Personalstamm korrekt erfassen
- Unterbrechungsmeldungen prüfen
- Dokumentation der Elternzeiten
Best Practices
Empfehlungen für die tägliche Praxis:
- Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie täglich oder zumindest wöchentlich den Abschluss auf neue Meldungen
- Zeitnahes Versenden: Versenden Sie Meldungen zeitnah, nicht erst kurz vor Fristablauf
- Vollständigkeitsprüfung: Versenden Sie alle bereitgestellten Meldungen, auch wenn Sie den Grund nicht sofort verstehen
- Dokumentation: Archivieren Sie Versandprotokolle und Rückmeldungen
- Plausibilitätsprüfung: Kontrollieren Sie stichprobenartig, ob die richtigen Meldungen für die richtigen Anlässe erstellt wurden
- Schulung: Halten Sie sich über Änderungen im Meldewesen auf dem Laufenden
- Fehleranalyse: Untersuchen Sie zurückgewiesene Meldungen und beheben Sie die Ursachen
- Stammdatenpflege: Pflegen Sie Personalstammdaten sorgfältig und zeitnah
Technische Aspekte
Übermittlung der Meldungen
Elektronische Übertragung:
- Ausschließlich elektronisch über zertifizierte Übertragungswege
- Hauptsächlich über sv.net (Kommunikationsnetz der Sozialversicherung)
- Verschlüsselte Datenübertragung
- Authentifizierung durch Absendernummer
Rückmeldungen:
- Annahmeprotokoll der Krankenkasse
- Fehlermeldungen bei fehlerhaften Daten
- Ablehnungen mit Begründung
- Sollten zeitnah geprüft und bearbeitet werden
Datenformat
- Standardisiertes Format nach DEÜV
- XML-basierte Struktur
- Validierung vor dem Versand
- Prüfung auf Pflichtfelder und Plausibilität
Umfang der SV-Meldungen - Vollständige Schlüsselzahlen
Schlüsselzahlen zu Anmeldungen
| Meldegrund | Schlüssel | Beschreibung |
|---|---|---|
| Beginn der Beschäftigung | 10 | Erste Meldung für einen neuen Arbeitnehmer |
| Krankenkassenwechsel | 11 | Anmeldung bei neuer Krankenkasse |
| Beitragsgruppenwechsel | 12 | Änderung der Versicherungspflicht |
| Sonstige Gründe | 13 | Sonstige anmeldepflichtige Sachverhalte |
| Beginn der Elternzeit | 17 | Bei Beginn einer Elternzeit |
| Sofortmeldung | 20 | In bestimmten Branchen verpflichtend |
Schlüsselzahlen zu Abmeldungen
| Meldegrund | Schlüssel | Beschreibung |
|---|---|---|
| Ende der Beschäftigung | 30 | Reguläres Ende des Arbeitsverhältnisses |
| Krankenkassenwechsel | 31 | Abmeldung bei bisheriger Krankenkasse |
| Beitragsgruppenwechsel | 32 | Änderung der Versicherungspflicht |
| Sonstige Gründe | 33 | Sonstige abmeldepflichtige Sachverhalte |
| Ende des Fortbestehens (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) | 34 | Ende des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses |
| Arbeitskampf über einen Monat | 35 | Streik oder Aussperrung länger als ein Monat |
| Wechsel des Entgeltabrechnungssystems | 36 | Systemwechsel mit Meldepflicht |
| Ende der Elternzeit | 37 | Bei Ende einer Elternzeit |
| Gleichzeitige An- und Abmeldung | 40 | Bei sehr kurzen Beschäftigungen |
| Tod | 49 | Versterben des Beschäftigten |
Schlüsselzahlen zu Jahres-, Unterbrechungs- und sonstigen Entgeltmeldungen
| Meldegrund | Schlüssel | Beschreibung |
|---|---|---|
| Jahresmeldung | 50 | Jährliche Meldung der Jahresentgelte |
| Unterbrechung - Entgeltersatzleistungen | 51 | Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc. |
| Unterbrechung - Elternzeit | 52 | Während der Elternzeit ohne Teilzeitarbeit |
| Unterbrechung - Dienstpflicht/Wehrdienst | 53 | Gesetzliche Dienstpflicht oder freiwilliger Wehrdienst |
| Sondermeldung - Einmalzahlung | 54 | Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt |
| Gesonderte Meldung (GML57) | 57 | Nach § 194 Abs. 1 SGB VI |
| GKV-Monatsmeldung | 58 | Monatliche Meldung für bestimmte Personengruppen |
Schlüsselzahlen zu Meldungen in Insolvenzfällen
| Meldegrund | Schlüssel | Beschreibung |
|---|---|---|
| Jahresmeldung für freigestellte Beschäftigte | 70 | Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis in Insolvenz |
| Meldung Vortag Insolvenz/Freistellung | 71 | Stichtag für Insolvenzgeldberechnung |
| Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende | 72 | Ende während des Insolvenzverfahrens |
Schlüsselzahlen zu UV-Meldungen
| Meldegrund | Schlüssel | Beschreibung |
|---|---|---|
| UV-Jahresmeldung | 92 | Jahreslohnnachweis an Berufsgenossenschaft |
Häufig gestellte Fragen
Muss ich jede Meldung einzeln versenden?
Nein, moderne Lohnabrechnungsprogramme fassen Meldungen in Sammeldateien zusammen. Sie versenden typischerweise eine Datei, die alle Meldungen enthält.
Was passiert, wenn ich eine Meldung vergesse?
Die Sozialversicherungsträger können Bußgelder verhängen. Zudem kann der Arbeitnehmer Probleme bei Leistungsansprüchen haben. Versenden Sie fehlende Meldungen umgehend nach.
Wie erkenne ich, ob eine Meldung erfolgreich war?
Sie erhalten Rückmeldungen (Annahmeprotokolle) von den Krankenkassen. Prüfen Sie diese regelmäßig auf Fehler oder Ablehnungen.
Was bedeutet eine Stornomeldung?
Eine Stornomeldung macht eine frühere Meldung rückgängig. Sie muss immer zusammen mit der neuen, korrekten Meldung versendet werden.
Wann wird eine Jahresmeldung erstellt?
Automatisch im Januar für alle Beschäftigten, die im Vorjahr mindestens einen Tag beschäftigt waren - auch bei unterjährigem Ein- oder Austritt.
Muss ich auch für Minijobber SV-Meldungen erstellen?
Ja, auch für geringfügig Beschäftigte sind Meldungen erforderlich. Diese gehen an die Minijob-Zentrale.
Was ist bei der Sofortmeldung zu beachten?
In bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, etc.) muss die Meldung vor Arbeitsaufnahme erfolgen. Bei technischen Problemen nutzen Sie die Telefon-Hotline.
Kann ich Meldungen auch rückwirkend erstellen?
Ja, fehlende Meldungen können nachträglich erstellt werden. Je nach Zeitraum können jedoch Bußgelder anfallen.
Weiterführende Informationen
Detaillierte und aktuelle Informationen zum SV-Meldewesen finden Sie bei:
- GKV-Spitzenverband: www.gkv-spitzenverband.de (Bereich DEÜV)
- Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
- Minijob-Zentrale: www.minijob-zentrale.de
- ITSG (IT-Planungsrat): Technische Standards und Schnittstellen
