Beschäftigungsart

Verwendung

Die Beschäftigungsarten wurden von uns hinterlegt, um Ihnen die Neuanlage von Personen in DATALINE Lohnabzug zu erleichtern.

Bei einer Auswahl oder Änderung der Beschäftigungsart werden in der Person passende Grundeinstellungen vorgenommen, u. a. wird die Personengruppenschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel vorbelegt.

Erläuterung der Beschäftigungsarten

Standardbeschäftigungsverhältnisse

Arbeiter/Angestellter: Reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.

Angestellter Mitunternehmer: Gesellschafter, der aktiv im Unternehmen mitarbeitet und sowohl Gesellschafter- als auch Arbeitnehmerfunktion innehat.

Auszubildende

Auszubildender (o. besondere Merkmale): Regulärer Auszubildender in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis (Pers.gr. 102).

Auszubildender (< 325 €): Azubi mit Ausbildungsvergütung unter 325 € (Pers.gr 121).

Auszubildender (in außerbetrieblichen Einrichtungen): Ausbildung bei überbetrieblichen Trägern, mit oder ohne Entgelt (Pers.gr 122).

Praktikanten

Vorpraktikum: Praktikum vor Aufnahme des Studiums/der Ausbildung, mit oder ohne Vergütung (Pers.gr 105).

Zwischenpraktikum: Praktikum während des Studiums, unterschiedliche Konstellationen je nach Vergütungshöhe, Wochenstunden und ob vorgeschrieben oder freiwillig (Pers.gr 105 oder 190).

Nachpraktikum: Praktikum nach Abschluss des Studiums, mit oder ohne Entgelt (Pers.gr 105).

Praktikant (o. Entgelt): Unbezahltes Praktikum (Pers.gr 121).

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigter: Minijob mit Verdienst bis 538 € monatlich (Stand 2025), pauschale Abgaben durch Arbeitgeber.

Geringfügig Beschäftigter (Bestandschutz 2012): Minijobber mit besonderen Regelungen aus der Zeit vor der Minijob-Reform 2013.

Geringfügig Beschäftigter (im privaten Haushalt): Minijob in Privathaushalten mit vereinfachtem Meldeverfahren und reduzierten Abgaben.

Geringfügig Beschäftigter (Hausmeister): Spezielle Kategorie für Hausmeister in Privathaushalten.

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig Beschäftigter: Befristete Beschäftigung für maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, unabhängig vom Verdienst, sozialversicherungsfrei (Pers.gr 110).

Kurzfristig Beschäftigter (im privaten Haushalt): Kurzfristige Beschäftigung speziell in Privathaushalten.

Aushilfen

Aushilfe (Arbeiter/Angestellter): Aushilfskraft mit regulärer Sozialversicherungspflicht (Pers.gr 101).

Aushilfe (geringfügig Beschäftigter): Aushilfe im Minijob-Rahmen (Pers.gr 109).

Aushilfe (kurzfristig Beschäftigter): Zeitlich befristete Aushilfe (Pers.gr 110).

Aushilfe (Werkstudent): Studentische Aushilfskraft mit Werkstudentenprivileg (Pers.gr 105).

Aushilfe (Land- und Forstwirtschaft): Saisonkräfte in der Landwirtschaft mit Sonderregelungen.

Studenten und Schüler

Werkstudent: Student mit max. 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit, befreit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Pers.gr 105).

Schüler (während Schule nicht mehr als 70 Tage): Kurzfristige Beschäftigung während der Schulzeit (Pers.gr 110).

Schüler (während Schule als geringfügig Beschäftigter): Minijob während der Schulzeit (Pers.gr 109).

Schüler (nach der Schulzeit, vor Ausbildung/Studium): Übergangsbeschäftigung nach Schulabschluss (Pers.gr 101 oder 110).

Freiwilligendienste

Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr / Bufdi: Teilnehmer an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst mit besonderer sozialversicherungsrechtlicher Behandlung.

Rentner

Rentner (Altersvollrente): Bezieher einer Vollrente, je nach Personengruppe unterschiedliche Sozialversicherungspflichten (Pers.gr 119 oder 120).

Rentner (Altersrente, vorzeitige Altersrente): Rentner mit verschiedenen Rentenarten (Pers.gr 101).

Rentner (Altersteilrenten): Bezieher von Altersteilzeitrenten.

Rentner (Teilweise/Volle Erwerbsminderung): Erwerbsminderungsrentner mit Nebenbeschäftigung (Pers.gr 101).

Rentner (Hinterbliebenenrente): Witwen-/Witwerrenten- oder Waisenrentenbezieher (Pers.gr 101).

Rentner (Erziehungsrente): Bezieher von Erziehungsrenten (Pers.gr 101).

Rentner (Rentenantrag): Person während laufendem Rentenantrag (Pers.gr 101).

Rentner (Rente für Bergleute): Knappschaftsversicherte mit Bergmannsrente (Pers.gr 101).

Pensionäre und Beamte

Pensionäre (Vollversorgung): Beamte im Ruhestand mit Vollpension.

Pensionäre (Teilversorgung): Beamte mit Teilpension und Nebenbeschäftigung.

Beamte: Aktive Beamte im öffentlichen Dienst (eigene Versorgungssysteme, nicht sozialversicherungspflichtig).

Richter: Richter mit Beamtenstatus.

Soldaten: Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Dienstordnungsangestellte: Angestellte im öffentlichen Dienst nach Dienstordnung (z.B. Lehrer in manchen Bundesländern).

Geschäftsführung

Geschäftsführer: Angestellter Geschäftsführer ohne Gesellschafteranteile, sozialversicherungspflichtig.

Gesellschafter-Geschäftsführer: Geschäftsführer mit Gesellschafteranteilen, in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig (außer Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen).

Ehegatten

Ehegatten (Arbeiter/Angestellter): Im Betrieb des Partners sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Pers.gr 101).

Ehegatten (geringfügig Beschäftigter): Ehepartner im Minijob beim anderen Ehepartner (Pers.gr 109).

Landwirtschaft

Mitarbeitende Famis (Landwirtschaft): Familienangehörige in landwirtschaftlichen Betrieben, Haupt- oder Nebenjob.

Nebenerwerbslandwirt: Landwirt im Nebenerwerb (saisonal oder ganzjährig).

Sonstige

Betriebsrentner: Ehemalige Mitarbeiter, die eine Betriebsrente beziehen und ggf. noch beschäftigt sind.

Heimarbeiter: Personen, die in Heimarbeit tätig sind (besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen).

Behinderte in geschützten Einrichtungen (ohne Entgelt): Menschen mit Behinderung in Werkstätten ohne Arbeitsentgelt (Rehabilitation).

Ausschließlich Unfallversicherte: Personen, die nur der Unfallversicherung unterliegen (z.B. bestimmte ehrenamtlich Tätige).


Hinweis: Die Angaben “Pers.gr” beziehen sich auf die Personengruppen in der Sozialversicherung, die für die korrekte Meldung und Beitragsberechnung relevant sind. Die Euro-Beträge und Zeitgrenzen können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.