Verletztengeld
Anspruch
Generell wird Verletztengeld an angestellte Personen gezahlt, die eine Verletzung im Rahmen eines Berufsunfalles und/oder einer Berrufskrankheit erlitten haben.
Anders als bei Krankengeld ist hier die Unfallversicherung (UV) Leistungsträger, nicht die Gesetzliche Krankenversicherung GKV.
Verletztengeld kann auch gezahlt werden, wenn die betroffene Person sich in einer ambulant oder stationär durchgeführten Heilbehandlung befindet, während der sie ihre Erwerbstätigkeit nicht ganztägig ausführt, oder wenn nach Abschluss einer solchen Heilbehandlung die Person auf den Beginn einer Leistung auf Teilhabe (Reha z.B.) vorgesehen ist, diese aber noch nicht begonnen hat.
Die Verletzung eines Kindes kann als Versicherungsfall für ein berufstätiges Elterneil als Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld/-verletztengeld dienen.
Höhe
Die Höhe des Verletztengeldes, das einer berechtigten Person zusteht, richtet sich grundsätzlich nach den Einkünften der vergangenen Abrechnungsperioden, wobei die Anzahl der betrachteten Zeiträume variieren kann, je nachdem, ob die Person ein festes Monatsgehalt oder Stunden-/Akkordlohn bezieht.
Darüber hinaus kann der Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) bei der Ermittlung eine Rolle spielen, ebenso wie die bezahlte Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme.
Grundsätzlich ähnelt die Berechnung der zur Ermittlung von Krankengeld.
Pauschal kann gesagt werden, dass das Verletztengeld im Allgemeinen 80% des zuletzt und regelmäßig bezogenen Bruttoentgeltes, jedoch höchstens 100% des entsprechenden Nettoentgeltes, beträgt.
Aufgrund der Komplexität der Möglichkeiten beim Bezug von Arbeitsentgelt, ist das aber nur der Rahmen der Berechnung.
Zum Glück nimmt Ihnen DATALINE Lohnabzug die konkrete Ermittlung der für die Berechnung durch die Krankenkasse relevanten Daten fast vollständig ab, sodass Sie im Zuge der Meldungserstellung lediglich einige wenige Eckdaten angeben müssen.
Im Abschnitt Ablauf (s.u.) wird darauf detailliert eingegangen.
Voraussetzungen
Um eine EEL-Meldung “Verletztengeld” erzeugen zu können, benötigen Sie für die Person eine Abwesenheit mit dem folgenden Grund:
- Bezug von Verletztengeld
Sie dient mit ihrem Beginn und [optionalem] Ende als Basis für den zu meldenden Zeitraum des Bezuges von Entgeltersatzleistung.
Für eine vollständige Meldung sollten, neben den grundlegenden Daten wie Name und Anschrift, Beschäftigungsbeginn, etc., für die Person das Entgelt (Monatsgehalt/Stunden- oder Akkordlohn) festgelegt sein, sowie die Fehlzeitvorgaben (zu pflegen in der Verwaltung der Abwesenheiten).
Ablauf
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung der EEL-Anforderung für eine EEL-Meldung mit dem Abgabegrund ‘Verletztengeld’ erläutert:
Nach Auswahl von Abgabegrund & passender Abwesenheit (siehe ‘Neue EEL-Anforderung anlegen’) sind bei diesem Abgabegrund weitere Angaben notwendig.
Ist die Verletzung Teil einer schon vor der Verletzung begonnenen Arbeitsunfähigkeit, kann im Dialog nun (analog zum Vorgehen bei Krankengeld) eine Abwesenheit mit EFZ gewählt werden, deren Beginndatum dann den Beginn der AU für die zu erstellende EEL-Meldung darstellt.
Darunter folgen nun Angaben zur UV, da eine EEL-Meldung Verletztengeld an die Unfallversicherung (UV) zu richten ist.
- Aktenzeichen der UV
- der Unfallversicherungsträger
- der genaue Tag des Versicherungsfalles
- die Kategorisierung des Krankheitsgrunds
Auf dem folgenden Reiter Allgemeines ist lediglich auszuwählen, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt der Meldung an einem Arbeitsmodell teilnimmt.
Die Angaben, bis wann vom Arbeitgeber EFZ gezahlt wird/wurde, und ob das Beschäftigungsverhältnis mit der Person beendet wurde vor dem Zeitpunkt der Meldung, dienen lediglich der Information und werden in den Stammdaten der Person definiert.

Dialogreiter “Allgemeines” für die Anlage der EEL-Anforderung “Verletztengeld”
Der vorletzte Reiter des Erstellungsdialoges informiert über die Entgeltart der Person.
Ist diese in den Stammdaten festgelegt, kann hier keine Auswahl getroffen werden. Finden sich im Stamm keine Angaben zur Entgeltart, muss sie dagegen hier zwingend festgelegt werden.
Handelt es sich um die Entgeltart Festes Monmatsgehalt und variieren alle(!) der letzten 3 Bruttogehälter der Person, muss ein vereinbartes Bruttoarbeitsentgelt für die Person eingegeben werden.
Alternativ bestätigt man hier, dass eines der (max.) 3 angezeigten SV-Bruttos diesem vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt entspricht.

Dialogreiter “Arbeitsentgelt” für die Anlage der EEL-Anforderung “Verletztengeld”
Im letzten Reiter zeigt das System eine einfache Zusammenfassung und bietet die Möglichkeit, parallel zur eigentlichen EEL-Meldung ‘Verletztengeld’ eine EEL-Meldung zu erzeugen, die eine Rückmeldung der Krankenkasse mit der Information zum Datum des erwarteten Endes der Entgeltersatzleistung bei der Krankenkasse anfordert.
Des weiteren kann auf diesem Reiter eine Rückmeldung der Krankenkasse zur von ihr errechneten Höhe der Entgeltersatzleistung der betroffenen Person abgefordert werden.

Dialogreiter mit der Zusammenfassung einer EEL-Anforderung “Verletztengeld”
Eine solche Rückmeldung zur Höhe der Entgeltersatzleistung wird automatisch angefordert, sollte bei der Meldungserstellung vom System erkannt werden, dass für die betroffene Person eine Weiterzahlung von Arbeitsentgelt > 50 € (nach §23c SGB IV) während des Bezuges von Entgeltersatzleistung besteht. Oft ist das bei Nutzung eines Firmenfahrzeuges der Fall, die auch während des Erhalts von Entgeltersatzleistung gewährt wird.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern der EEL-Anforderung erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende EEL-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann (siehe oben).
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste
