Vorträge

Verwendung

Vorträge werden benötigt, wenn ein Mitarbeiter neu bei Ihnen beschäftigt wird und bereits im laufenden Jahr oder im Vorjahr Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit erzielt hat.

Bitte beachten

Ohne die Angabe der Vortragsdaten kann das System die Jahreswerte nicht vollständig ermitteln; dies hat Konsequenzen auf die Berechnung der Beiträge bei Einmalzahlungen.

Die Vorträge müssen den gesamten Jahreswert bis zum Vortag des Stichtags beinhalten.
Die erforderlichen Daten entnehmen Sie einfach der letzten Abrechnung des Mitarbeiters und der letzten Lohnsteuerbescheinigung.

Beschreibung

Die Vortragswerte sind aufgeteilt nach

SV-Daten

Für die Berechnung der SV-Beiträge für Einmalzahlungen wird die SV-Luft für jeden Versicherungszweig benötigt.
Mit der SV-Luft ist die Differenz zwischen dem bereits verbeitragten Entgelt und der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze gemeint.

Wenn Sie das verbeitragte Entgelt und die SV-Tage eingetragen haben, dann prüft das Programm bei der Eingabe der SV-Luft, ob diese korrekt angegeben wurde.

Bitte hinterlegen Sie die Angaben für alle Sozialversicherungszweige. Die Tage für die RV/AV/BV und Insolvenz sind nach Rechtskreisen aufgeteilt, weil es für diese Zweige noch keine gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze gibt.

KV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Krankenversicherung.

RV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Rentenversicherung.

AV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Arbeitslosenversicherung.
In der Regel stehen hier die gleichen Werte wie in der Rentenversicherung.

PV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Pflegeversicherung.
In der Regel stehen hier die gleichen Werte wie in der Krankenversicherung.

BV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die berufsständische Versicherung (u. a. Ärzte-, Apotheker-, Architektenversorgung).
Hier tragen Sie nur Werte ein, die Zeiten der berufsständischen Versorgung betreffen.

UV

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Unfallversicherung.
Hier wird nur das verbeitragte Entgelt benötigt, weil in der UV nur eine Kappung auf die Jahresgentgeltgrenze durchgeführt werden muss.

Insolvenz

Die Angaben in dieser Spalte betreffen die Insolvenzgeldumlage.
Die Insolvenzgeldumlage wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet.

Umlagepflichtig ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Urlaubsdaten

Die Angaben in diesem Bereich sind nur zu machen, wenn der Arbeitnehmer Urlaubstage oder Urlaubsgeld aus der letzten Beschäftigung mitbringt.
Dies ist bei gewerblichen Mitarbeitern der Fall, da hier die Urlaubskasse den Urlaub verwaltet und erstattet.

Restl. Urlaubstage aus Vorjahren

Der gesamte Anspruch an Urlaubstagen aus den Vorjahren.

gewährte alte Urlaubstage (laufendes Jahr)

Was an alten Urlaubstagen im laufenden Jahr gewährt wurde.

erwirtschaftete neue Urlaubstage

Die im laufenden Jahr erwirtschafteten Urlaubstage.

gewährte neue Urlaubstage

Die im laufenden Jahr gewährten Urlaubstage.

Restliches Urlaubsgeld aus Vorjahren

Der gesamte Anspruch an Urlaubsgeld aus den Vorjahren.

gewährtes altes Urlaubsgeld (laufendes Jahr)

Was an altem Urlaubsgeld im laufenden Jahr gewährt wurde.

erwirtschaftetes neues Urlaubsgeld

Das im laufenden Jahr erwirtschaftete neue Urlaubsgeld.

gewährtes neues Urlaubsgeld

Das im laufenden Jahr gewährte neue Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld aus Krankheit (laufendes Jahr)

Gewerbliche Mitarbeiter des Baugewerbes erhalten für Ausfallzeiten durch Krankheit einen Ausgleich an Urlaubsgeldansprüchen.

Urlaubsgeld aus S-KUG (laufendes Jahr)

Gewerbliche Mitarbeiter des Baugewerbes erhalten für Ausfallzeiten durch S-KUG einen Ausgleich an Urlaubsgeldansprüchen.

Märzklausel

Die Märzklausel ist eine besondere Form der Beitragsberechnung für Einmalzahlungen in den Monaten Januar bis März. Die Beiträge für diese Einmalzahlungen werden unter bestimmten Umständen dem Vorjahr zugerechnet und dort verbeitragt.

Für den Fall, dass der Beschäftigungsbeginn in diesen Zeitraum fällt, müssen die Vortragsdaten für eine Märzklausel hinterlegt werden.

Letzter Abrechnungszeitraum

Angabe des letzten Abrechnungszeitraums im Vorjahr (Periode der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung)

Personengruppe

Angabe der Personengruppe aus dem letzten Abrechnungszeitraums im Vorjahr.

Versicherungsart

Angabe der Versicherungsart aus dem letzten Abrechnungszeitraums im Vorjahr.

Einzugs-/Meldestelle

Angabe der Einzugsstelle (Krankenkasse) der im Vorjahr zuständigen Krankenkasse.

Rechtskreis

Angabe des Rechtskreis (Ost/West) aus dem letzten Abrechnungszeitraums im Vorjahr.

Beitragsgruppe

Angabe der Beitragsgruppe aus dem letzten Abrechnungszeitraums im Vorjahr.

SV-Tage

Angabe der SV-Tage für die einzelnen Versicherungszweige.

Luft

Angabe der SV-Luft für die einzelnen Versicherungszweige.

Zusatzbeitragssatz

Angabe des Zusatzbeitragssatz für das Vorjahr.

Steuerdaten

Im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung machen Sie nur dann Angaben, wenn Sie unterjährig das Abrechnungssystem wechseln und das alte System noch keine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt hat.

Unfallversicherung

In diesem Zweig machen Sie nur dann Angaben, wenn Sie unterjährig das Abrechnungssystem wechseln und das alte System noch keine UV-Jahreslohnnachweise erstellt hat.

Wählen Sie pro Beschäftigten die Gefahrentarifstellen aus, auf denen er tätig war, und übertragen die Werte vom vorangegangenen Abrechnungssystem.