Lohnarten

Übersicht

Im Dialog ‣ Personaldaten ‣ Einkünfte / Lohnarten werden die Einkünfte des Mitarbeiters hinterlegt.
Neben den laufenden Einkünften finden Sie hier auch die Einmalzahlungen, die Angaben zur betrieblichen Altersversorgung (BAV), die Angaben zu den Kraftfahrzeugen und die Lohnsätze des Mitarbeiters.

Einkünfte (laufend)

Laufende Einkünfte sind die regelmäßig gezahlten Bezüge (Gehälter, Löhne, etc), die üblicherweise für den Lohnabrechnungszeitraum gezahlt werden:

  • Monatslöhne und -gehälter
  • Wochen- und Tageslohn
  • Mehrarbeitsvergütungen
  • Zuschläge und Zulagen
  • geldwerte Vorteile aus der ständigen Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • Vorauszahlungen von Arbeitslohn, wenn sich die Vorauszahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume des laufenden Kalenderjahres bezieht
  • Nachzahlungen von Arbeitslohn, wenn sich der Gesamtbetrag einer Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume des laufenden Kalenderjahres bezieht.
Info

Eine Nachzahlung von Arbeitslohn, die weiter als zum Beginn des laufenden Kalenderjahres zurückreicht, ist lohnsteuerlich ausnahmslos als sonstiger Bezug zu behandeln.

Sie können die Lohnart aus einer Liste von Lohnarten auswählen und ggf. die Bezeichnung ändern. Alle Lohnarten die Sie benötigen sind in DATALINE Lohnabzug bereits vordefiniert.

Einmalzahlungen

Gemäß § 23a Abs. 1 Satz 1 SGB IV sind Einmalzahlungen (das Gesetz spricht von „einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“) Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt werden:

  • Zuwendungen für Jubiläen oder Einmalzahlungen zur Hochzeit und zur Geburt (wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden)
  • Gewinnbeteiligungen
  • Gratifikationen
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Urlaubsauszahlung
  • Urlaubsabgeltung

Diese Bezüge können einmalig oder regelmäßig wiederholend (monatlich oder jährlich) gezahlt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Informationen zu diesem Thema siehe hier.

Kraftfahrzeuge

Die Angaben auf dieser Registerseite steuern die Berechnung der geldwerten Vorteile bei der Nutzung eines überlassenen Fahrzeugs durch den Arbeitgeber und bilden Sie durch Lohnarten auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab.

Lohnsätze

Mit der Angabe von Lohnsätzen können Sie die Bezahlung der gewerblichen Mitarbeiter und Stundenlöhner individuell steuern.

In der Regel wird der Stundenlohn als Lohnsatz mit der Lohnsatznummer 1 hinterlegt.
Die Höhe des Stundenlohns richtet sich nach den betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen.

In den laufenden Einkünften wählen Sie dann den Lohnsatz aus, der für die Lohnart pro Stunde (oder Einheit) gezahlt werden soll. Da die Lohnsätze einen Gültigkeitszeitraum haben, können Sie diese bei Änderungen bereits im Voraus hinterlegen.