Beitrag an die SOKA-BAU
Das Modul Baulohn befindet sich gerade in der Entwicklung und wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 als Zusatz zum Basispaket veröffentlicht werden.
Überblick
Die SOKA-BAU (Sozialkasse des Baugewerbes) ist eine paritätische Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Sie verwaltet die sozialen Leistungen für Arbeitnehmer der Bauwirtschaft und erhebt entsprechende Beiträge von den Arbeitgebern.
Beitragspflichtige Betriebe
Beitragspflichtig sind Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Leistungen erbringen, insbesondere:
- Hoch- und Tiefbau
- Ausbaugewerbe (z. B. Trockenbau, Fliesenleger, Estrichleger)
- Gerüstbau
- Abbruch- und Erdarbeiten
Die Beitragspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und auch für ausländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern in Deutschland.
Beitragspflichtige Arbeitnehmer
Beitragspflichtig sind
- Gewerbliche Arbeitnehmer
- Angestellte im Baugewerbe
- Teilzeitkräfte
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Saisonarbeiter
Nicht beitragspflichtig sind
- Auszubildende (gesonderte Regelungen)
- Praktikanten ohne Arbeitsverhältnis
Beitragsgrundlage
In der Beitragsgrundlage enthalten
Die Beitragsgrundlage umfasst den Bruttolohn, bestehend aus:
- Stundenlohn / Monatslohn
- Überstundenvergütung
- Zuschläge (z. B. Schicht-, Nacht-, Feiertagszuschläge)
- Akkord- und Leistungszulagen
Von der Beitragspflicht ausgenommen
- Auslösungen und Reisekostenersatz
- Spesen
- Entschädigungen für Arbeitskleidung (pauschal, sofern tarifkonform)
Beitragssätze
Die SOKA-BAU-Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und werden als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet.
Bestandteile
- Urlaubsverfahren: Finanzierung von Urlaubsansprüchen
- Zusatzversorgung: Betriebliche Altersversorgung
- Berufsbildung: Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Winterbeschäftigungsumlage: Saisonale Komponente
Berechnung
Die grundlegende Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
SOKA-BAU-Beitrag = Beitragspflichtiger Bruttolohn × Beitragssatz
Berechnungsbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Beitragspflichtiger Bruttolohn | 3.000,00 € |
| Gesamtbeitragssatz | 20,8 % |
| SOKA-BAU-Beitrag | 624,00 € |
Rechnung: 3.000,00 € × 20,8 % = 624,00 €
Der Arbeitgeber führt 624,00 € an die SOKA-BAU ab.
Melde- und Zahlungsverfahren
Fristen
- Meldung: Monatliche Meldung der Bruttolöhne
- Zahlungsfrist: In der Regel bis zum 15. des Folgemonats
- Abwicklung: Meldung und Zahlung erfolgen automatisch über das Programm
Konsequenzen bei Verzug
Verspätete Meldungen oder Zahlungen können zu folgenden Maßnahmen führen:
- Säumniszuschläge
- Nachforderungen
- Prüfungen durch die SOKA-BAU
Besonderheiten
Kurzarbeit
Reduzierte Beiträge entsprechend dem gekürzten Bruttolohn
Krankheit / Urlaub
Beitragspflichtig, da Lohnfortzahlung erfolgt
Entsendung ins Ausland
Sonderregelungen je nach Einsatzland beachten