Beitrag an die SOKA-BAU

Bitte beachten

Das Modul Baulohn befindet sich gerade in der Entwicklung und wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 als Zusatz zum Basispaket veröffentlicht werden.

Überblick

Die SOKA-BAU (Sozialkasse des Baugewerbes) ist eine paritätische Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Sie verwaltet die sozialen Leistungen für Arbeitnehmer der Bauwirtschaft und erhebt entsprechende Beiträge von den Arbeitgebern.

Beitragspflichtige Betriebe

Beitragspflichtig sind Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Leistungen erbringen, insbesondere:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Ausbaugewerbe (z. B. Trockenbau, Fliesenleger, Estrichleger)
  • Gerüstbau
  • Abbruch- und Erdarbeiten
Geltungsbereich

Die Beitragspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und auch für ausländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern in Deutschland.

Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig sind

  • Gewerbliche Arbeitnehmer
  • Angestellte im Baugewerbe
  • Teilzeitkräfte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Saisonarbeiter

Nicht beitragspflichtig sind

  • Auszubildende (gesonderte Regelungen)
  • Praktikanten ohne Arbeitsverhältnis

Beitragsgrundlage

In der Beitragsgrundlage enthalten

Die Beitragsgrundlage umfasst den Bruttolohn, bestehend aus:

  • Stundenlohn / Monatslohn
  • Überstundenvergütung
  • Zuschläge (z. B. Schicht-, Nacht-, Feiertagszuschläge)
  • Akkord- und Leistungszulagen

Von der Beitragspflicht ausgenommen

  • Auslösungen und Reisekostenersatz
  • Spesen
  • Entschädigungen für Arbeitskleidung (pauschal, sofern tarifkonform)

Beitragssätze

Die SOKA-BAU-Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und werden als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet.

Bestandteile

  • Urlaubsverfahren: Finanzierung von Urlaubsansprüchen
  • Zusatzversorgung: Betriebliche Altersversorgung
  • Berufsbildung: Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Winterbeschäftigungsumlage: Saisonale Komponente

Berechnung

Die grundlegende Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

SOKA-BAU-Beitrag = Beitragspflichtiger Bruttolohn × Beitragssatz

Berechnungsbeispiel

Position Betrag
Beitragspflichtiger Bruttolohn 3.000,00 €
Gesamtbeitragssatz 20,8 %
SOKA-BAU-Beitrag 624,00 €

Rechnung: 3.000,00 € × 20,8 % = 624,00 €

Der Arbeitgeber führt 624,00 € an die SOKA-BAU ab.

Melde- und Zahlungsverfahren

Fristen

  • Meldung: Monatliche Meldung der Bruttolöhne
  • Zahlungsfrist: In der Regel bis zum 15. des Folgemonats
  • Abwicklung: Meldung und Zahlung erfolgen automatisch über das Programm

Konsequenzen bei Verzug

Verspätete Meldungen oder Zahlungen können zu folgenden Maßnahmen führen:

  • Säumniszuschläge
  • Nachforderungen
  • Prüfungen durch die SOKA-BAU

Besonderheiten

Kurzarbeit

Reduzierte Beiträge entsprechend dem gekürzten Bruttolohn

Krankheit / Urlaub

Beitragspflichtig, da Lohnfortzahlung erfolgt

Entsendung ins Ausland

Sonderregelungen je nach Einsatzland beachten