Beschäftigungszeiten
Wenn Sie einen Mitarbeiter neu anlegen, wird für diesen auch eine Beschäftigungszeit angelegt.
Über dieses Datum werden einige interne Abläufe angestoßen.
Es wird eine Anmeldung im SV-Meldungsverfahren und im ELStAM-Verfahren erstellt und eine Lohn-/Gehaltsabrechnung erstellt.
Bei Mitarbeitern, die bereits bei Ihnen beschäftigt waren, kann die Neuanlage über den Personalassistenten entfallen. Für diese Mitarbeiter legen Sie einfach eine neue Beschäftigungszeit an und überarbeiten die Personendaten.
Damit ersparen Sie sich die wiederholte Angabe von bereits bekannten Daten.
Info
Die Sollarbeitszeiten gelten jeweils für den angegebenen Zeitraum und müssen bei Änderungen für den neuen Zeitraum erfasst werden.