KEA-Verfahren (Kurzarbeitergeld)
Überblick
Das KEA-Verfahren (Kurzarbeitergeld-elektronisches-Abrechnungsverfahren) ist das standardisierte elektronische Verfahren zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) und Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) mit der Bundesagentur für Arbeit.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Abrechnung über das KEA-Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die bisherigen Papierformulare wurden damit abgelöst.
Die Nutzung des KEA-Verfahrens ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Eine Abrechnung über Papierformulare ist nicht mehr möglich.
Zweck und Vorteile
Hauptzweck
Das KEA-Verfahren dient der:
- Monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes
- Beantragung der Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Jahresabrechnung der Kurzarbeiterleistungen
Vorteile des elektronischen Verfahrens
- Schnellere Bearbeitung: Elektronische Datenübermittlung beschleunigt die Abwicklung
- Geringere Fehlerquote: Automatische Plausibilitätsprüfungen vermeiden Fehler
- Transparenz: Nachvollziehbare Abrechnung und Statusabfragen
- Zeitersparnis: Keine manuelle Formularerstellung erforderlich
- Direkte Schnittstelle: Nahtlose Integration in die Lohnabrechnung
Anwendungsbereiche
Kurzarbeitergeld (KUG)
Das reguläre Kurzarbeitergeld wird über das KEA-Verfahren abgerechnet bei:
- Konjunkturellem Arbeitsausfall
- Betrieblichen Umstrukturierungen
- Wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen)
Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)
Speziell für das Baugewerbe und verwandte Branchen während der Schlechtwetterzeit (üblicherweise 1. Dezember bis 31. März):
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall
- Winterbeschäftigungsumlage
- Mehraufwendungen für Winterbaumaßnahmen
Technische Umsetzung
Datenübermittlung
Die Übermittlung der Daten erfolgt über Olümp.
Das Programm erstellt die KEA-Dateien automatisch aus den erfassten Lohndaten und übermittelt diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Eine manuelle Dateneingabe ist nicht erforderlich.
Erforderliche Stammdaten
Für die korrekte Abrechnung über das KEA-Verfahren sind folgende Stammdaten erforderlich:
- Betriebsnummer der beschäftigenden Betriebsstätte
- Versicherungsnummer der Arbeitnehmer
- Aktenzeichen der Kurzarbeit (von der Agentur für Arbeit)
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Personengruppenschlüssel
- Sollarbeitszeiten
Monatliche Abrechnung
Abrechnungszeitraum
Die monatliche Abrechnung erfolgt für:
- Den Abrechnungsmonat, in dem Kurzarbeit stattgefunden hat
- Bis zum 15. des Folgemonats (Einreichungsfrist)
- Nachträgliche Korrekturen sind durch Stornoabrechnungen möglich
Inhalt der monatlichen Abrechnung
Die KEA-Datei enthält folgende Informationen:
Arbeitgeberangaben:
- Betriebsnummer
- Aktenzeichen der Kurzarbeit
- Abrechnungszeitraum
- Bankverbindung für Erstattung
Arbeitnehmerangaben:
- Versicherungsnummer
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Steuerklasse
- Leistungsgruppe (mit/ohne Kind)
- Personengruppenschlüssel
Entgeltangaben:
- Soll-Entgelt (ohne Kurzarbeit)
- Ist-Entgelt (mit Kurzarbeit)
- Ausfallstunden
- Kurzarbeitergeld
- Sozialversicherungsbeiträge
Berechnung im System
Das Programm berechnet automatisch:
- Soll-Entgelt: Entgelt, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre
- Ist-Entgelt: Tatsächlich gezahltes Entgelt während Kurzarbeit
- Differenzentgelt: Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt
- Leistungsbetrag: 60% bzw. 67% des pauschalierten Nettodifferenzentgelts
- Erstattungsfähige SV-Beiträge: Fiktivlohn als Basis
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Grundprinzip
Der Arbeitgeber kann die von ihm getragenen Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen:
Beitragsberechnung während Kurzarbeit:
- Grundlage: 80% des Differenzentgelts (sog. Fiktivlohn)
- Normalerweise trägt der Arbeitgeber 50% der Gesamtbeiträge
- Diese Arbeitgeberbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden
Erstattungsfähige Beiträge
| Versicherungszweig | Erstattungsfähig |
|---|---|
| Rentenversicherung | Ja (Arbeitgeberanteil) |
| Krankenversicherung | Ja (Arbeitgeberanteil) |
| Pflegeversicherung | Ja (Arbeitgeberanteil) |
| Arbeitslosenversicherung | Ja (Arbeitgeberanteil) |
| Insolvenzgeldumlage | Nein |
| Umlagen U1/U2 | Nein |
Bei Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) werden bei Meistern und Polieren keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Dies ist im Stammdatensatz entsprechend zu kennzeichnen.
Erhöhte Erstattung bei Weiterbildung
Wenn Arbeitnehmer während der Kurzarbeit an qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen:
- 100% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (statt nur hälftig)
- Gilt für die Dauer der Weiterbildung
- Weiterbildung muss mindestens 50% der Ausfallzeit umfassen
- Kennzeichnung im Stammdatensatz erforderlich
Jahresabrechnung
Abgabefrist
Die Jahresabrechnung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.
Inhalt der Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung fasst zusammen:
- Alle monatlichen Abrechnungen des Kalenderjahres
- Korrekturen und Nachberechnungen
- Endgültige Feststellung der Leistungsansprüche
- Ausgleich von Über- und Unterzahlungen
Praktische Anwendung im Programm
Einrichtung der Kurzarbeit
Schritt 1: Anzeige bei der Agentur für Arbeit
- Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen
- Aktenzeichen von der Agentur erhalten
- Genehmigung abwarten
Schritt 2: Erfassung im Programm
- Aktenzeichen im Betriebsstamm hinterlegen
- Beginn und voraussichtliches Ende der Kurzarbeit erfassen
Schritt 3: Arbeitnehmerstammdaten
- Bei Bedarf: Weiterbildung während KUG markieren
- Bei S-KUG: Meister/Polier-Kennzeichen setzen
Monatliche Erfassung
In der Entgeltabrechnung:
- Soll-Arbeitszeit hinterlegen
- Ist-Arbeitszeit erfassen (tatsächlich gearbeitet)
- Ausfallstunden werden automatisch berechnet
- Kurzarbeitergeld wird automatisch ermittelt
- SV-Beiträge werden automatisch berechnet
Erstellung der KEA-Datei:
- Nach Abschluss der Lohnabrechnung
- Automatische Generierung aus den Abrechnungsdaten
- Prüfung der Plausibilität durch das Programm
- Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit
Besonderheiten nach Kurzarbeitsarten
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG)
- Erstattung SV-Beiträge: Hälftig oder vollständig bei Weiterbildung
- Höchstdauer: 12 Monate (kann verlängert werden)
- Geltungsbereich: Alle Branchen
- Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)
- Geltungszeitraum: 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit)
- Branchen: Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige
- Besonderheit: Keine SV-Beitragserstattung bei Meistern/Polieren
- Zusatzleistungen: Winterbeschäftigungsumlage, Mehraufwendungen
Transfer-Kurzarbeitergeld
- Zweck: Beschäftigungssicherung bei Transfergesellschaften
- Dauer: Bis zu 12 Monate
- Besonderheit: Kombination mit Qualifizierungsmaßnahmen
- Erstattung: Vollständige SV-Beitragserstattung bei Qualifizierung
Meldepflichten und Fristen
Monatliche Meldung
| Vorgang | Frist | Bemerkung |
|---|---|---|
| Monatliche KEA-Abrechnung | 15. des Folgemonats | Für jeden Kurzarbeitsmonat |
| Korrekturen | Jederzeit möglich | Über Stornodateien |
| Änderungsmeldungen | Bei Änderung | Z.B. Leistungsgruppe |
Verspätete oder fehlende KEA-Abrechnungen können zu Rückforderungen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. Halten Sie die Fristen unbedingt ein!
Aufbewahrungspflichten
Folgende Unterlagen sind aufzubewahren:
- Arbeitszeitnachweise: 6 Jahre
- KEA-Abrechnungen: 6 Jahre
- Bewilligungsbescheide: 6 Jahre
- Korrespondenz mit der BA: 6 Jahre
- Jahresabrechnungen: 10 Jahre
Kontrolle und Prüfung
Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit kann:
- Abrechnungen prüfen: Plausibilitätsprüfungen und Detailprüfungen
- Vor-Ort-Prüfungen: Überprüfung der Arbeitszeitnachweise
- Nachforderungen: Bei festgestellten Fehlern oder Unregelmäßigkeiten
Vorbereitung auf Prüfungen
- Vollständige und korrekte Arbeitszeitnachweise führen
- Dokumentation der Kurzarbeitsgründe
- Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen
- Korrespondenz mit Arbeitnehmern und Betriebsrat
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum KEA-Verfahren finden Sie bei:
- Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
- GKV-Spitzenverband: Informationen zu sv.net
- Deutsche Rentenversicherung: DSRV-Portal und technische Hinweise
Zusammenfassung
Das KEA-Verfahren ist das zentrale elektronische Abrechnungsverfahren für:
- Kurzarbeitergeld (KUG): Bei konjunkturellem Arbeitsausfall
- Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG): Für das Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit
Wichtigste Merkmale:
- Elektronische Abrechnung über sv.net oder DSRV-Portal
- Monatliche Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats
- Automatische Berechnung und Übermittlung durch das Programm
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung und Auszahlung
- Geringere Fehlerquote durch automatische Prüfungen
- Transparente Abrechnung
- Nahtlose Integration in die Lohnabrechnung