A1-Anträge

A1-Anträge werden gestellt, um eine Bescheinigung für zeitlich begrenzt im EU-Ausland beschäftigte Personen zu erhalten. Damit wird bescheinigt, dass die Person nur vorübergehend im Ausland arbeitet und während dieser Zeit weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. 1

A1 als Verfahren unterteilt sich in mehrere Unterverfahren, von denen die folgenden mit DATALINE Lohnabzug erstellt werden können:

DATALINE Lohnabzug unterstützt Sie bei der Erstellung der der obigen A1-Anträge und minimiert die notwendigen Eingaben, indem die in den Stammdaten vorhandenen Informationen zu Person und Arbeitgeber automatisch übernommen werden. Sie müssen lediglich die Angaben zu Dauer und Ziel der Entsendung ergänzen und einige Fragen beantworten.

Jeder A1-Antrag, der die Kernprüfung fehlerlos durchlaufen hat und versendet wurde, wird durch den SV-Träger beantwortet, indem eine A1-Bescheinigung oder eine Ablehnung übersendet wird, die von DATALINE Lohnabzug verarbeitet wird. Bitte stellen Sie das Dokument nach Erhalt der zu entsendenden Person zur Verfügung.

Unterabschnitte von A1-Anträge

A1-Antrag auf Ausnahmevereinbarung

Eine A1-Ausnahmevereinbarung wird benötigt, wenn die betroffene Person z.B. in einem gesteckten Zeitrahmen öfter als rechtlich vorgesehen in ein EU-Mitgliedsstaat entsendet wserden soll. In einem solchen Fall ist eine Begründung für diese zusätzliche Entsendung notwendig, die über eine A1-Ausnahmevereinbarung gemeldet wird.

Ablauf der Erstellung

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages auf Ausnahmevereinbarung erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Ausnahmevereinbarung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet.

Hier können vorhandene A1-Anträge auf Ausnahmevereinbarung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.

Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Ausnahmevereinbarung Antrag Neuer A1-Ausnahmevereinbarung Antrag und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in acht Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse der Person. Der überwiegende Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Arbeitgeber in Deutschland

Arbeitgeber in Deutschland Arbeitgeber in Deutschland
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person

Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden, sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.

3. Beschäftigung in Deutschland

Beschäftigung in Deutschland Beschäftigung in Deutschland
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person

Bei diesem Schritt beantworten Sie Fragen zur Art des Beschäftigungsverhältnisses der Person in Deutschland, sowie zur vertraglichen Situation der Person im Verhältnis zum Arbeitgeber.

4. Angaben zur Beschäftigung im Ausland

Angaben zur Beschäftigung im Ausland Angaben zur Beschäftigung im Ausland
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person

Vor allem dieser Schritt beinhaltet die Fragen und Angaben, die Sie für die Ausnahmevereinbarung benötigen.

Zum Beispiel, ob und wann und wo die zu entsendende Person in den vergangegen zwei Jahren bereits im Mitgliedsstaat gearbeitet hat, und ob die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedsstaat fünf Jahre überschreitet.

Ist das der Fall, so können Sie an dieser Stelle eine Begründung dafür angeben.

5. Einsatzorte im Ausland

Einsatzorte im Ausland Einsatzorte im Ausland
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zu den Einsatzorten der Person im Ausland

Neben der Frage, ob die Person im Mitgliedsstaat bei einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des entsendenden Unternehmens arbeiten wird, definieren Sie hier den Mitgliedsstaat und die Adresse der Einsatzstelle(n) der Person dort.

6. Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben 1 Ergänzende Angaben 1
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 1’

Die hier zu treffenden Ergänzenden Angaben beziehen sich vor allem auf die Kontaktmöglichkeiten, die der SV-Träger beim Arbeitgeber hat.
Sie können hier anstatt eines direkten Kontaktes beim Arbeitgeber auch eine Bevollmächtige Stelle mit Name und Adresse angeben:

Ergänzende Angaben 2 Ergänzende Angaben 2
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 2’

7. Antragspflichtversicherung in der RV

Antragspflichtversicherung in der RV Antragspflichtversicherung in der RV Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Antragspflichtversicherung der RV

Der vorletzte Schritt beinhaltet lediglich die Beantragung der Versicherungspflicht in der RV, falls die Ausnahmevereinbarung nicht zustande kommen sollte.

8. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste

A1-Antrag auf Entsendung

Für reguläre Angestellte gilt im Normalfall, dass eine Entsendung ins EU-Ausland nicht länger als 24 Monate dauern darf. Eine Ausnahme wurde während der Corona-Pandemie (ab 2020) geschaffen, als diese Grenze aufgeweicht wurde, sodass auch längere Arbeitsaufenthalte möglich wurden.

Ablauf der Erstellung

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des ’einfachen’ A1-Antrages erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag auf Entsendung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge auf Entsendung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Antrag Neuer A1-Antrag und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in sechs Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.

Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Angaben zur Entsendung

Angaben zur Entsendung Angaben zur Entsendung
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Entsendung und den Aufgaben der Person im Entsendungsstaat

In diesem Abschnitt legen Sie u.a. fest, in welchen Mitgliedsstaat die Person entsendet werden soll und welchen Zeitrahmen diese Entsendung umfassen wird.

Hier beantworten Sie auch, ob die Person eine andere Person im Mitgliedsstaat ablösen wird und wenn ja, um welche Person es sich handelt.

3. Beschäftigungsstellen

Beschäftigungsstellen Beschäftigungsstellen
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zu den Beschäftigungsstellen im Entsendungsstaat

Die zu entsendende Person kann im Mitgliedsstaat ihre Arbeit entweder

  • ohne feste Beschäftigungsstelle
  • mit fester Beschäftigungsstelle oder
  • auf einem Schiff

verichten.

Handelt es sich um eine feste Beschäftigungsstelle oder ein Schiff, haben entsprechend weitere Angaben zu erfolgen.

4. Angaben zur Beschäftigung in Deutschland

Angaben zur Beschäftigung in Deutschland Angaben zur Beschäftigung in Deutschland
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland

Bei diesem Schritt beantworten Sie bitte einige Fragen zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland mit Ja oder Nein.

5. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person

Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden, sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.

6. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste

A1-Antrag auf Entsendung (Beamte/ÖD)

Analog zum A1-Antrag für privatrechtliche Angestellte, existieren A1-Anträge zur Entsendung von Beamten und gleichgestellten Personen des Öffentlichen Dienstes (ÖD).

Ablauf der Erstellung

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages Beamte / Angestellte ÖD erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag auf Entsendung (Beamte), der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet.

Hier können vorhandene A1-Anträge auf Entsendung (Beamte) bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.

Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Antrag Beamte Neuer A1-Antrag Beamte und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in fünf Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.

Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Angaben zur Entsendung

Angaben zur Entsendung Angaben zur Entsendung
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Entsendung und den Beschäftigungstellen im Entsendungsstaat

Der zweite Schritt behandelt die Angaben zur Entsendung, hier Exlusivität des Arbeitseinsatzes, Zeitrahmen und Mitgliedsstaat.

Handelt es sich um eine feste Einsatzstelle im Mitgliedsstaat, müssen Sie neben dem Zielland noch die Adresse der Einsatzstelle vor Ort angeben.

3. Angaben zum Arbeitsverhältnis in DE

Angaben zum Arbeitsverhältnis in DE Angaben zum Arbeitsverhältnis in DE
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zunm Arbeitsverhältnis / Status der Person in Deutschland

Beim dritten Schritt legen Sie allgemein fest, ob es sich bei der zu entsendenden Person um einen Beamten oder eine gleichgestellte Person des ÖD handelt und beantworten danach einige Fragen zum Beschäftigungsverhältnis der Person in Abhängigkeit der getroffenen Wahl.

4. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person

Die Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden können, sodass Sie hier im Idealfall nichts eingeben müssen.

5. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste

A1-Antrag für Grenzgänger

Im Unterschied zu Personen, die von ihrem Arbeitgeber für einen definierten Zeitraum ins EU-Ausland entsandt werden, kehren Grenzgänger, also Personen, die in einem EU-Staat leben und in einem anderen arbeiten, regelmäßig zu ihrem Wohnort zurück. Eine A1-Bescheinigung ist dafür grundsätzlich nicht verpflichtend.

Allerdings kann es Gründe geben, dass die betroffene Person entweder im Wohnstaat oder im Tätigkeitsstaat nachweisen muss, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt.
Ab 2025 können hierfür im Rahmen von A1 „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV" elektronisch beantragt werden.

Ablauf der Erstellung

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages für Grenzgänger erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag Grenzgänger, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge für Grenzgänger bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Antrag Grenzgänger Neuer A1-Antrag Grenzgänger und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag für Grenzgänger (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in vier Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.

Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag

Angaben zur Beschäftigung Angaben zur Beschäftigung
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag

Die Personengruppe der betroffenen Person ist im Regelfall vorbelegt. Es wird bei DATALINE Lohnabzug davon ausgegangen, dass die betroffene Person abhängig beschäftigt ist und keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht. Ein Antrag durch eine Selbständige Person kann hier also nicht erzeugt werden kann (wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an das Portal SV-Net).

Die weiteren Angaben auf dieser Dialogseite sind selbsterklärend und von Ihnen auszufüllen.

3. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Angaben zur Beschäftigung Angaben zur Beschäftigung
Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Die Angaben zum Arbeitgeber werden direkt aus den Stammdaten der Firma ermittelt und dienen im Dialog lediglich zur Ansicht.

4. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste

A1-Antrag GME1

Ein solcher A1-Antrag GME1 muss immer dann erstellt werden, wenn die zu entsendende Person in 2 oder mehr EU-Mitgliedsstaaten entsendet werden soll.

Das bedeutet, dass ein solcher Antrag die Kernprüfung nur dann fehlerlos durchlaufen kann, wenn mindestens zwei Mitgliedsstaaten in der entsprechenden Stelle des Dialoges definiert wurden.

Ablauf

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages GME1 erläutert:

Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag GME1 der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge GME1 bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.

Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf Neuer A1-Antrag GME1 Neuer A1-Antrag GME1 und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.

Der sich dann öffnende Dialog unterteilt sich in fünf Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.

1. Angaben zur Person

Angaben zur Person Angaben zur Person
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person

Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.

Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.

2. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person

Die meisten Angaben zum Arbeitgeber werden von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der entsendenden Firma geladen, Sie müssen lediglich den Wirtschaftssektor und die Kontaktmöglichkeiten beim Arbeitgeber ergänzen.

Alternativ zum Kontakt direkt beim Arbeitgeber kann auch eine Bevollmächtigte Stelle mit Bezeichnung und Adresse angegeben werden.

3. Angaben zum Auslandseinsatz

Angaben zum Auslandseinsatz Angaben zum Auslandseinsatz
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Auslandseinsatz, aber auch zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland

Hier definieren Sie den zeitlichen Rahmen der Entsendung und einige zusätzliche Angaben, wie z.B., ob die zu entsendende Person eine Bescheinigung in Deutschland ausübt und ob diese Beschäftigung an einer festen Einsatzstelle ausgeübt wird.

Ist das der Fall, so geben Sie noch Namen und Adresse dieser Festen Stelle an.

4. Tätigkeiten im Ausland

Tätigkeiten im Ausland Tätigkeiten im Ausland
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung zu den Tätigkeiten und Einsatzstelle der Person im Ausland

Bitte denken Sie daran, dass Kern des A1-Antrages GME1 die Entsendung in mehrere EU-Mitgliedsstaaten ist, sodass Sie hier mindestens zwei unterschiedliche EU-Mitgliedsstaaten angeben müssen.

Diese können, müssen aber keine festen Beschäftigungsstellen haben.
Handelt es sich bei einer Beschäftigungsstelle allerdings um eine feste, so geben Sie hier auch Bezeichnung und Adresse der Stelle an.

5. Erklärung des Arbeitgebers

Erklärung des Arbeitgebers Erklärung des Arbeitgebers
Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben

Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.

Meldung und Kernprüfung

Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.

Info

Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste