Unterabschnitte von A1-Anträge
A1-Antrag auf Ausnahmevereinbarung
Eine A1-Ausnahmevereinbarung wird benötigt, wenn die betroffene Person z.B. in einem gesteckten Zeitrahmen öfter als rechtlich vorgesehen in ein EU-Mitgliedsstaat entsendet wserden soll.
In einem solchen Fall ist eine Begründung für diese zusätzliche Entsendung notwendig, die über eine A1-Ausnahmevereinbarung gemeldet wird.
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages auf Ausnahmevereinbarung erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Ausnahmevereinbarung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet.
Hier können vorhandene A1-Anträge auf Ausnahmevereinbarung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.
Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in acht Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse der Person.
Der überwiegende Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden,
sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.
3. Beschäftigung in Deutschland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person
Bei diesem Schritt beantworten Sie Fragen zur Art des Beschäftigungsverhältnisses der Person in Deutschland, sowie zur vertraglichen Situation der Person im Verhältnis zum Arbeitgeber.
4. Angaben zur Beschäftigung im Ausland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person
Vor allem dieser Schritt beinhaltet die Fragen und Angaben, die Sie für die Ausnahmevereinbarung benötigen.
Zum Beispiel, ob und wann und wo die zu entsendende Person in den vergangegen zwei Jahren bereits im Mitgliedsstaat gearbeitet hat, und ob die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedsstaat fünf Jahre überschreitet.
Ist das der Fall, so können Sie an dieser Stelle eine Begründung dafür angeben.
5. Einsatzorte im Ausland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zu den Einsatzorten der Person im Ausland
Neben der Frage, ob die Person im Mitgliedsstaat bei einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des entsendenden Unternehmens arbeiten wird, definieren Sie hier den Mitgliedsstaat und die Adresse der Einsatzstelle(n) der Person dort.
6. Ergänzende Angaben

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 1’
Die hier zu treffenden Ergänzenden Angaben beziehen sich vor allem auf die Kontaktmöglichkeiten, die der SV-Träger beim Arbeitgeber hat.
Sie können hier anstatt eines direkten Kontaktes beim Arbeitgeber auch eine Bevollmächtige Stelle mit Name und Adresse angeben:

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 2’
7. Antragspflichtversicherung in der RV
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Antragspflichtversicherung der RV
Der vorletzte Schritt beinhaltet lediglich die Beantragung der Versicherungspflicht in der RV, falls die Ausnahmevereinbarung nicht zustande kommen sollte.
8. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Info
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste
A1-Antrag auf Entsendung
Für reguläre Angestellte gilt im Normalfall, dass eine Entsendung ins EU-Ausland nicht länger als 24 Monate dauern darf.
Eine Ausnahme wurde während der Corona-Pandemie (ab 2020) geschaffen, als diese Grenze aufgeweicht wurde, sodass auch längere Arbeitsaufenthalte möglich wurden.
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des ’einfachen’ A1-Antrages erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag auf Entsendung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge auf Entsendung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in sechs Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.
Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Angaben zur Entsendung

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Entsendung und den Aufgaben der Person im Entsendungsstaat
In diesem Abschnitt legen Sie u.a. fest, in welchen Mitgliedsstaat die Person entsendet werden soll und welchen Zeitrahmen diese Entsendung umfassen wird.
Hier beantworten Sie auch, ob die Person eine andere Person im Mitgliedsstaat ablösen wird und wenn ja, um welche Person es sich handelt.
3. Beschäftigungsstellen

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zu den Beschäftigungsstellen im Entsendungsstaat
Die zu entsendende Person kann im Mitgliedsstaat ihre Arbeit entweder
- ohne feste Beschäftigungsstelle
- mit fester Beschäftigungsstelle oder
- auf einem Schiff
verichten.
Handelt es sich um eine feste Beschäftigungsstelle oder ein Schiff, haben entsprechend weitere Angaben zu erfolgen.
4. Angaben zur Beschäftigung in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland
Bei diesem Schritt beantworten Sie bitte einige Fragen zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland mit Ja oder Nein.
5. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden,
sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.
6. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Info
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste
A1-Antrag auf Entsendung (Beamte/ÖD)
Analog zum A1-Antrag für privatrechtliche Angestellte, existieren A1-Anträge zur Entsendung von Beamten und gleichgestellten Personen des Öffentlichen Dienstes (ÖD).
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages Beamte / Angestellte ÖD erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag auf Entsendung (Beamte), der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet.
Hier können vorhandene A1-Anträge auf Entsendung (Beamte) bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.
Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in fünf Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.
Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Angaben zur Entsendung

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Entsendung und den Beschäftigungstellen im Entsendungsstaat
Der zweite Schritt behandelt die Angaben zur Entsendung, hier Exlusivität des Arbeitseinsatzes, Zeitrahmen und Mitgliedsstaat.
Handelt es sich um eine feste Einsatzstelle im Mitgliedsstaat, müssen Sie neben dem Zielland noch die Adresse der Einsatzstelle vor Ort angeben.
3. Angaben zum Arbeitsverhältnis in DE

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zunm Arbeitsverhältnis / Status der Person in Deutschland
Beim dritten Schritt legen Sie allgemein fest, ob es sich bei der zu entsendenden Person um einen Beamten oder eine gleichgestellte Person des ÖD handelt und beantworten danach einige Fragen zum Beschäftigungsverhältnis der Person in Abhängigkeit der getroffenen Wahl.
4. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden können, sodass Sie hier im Idealfall nichts eingeben müssen.
5. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Info
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste
A1-Antrag für Grenzgänger
Im Unterschied zu Personen, die von ihrem Arbeitgeber für einen definierten Zeitraum ins EU-Ausland entsandt werden, kehren Grenzgänger, also Personen, die in einem EU-Staat leben und in einem anderen arbeiten, regelmäßig zu ihrem Wohnort zurück. Eine A1-Bescheinigung ist dafür grundsätzlich nicht verpflichtend.
Allerdings kann es Gründe geben, dass die betroffene Person entweder im Wohnstaat oder im Tätigkeitsstaat nachweisen muss, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt.
Ab 2025 können hierfür im Rahmen von A1 „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV" elektronisch beantragt werden.
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages für Grenzgänger erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag Grenzgänger, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge für Grenzgänger bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden. Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag für Grenzgänger (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in vier Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.
Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag

Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zur Beschäftigung und zum Antrag
Die Personengruppe der betroffenen Person ist im Regelfall vorbelegt. Es wird bei DATALINE Lohnabzug davon ausgegangen, dass die betroffene Person abhängig beschäftigt ist und keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht.
Ein Antrag durch eine Selbständige Person kann hier also nicht erzeugt werden kann (wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an das Portal SV-Net).
Die weiteren Angaben auf dieser Dialogseite sind selbsterklärend und von Ihnen auszufüllen.
3. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages Grenzgänger für die Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland
Die Angaben zum Arbeitgeber werden direkt aus den Stammdaten der Firma ermittelt und dienen im Dialog lediglich zur Ansicht.
4. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Info
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste
A1-Antrag GME1
Ein solcher A1-Antrag GME1 muss immer dann erstellt werden, wenn die zu entsendende Person in 2 oder mehr EU-Mitgliedsstaaten entsendet werden soll.
Das bedeutet, dass ein solcher Antrag die Kernprüfung nur dann fehlerlos durchlaufen kann, wenn mindestens zwei Mitgliedsstaaten in der entsprechenden Stelle des Dialoges definiert wurden.
Ablauf
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages GME1 erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Antrag GME1 der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet. Hier können vorhandene A1-Anträge GME1 bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.
Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich dann öffnende Dialog unterteilt sich in fünf Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und eine [optionale] Mitgliedsnummer in einer Berufständischen Vereinigung (BV) der Person.
Der überwiegenden Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die meisten Angaben zum Arbeitgeber werden von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der entsendenden Firma geladen, Sie müssen lediglich den Wirtschaftssektor und die Kontaktmöglichkeiten beim Arbeitgeber ergänzen.
Alternativ zum Kontakt direkt beim Arbeitgeber kann auch eine Bevollmächtigte Stelle mit Bezeichnung und Adresse angegeben werden.
3. Angaben zum Auslandseinsatz

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Angaben zum Auslandseinsatz, aber auch zur Beschäftigungssituation der Person in Deutschland
Hier definieren Sie den zeitlichen Rahmen der Entsendung und einige zusätzliche Angaben, wie z.B., ob die zu entsendende Person eine Bescheinigung in Deutschland ausübt und ob diese Beschäftigung an einer festen Einsatzstelle ausgeübt wird.
Ist das der Fall, so geben Sie noch Namen und Adresse dieser Festen Stelle an.
4. Tätigkeiten im Ausland

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung zu den Tätigkeiten und Einsatzstelle der Person im Ausland
Bitte denken Sie daran, dass Kern des A1-Antrages GME1 die Entsendung in mehrere EU-Mitgliedsstaaten ist, sodass Sie hier mindestens zwei unterschiedliche EU-Mitgliedsstaaten angeben müssen.
Diese können, müssen aber keine festen Beschäftigungsstellen haben.
Handelt es sich bei einer Beschäftigungsstelle allerdings um eine feste, so geben Sie hier auch Bezeichnung und Adresse der Stelle an.
5. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter des A1-Antrages auf Entsendung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Info
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste