Löschen von Personen

Generelles

Grundsätzlich ist das Löschen von Personen in DATALINE Lohnabzug nicht erlaubt.

Grund dafür sind die Aufbewahrungspflichten im Rahmen der Betriebsprüfung, die fünf Jahre betragen. Es dürfen also nur Personen gelöscht werden, die in den letzten fünf Kalenderjahren nicht beschäftigt oder abgerechnet wurden und für die keine Meldungen erstellt wurden.

Arbeitsverhältnis wurde nicht begründet

Da es aber vorkommen kann, dass Sie einen Mitarbeiter anlegen, der dann doch nicht das Arbeitsverhältnis antritt, gibt es hierfür eine Ausnahme.

In diesem Fall wählen Sie im Dialog ‣ Personaldaten ‣ Person ‣ Beschäftigungszeiten die betreffende Person aus und löschen die Beschäftigungszeit, die nicht stattgefunden hat.

Danach betätigen Sie der Schaltfläche Speichern.
Im Anschluss können Sie unten rechts in der Seitenleiste auf die Schaltfläche Person löschen klicken und damit die Person löschen.

Mitarbeiter wurde irrtümlich gelöscht

Wenn Sie aus Versehen den falschen Mitarbeiter gelöscht haben (was bei Bestandsmitarbeitern aber abgefangen wird), haben Sie noch die Möglichkeit, diesen wiederherzustellen.
Dazu gehen Sie in den Dialog ‣ System ‣ Wiederherstellungsdialog und wählen den Mitarbeiter aus.

Rechts in der Seitenleiste befindet sich die Schaltfläche zum Wiederherstellen, die Sie dann betätigen müssen.

Bitte gehen Sie anschließend in den Dialog ‣ Personaldaten ‣ Person ‣ Beschäftigungszeiten und kontrollieren, ob die korrekte Beschäftigungszeit hinterlegt ist.