A1-Antrag auf Ausnahmevereinbarung
Eine A1-Ausnahmevereinbarung wird benötigt, wenn die betroffene Person z.B. in einem gesteckten Zeitrahmen öfter als rechtlich vorgesehen in ein EU-Mitgliedsstaat entsendet wserden soll. In einem solchen Fall ist eine Begründung für diese zusätzliche Entsendung notwendig, die über eine A1-Ausnahmevereinbarung gemeldet wird.
Ablauf der Erstellung
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Erstellung des A1-Antrages auf Ausnahmevereinbarung erläutert:
Unter dem Menüpunkt Anträge links in der Menüleiste der Anwendung findet sich der Eintrag A1-Ausnahmevereinbarung, der den entsprechenden Bereich in DATALINE Lohnabzug öffnet.
Hier können vorhandene A1-Anträge auf Ausnahmevereinbarung bearbeitet, gelöscht und neu angelegt werden.
Für die Neuanlage klickt man im oberen Teil des Fensters auf
und wählt aus der sich dann öffnenden Liste die Person, für die der A1-Antrag (und damit die Meldung) erzeugt werden soll.
Der sich öffnende Dialog unterteilt sich in acht Schritte, die jeweils einen bestimmten Teil der benötigten Angaben für einen vollständigen Antrag abfragen.
1. Angaben zur Person

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zur Person
Hier geht es primär um Name, Sozialversicherungsnummer, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse der Person.
Der überwiegende Teil der geforderten Angaben wird von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der zu entsendenden Person geladen und angezeigt.
Wahrscheinlich werden Sie lediglich Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland ergänzen müssen.
2. Arbeitgeber in Deutschland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Arbeitgeber der Person
Die meisten Angaben zum Arbeitgeber sollten von DATALINE Lohnabzug aus den Stammdaten der Firma ermittelt werden, sodass Sie hier lediglich die ‘weiteren Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland’ beantworten müssen.
3. Beschäftigung in Deutschland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person
Bei diesem Schritt beantworten Sie Fragen zur Art des Beschäftigungsverhältnisses der Person in Deutschland, sowie zur vertraglichen Situation der Person im Verhältnis zum Arbeitgeber.
4. Angaben zur Beschäftigung im Ausland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis der Person
Vor allem dieser Schritt beinhaltet die Fragen und Angaben, die Sie für die Ausnahmevereinbarung benötigen.
Zum Beispiel, ob und wann und wo die zu entsendende Person in den vergangegen zwei Jahren bereits im Mitgliedsstaat gearbeitet hat, und ob die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedsstaat fünf Jahre überschreitet.
Ist das der Fall, so können Sie an dieser Stelle eine Begründung dafür angeben.
5. Einsatzorte im Ausland

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Angaben zu den Einsatzorten der Person im Ausland
Neben der Frage, ob die Person im Mitgliedsstaat bei einer Mutter- oder Tochtergesellschaft des entsendenden Unternehmens arbeiten wird, definieren Sie hier den Mitgliedsstaat und die Adresse der Einsatzstelle(n) der Person dort.
6. Ergänzende Angaben

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 1’
Die hier zu treffenden Ergänzenden Angaben beziehen sich vor allem auf die Kontaktmöglichkeiten, die der SV-Träger beim Arbeitgeber hat.
Sie können hier anstatt eines direkten Kontaktes beim Arbeitgeber auch eine Bevollmächtige Stelle mit Name und Adresse angeben:

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die ‘Ergänzenden Angaben Teil 2’
7. Antragspflichtversicherung in der RV
Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Antragspflichtversicherung der RV
Der vorletzte Schritt beinhaltet lediglich die Beantragung der Versicherungspflicht in der RV, falls die Ausnahmevereinbarung nicht zustande kommen sollte.
8. Erklärung des Arbeitgebers

Dialogreiter der A1-Ausnahmevereinbarung für die Erklärung des Arbeitgebers zum Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben
Der letzte Schritt besteht dann nur noch aus der Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Für eine erfolgreiche Kernprüfung ist hier zwingend mit ‘Ja’ zu antworten.
Meldung und Kernprüfung
Nach dem erfolgreichen Speichern des Antrages erzeugt DATALINE Lohnabzug die entsprechende A1-Meldung, schickt sie durch die Kernprüfung und stellt sie in den Abschluss, wo sie versendet werden kann.
Sollten bei der Kernprüfung Fehler ermittelt worden sein, informiert Sie DATALINE Lohnabzug darüber in den Benachrichtigungen auf der Startseite oder in der überall verfügbaren Seitenleiste